Mittwoch, 11. Juni 2025

Pflege-Wohngemeinschaften Stuttgart: Wohlfahrtswerk mit neuen Wohnungen in Stuttgart-Freiberg


Wenn es im Alltag nicht mehr alleine geht, führt manchmal kein Weg mehr an einem Umzug vorbei. Für viele ist dieser Schritt mit Sorgen verbunden. Darin liegt aber auch eine Chance: mehr Sicherheit und mehr soziale Kontakte, zum Beispiel in einer ambulant betreuten Pflege-WG.

Alles barrierefrei, mit offener Wohnküche

In der familiären Atmosphäre der beiden Wohngemeinschaften des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg in Stuttgart-Freiberg leben acht Menschen mit Hilfebedarf in einem ganz normalen Wohnhaus zusammen. Der Wohnraum ist barrierefrei mit offener Wohnküche und angrenzendem Wohn- und Esszimmer, in dem viel Platz für gemeinsame Aktivitäten ist. Hier wird gespielt, Fernsehen geschaut oder Gymnastik gemacht. 

Wer lieber seine Ruhe hat, zieht sich in sein eigenes Zimmer zurück. Die Mieter richten dieses mit ihren eigenen Möbeln und Gegenständen ein, wie es ihnen gefällt. Damit fühlt sich eine WG gemütlicher an als eine große Pflegeeinrichtung. 

Alternative zum Pflegeheim

Für Mieter und ihre Angehörigen beruhigend: Es ist immer jemand da, wenn Hilfe benötigt wird, denn ausgebildete Alltagsbegleiter sind rund um die Uhr in der Wohnung anwesend. Sie gestalten gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern den Tag. Es wird besprochen, was gekocht wird, damit auch das eigene Lieblingsgericht auf den Speiseplan kommt. Bei der Hausarbeit beteiligt sich jeder so wie er möchte und kann. 

Wer pflegebedürftig ist, bucht dazu einen ambulanten Pflegedienst seiner Wahl. Auch wenn der Pflegebedarf zunimmt, können die Mieter in der WG wohnen bleiben. Für viele kann der Umzug in eine WG daher eine gute Alternative zum Pflegeheim sein.

Mehr Infos finden Interessierte auf www.wohlfahrtswerk.de

Juni 2025. Redaktion Pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Wohlfahrtswerk

 

 


Mittwoch, 4. Juni 2025

Stadt Stuttgart: Kurs für Großeltern startet Ende Juni. Tipps für die neue Rolle und den Umgang mit Enkelkindern

"Großeltern – das kleine Einmaleins für eine liebevolle und harmonische Begleitung" - so heißt ein neuer Kurs für alle, die Enkelkinder erwarten oder schon welche haben. Die Stadt Stuttgart wendet sich an begeisterte Omis und Opas. 

Denn: Großeltern spielen eine bedeutende Rolle im Leben ihrer Enkelkinder. Es ist entscheidend, dass sie die Beziehung zu ihnen aktiv gestalten, auch wenn eine räumliche Distanz besteht.

Der Kurs möchte Großeltern in ihrer Rolle stärken und ermutigen, die eigenen Bedürfnisse, die Bedürfnisse der Enkelkinder sowie die der eigenen Kinder in Einklang zu bringen. Er richtet sich an Großeltern von Kindern im Alter 0-11.

Termine: Immer mittwochs, 25. Juni, 2. Juli, 9. Juli, 16. Juli, 30. Juli, 6. August, jeweils 14:30 bis 16 Uhr. Wo? Städtische Familienbildung, Marienplatz 3, Stuttgart-Süd.

Kosten fallen nicht an. Wenn möglich durchgängige Teilnahme an allen Terminen

Jetzt anmelden: Unter www.stuttgart.de/familienbildung (Öffnet in einem neuen Tab) unter „Aktuelle Termine“ oder unter Telefon 216−80344. 

Juni 2025. Redaktion pflegeinfos.net

Sonntag, 1. Juni 2025

Training und Gymnastik mit dem Rollator - wie mobile Senioren mit Rollastic fit bleiben




Der Rollator ist mehr als nur ein Hilfsmittel im Alltag. „Rollastic“, das neue niedrigschwellige Gymnastikprogramm, macht den Rollator zum Trainingspartner. Es hilft vor allem älteren Menschen, ihre Mobilität zu verbessern, das Sturzrisiko zu senken und wieder Spaß am Leben zu haben.

