Mittwoch, 27. Dezember 2023

Altersarmut - bedroht sind Mütter. VdK Baden-Württemberg wehrt sich gegen Rentenkürzungen jeglicher Art


Aus aktuellem Anlass fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. die vollständige Übernahme aller versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln in der Rentenversicherung und die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen.

Grund für diese Stellungnahme sind Rentenkürzungspläne, wie aktuell von BW-Finanzminister Daniel Bayaz (Die Grünen) vorangetrieben. Diese bergen die Gefahr, dass vor allem noch mehr Frauen in die Falle der Altersarmut geraten. Der VdK-Landesverband lehnt daher diese Vorschläge entschieden ab.

Finanzminister von Ba-Wü kennt nicht die Lage der Rentner

„Minister Bayaz war bereits vor der aktuellen Haushaltskrise regelmäßig mit Vorschlägen zur Kürzung der Renten in den Medien präsent“, gibt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz zu bedenken: „Dass Minister Bayaz nun die Haushaltskrise für Rentenkürzungen instrumentalisiert, zeigt, wie wenig Kenntnis und Verständnis er für die oftmals prekäre finanzielle Lage vieler seiner Bürgerinnen und Bürger hat.“

Grundsicherung im Alter enorm gestiegen

Im Jahr 2022 waren fast 1,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner auf Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter) angewiesen. Diese Zahl hat sich innerhalb der letzten 20 Jahren fast verdreifacht. Dabei sind gerade Frauen besonders häufig von Altersarmut betroffen. „Das weiß auch Minister Bayaz“, kritisiert Hotz: „Trotzdem schlägt der Finanzminister immer wieder vor, die Mütterrente zu kürzen. Das werden wir nicht zulassen!“

Rente mit 63 – das Ammenmärchen

Finanzielle Einsparung erhofft sich Danyal Bayaz unter anderem durch eine Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte. So sagte er in einem Interview mit der FAZ: „Auch soziale Projekte wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente sollten nicht in Stein gemeißelt sein“. Der VdK Baden-Württemberg hatte hierzu erst kürzlich einen offenen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann verfasst. „Darin haben wir klargestellt: Niemand kann ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen!“, erinnert Hotz. 
Aktuell ist dies erst mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich und wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen

Statt der Rentenkürzungen fordert der Sozialverband VdK die vollständige Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung. Davon, dass die versicherungsfremden Leistungen nicht vollständig aus Steuermitteln erstattet werden, profitieren nur Selbständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete sowie Ministerinnen und Minister – und somit auch Bayaz, der keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen muss. 

Laut Gabriele Frenzer-Wolf, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, handelt es sich hier um eine Summe von 40 Mrd. Euro, die aktuell nur von Beitragszahlern getragen wird. Der Steuerzuschuss für die Rente dient zum Ausgleich von Leistungen an Menschen, die keine Beiträge gezahlt haben und ist „keine Wohltätigkeit für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland“, stellt Hotz klar. 

Alle sollen die Mütterrente mitbezahlen
 
Leistungen wie z. B. die Mütterrente, mit der die Erziehungsleistung von Frauen bzw. Eltern in der Rente anerkannt wird, müssen von der Allgemeinheit, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden – und nicht nur von den Beitragszahlern der gesetzlichen Rente.

Dezember 2023. Redaktion Pflegeinfos.net
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