„Rollatornutzer haben andere Bedürfnisse als mobile Senioren - und genau da setzt unser Training an“, erklärt die Entwicklerin Katharina Bergschneider, selbst erfahrene Physiotherapeutin. „Viele Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen körperlichen Einschränkungen auf einen Rollator angewiesen sind, bewegen sich im Alltag zu wenig - nicht, weil sie es nicht wollen, sondern weil passende Angebote fehlen“.

Premiere auf der REHAB Karlsruhe

Rollastic ist ein spezielles Gymnastikprogramm, das entwickelt wurde, um möglichen Risiken und Nebenwirkungen bei der Benutzung von Rollatoren entgegenzuwirken. Hierbei werden Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Gleichgewicht trainiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren das Programm entsprechend ihrem aktuellen Gesundheitszustand.

Physiotherapie und Bewegungslehre 

m Mittelpunkt von Rollastic steht die aufrechte Körperhaltung, die vor allem beim Gehen mit dem Rollator von großer Bedeutung ist. Das neue Programm wurde von Experten entwickelt und basiert auf Erkenntnissen der Physiotherapie und Bewegungslehre. Die Einheiten sind kurz, alltagstauglich und richten sich an alle, die im Alltag auf einen Rollator angewiesen sind.

Der Startschuss für Rollastic fiel Ende Mai 2025 auf der REHAB Karlsruhe, der Europäischen Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion. Hier lernten die ersten Rollatornutzer unter fachkundiger Anleitung von Physiotherapeutin Bergschneider die Grundlagen von Rollastic.

Überall und jederzeit kann trainiert werden

Rollastic wird ab Spätsommer 2025 von qualifizierten Trainern angeboten. Parallel dazu stehen 24 alltagstaugliche Übungsvideos zum Training in den eignen vier Wänden online unter www.rollastic.de zur Verfügung. Jedes Video steht unter einem eigenen Trainingsmotto. So können die Trainierenden einfach und gezielt auswählen, welche Körperregion sie trainieren möchten.

Ob im Park, in einer Senioreneinrichtung oder zu Hause: Im Vordergrund von Rollastic steht der Spaß an der Bewegung - ohne Leistungsdruck. „Wir stärken gezielt Gleichgewicht, Koordination und Muskulatur – immer mit dem Rollator als Trainingspartner. Alles, was man braucht, ist ein sicherer Rollator und ein bisschen Neugier“, fasst Bergschneider das neue Angebot zusammen.

Juni 2025. Redaktion pflegeinfos.net

Sonntag, 25. Mai 2025

Ruhestand im Ausland: Was Senioren bei Steuern, Rente und Krankenversicherung beachten müssen


Ob Italien, Spanien oder Thailand – ein Ruhestand im Ausland ist für viele Rentner ein Lebenstraum. Das angenehmere Klima, geringere Lebenshaltungskosten und ein entspannter Alltag versprechen einen sorgenfreien Lebensabend. Um das genießen zu können, ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Was Rentner beim Auswandern in puncto Steuern, Krankenversicherung und Co. beachten müssen, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Gute Gründe für das Auswandern

2024 erhielten 237.000 Deutsche ihre Rente ins Ausland überwiesen. „Einer der Hauptgründe: Die monatlichen Fixkosten sind in Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder Thailand deutlich geringer und ermöglichen einen höheren Lebensstandard als in Deutschland“, so Sabine Brandl. Doch nicht nur Geld spielt eine Rolle, wie das beliebteste Zielland Österreich zeigt. „Viele Rentner entscheiden sich auch aufgrund einer höheren Lebensqualität, gesundheitlichen Aspekten oder dem Wunsch nach einer Veränderung im Alltag für das Auswandern“, ergänzt Brandl.

Volle Rentenzahlungen sichern

Damit es mit der Rentenzahlung im Ausland klappt, sollten Ruheständler mindestens zwei Monate im Voraus die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informieren und ihre neue Adresse und Bankverbindung melden. Ansonsten können sich die Zahlungen verzögern oder ausbleiben.

„Die vollen Bezüge erhalten Rentner innerhalb der EU, in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wie Australien, Brasilien, die Philippinen oder die USA“, erläutert die Rechtsexpertin. „Wenn der Rentenanspruch zum Teil auf ausländischen Beitragszeiten beruht, kann es zu Abzügen kommen. Und auch bei Ländern außerhalb von EU und EFTA und ohne Sozialversicherungsabkommen sind Kürzungen möglich.“ 

Lebensbescheinigung für jedes Jahr
Außerdem verlangt die DRV einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung, die online beim Rentenservice der Deutschen Post zur Verfügung steht. Das ausgefüllte Formular müssen Rentner dann von einer zugelassenen Stelle, zum Beispiel einer Behörde oder Bank im neuen Wohnland, unterzeichnen lassen und anschließend per Post an den Rentenservice der Deutschen Post schicken. „Seit 2024 funktioniert der Nachweis auch vollständig digital“, ergänzt Brandl.

Die Steuer im Blick behalten
Auch im Ruhestand sind Rentner weiterhin steuerpflichtig. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten sie daher frühzeitig klären, ob Steuern in Deutschland oder dem neuen Zielland fällig sind. Wer dauerhaft im Ausland wohnt, ist in der Regel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass der Grundfreibetrag wegfällt.

Wo Steuern letztendlich zu zahlen sind, hängt davon ab, ob mit dem jeweiligen Land ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was dieses besagt. Da die Steuerregelungen kompliziert sind und Fehler schnell zu hohen Nachzahlungen führen, empfiehlt Brandl Rentnern mit Auslandsplänen, sich professionell beraten zu lassen.

Wichtige Dokumente nicht vergessen

„Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Rentner Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide und eventuell auch beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente für die Auswanderung“, erklärt die ERGO Juristin. Abhängig vom Land können auch Visum oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein. „Medizinische Nachweise über chronische Erkrankungen oder Medikamente erleichtern zudem die Versorgung vor Ort.“ 

Übrigens: Wer als Rentner ins EU-Ausland oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandert, kann in der Regel in seiner deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Anders sieht das im Nicht-EU-Ausland aus. Hier benötigen Rentner im Regelfall eine neue Krankenversicherung.

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung unter www.ergo.de/rechtsportal


Mai 2025. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ERGO Group

Donnerstag, 19. September 2024

Stuttgart: Das Wohlfahrtswerk startet eine Pflege-WG im Stadtteil Giebel. Nachfrage nach dieser betreuten Wohnform steigt


Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg betreibt seit über 20 Jahren ambulante Pflege-WGs, unter anderem in Stuttgart-Rot und Tübingen-Hirschau. Nun ist ein dritter Standort hinzugekommen: Stuttgart-Giebel.

In der Mittenfeldstraße 44 hat die Baugenossenschaft „Neues Heim - die Baugenossenschaft eG“ einen neuen Gebäudekomplex errichtet. Im Erdgeschoss bietet das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ab sofort eine WG mit sechs Plätzen, eine zweite WG dieser Größe ist im Nachbargebäude vorgesehen. Das Angebot richtet sich nicht nur an Ältere mit Unterstützungs- und Pflegebedarf ab Pflegegrad 1. 

Auch für jüngere Menschen, z. B. mit neurologischen Erkrankungen, kann diese Wohnform passen. Denn die barrierefreie Wohnung mit rund 230 Quadratmetern ist für Rollstuhlfahrer nutzbar – beispielsweise haben die Badezimmer bodengleiche Duschen und der Hauszugang ist ebenso wie der Austritt zur Terrasse schwellenfrei.

Rundum betreut und gut versorgt

Für die Einwohner von Giebel ergibt sich mit dieser Wohngemeinschaft eine gute Möglichkeit, um weiter im vertrauten Umfeld im Stadtbezirk zu leben, wenn der Verbleib in der bisherigen Wohnung an Grenzen stößt. Soziale Bezüge und vorhandene Unterstützung können so aufrechterhalten werden. Das WG-Prinzip wirkt zudem der sozialen Isolation entgegen.

Alltagsbegleitung immer vor Ort

Die Kosten für die Anwesenheit einer Alltagsbegleiterin rund um die Uhr teilen sich sechs Personen. Die Alltagsbegleiterinnen sind beim Wohlfahrtswerk fest angestellt, werden nach Tarifvertrag bezahlt und arbeiten abwechselnd in Früh-, Spät- und Nachtschicht. Sie übernehmen Aufgaben im Haushalt, wie die Zubereitung von Mahlzeiten, unterstützen bei der Freizeitgestaltung und sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Für pflegerische Unterstützung wählen die Bewohner ihren eigenenPflegedienst, ganz nach ihrem Bedarf.

Das Wohlfahrtswerk vermietet die zwischen 15 und knapp 18 Quadratmeter großen WG-Zimmer samt Gemeinschaftsflächen. Zusätzlich zum Mietvertrag muss ein Betreuungsvertrag für die gemeinsame Alltagsbegleitung abgeschlossen werden.

September 2024. Redaktion pflegeinfos.net 

Copyright Foto: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg


Bildunterschrift:

In der Mittenfeldstraße im Weilimdorfer Stadtbezirk Giebel hat die Baugenossenschaft „Neues Heim - die Baugenossenschaft eG“ einen neuen Gebäudekomplex errichtet. Das Wohlfahrtswerk hat das EG zur Nutzung als Pflege-WG gemietet.


Montag, 22. Juli 2024

E-Auto-Förderung für Pflegedienste in Baden-Württemberg: FDP kritisiert Verkehrsminister Hermann

Neben seiner Pro-Fahrrad-Politik hat der Verkehrsminister von Baden-Württemberg eine weitere Mission: Baden-Württemberg soll E-Auto-Land werden. Dazu hat er überdimensionierte Förder-Programme aufgelegt, einige hat er schon wieder einstampfen lassen müssen, weil die Nachfrage nicht da war, etwa bei E-Taxis.

Doch Winfried Hermann (Grüne) kann´s nicht lassen: Jetzt will er bis zu 1.000 E-Fahrzeuge für Pflegefirmen mit jeweils bis zu 7.000 Euro subventionieren – aber nur Wagen, die maximal 4,1 Meter lang sein dürfen.

Sieben Millionen Euro an Kaufprämien

Der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Haag, Sprecher für individuelle Mobilität, sagt: "Das Land ist schlecht beraten, insgesamt bis zu sieben Millionen Euro an stationäre und ambulante Pflegeanbieter auszuschütten. Sogar der grüne Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, dass Kaufprämien das falsche Instrument sind und diese abgeschafft. Auf den ersten Blick wirkt es ja positiv, im Bereich der Pflege etwas zu tun. Dabei wird völlig verkannt, dass es zu Abgrenzungsproblemen kommt."

Emissionsfreie E-Fahrzeuge sind Märchen

Haags Bedenken: Warum sollen andere Hilfsangebote außen vor bleiben? Seien es hauswirtschaftliche Hilfen oder häusliche Krankenpflege. Die Frage ist auch, warum so ein Auto nur 4,1 Meter lang sein darf. "Leider wiederholt das Land das Märchen von den emissionsfreien E-Fahrzeugen. Das sind sie bei weitem nicht, denn die elektrische Energie wird oft genug noch mit Kohle erzeugt. Dieses Geld hätte das Land besser für Forschung und den Hochlauf von E-Fuels verwendet", so der FDP-Politiker aus Stuttgart.

Juli 2024. Redaktion pflegeinfos.net


Mittwoch, 17. Juli 2024

Erbe, Schenkung, Testament: Ratgeber der Verbraucherzentrale gibt Tipps für Senioren und Familien

 

Titelbild des Ratgebers "Richtig vererben und verschenken"

Für Erbschaften und Schenkungen in Höhe von knapp über 100 Milliarden Euro haben die Finanzämter im Jahr 2022 Steuern erhoben. Die Berechnungen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass es um viel geht, wenn Vermögen von einer Generation auf die nächste übergeht.

Auch wenn es im Einzelfall nicht immer Millionen sind: Schon wenn eine Immobilie im Spiel ist, können Erblasser wie auch Erben schnell ein „Eigentor“ schießen, weil steuerrechtliche Fragen nicht bedacht wurden.

Ob Sparbuch, Aktienpaket, Wertgegenstände oder Grundbesitz: Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale lotst durch das Erbrecht und zeigt zudem, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist.

Nachlassplanung rechtssicher angehen

Verständlich erklärt der Ratgeber, wie Vermögen übertragen werden kann. Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor, wann und wie kann davon abgewichen werden? Was ist bei einem Testament zu beachten und was kann ein Erbvertrag regeln? Schritt für Schritt begleitet das Buch, um die Nachlassplanung nach den eigenen Wünschen anzugehen.

Aufgezeigt wird, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten darüber hinaus praktische Unterstützung, nichts zu vergessen und alles rechtssicher festzuhalten.  

Nicht zuletzt: Wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant, ist in einem eigenen Kapitel nachzulesen.

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 18,- Euro, als E-Book 14,99 Euro.

Wo können Sie den Erb-Ratgeber bestellen?

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder per Telefon unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Juli 2024. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR