Wie sieht die Zukunft der Pflege aus? Antworten bot die Stuttgarter Fachmesse PFLEGE PLUS, die auch 2018 mit guten Ergebnissen zu Ende ging. Rund 6.500 Fachbesucher aus Süddeutschland und dem angrenzenden Ausland informierten sich bei insgesamt 187 Ausstellern. Seit jeher ist die Fachmesse für den Pflegemarkt mehr als nur Produktschau, sondern auch ein wichtiges Forum für Austausch und Weiterbildung: Rund 1.200 Entscheider, Führungskräfte und Pflegeprofis nutzten das zertifizierte Fortbildungsangebot des begleitenden Kongresses.
„Erweitertes und vertieftes Verständnis von Pflege“
Manfred Lucha, Landesminister für Soziales und Integration, eröffnete die PFLEGE PLUS, auf der Pflegenotstand breit diskutiert wurde. Einen Lösungsansatz stellte der renommierte Altersforscher Prof. Dr. Andreas Kruse in seiner Keynote vor. Kruse plädierte für ein „erweitertes und vertieftes Verständnis von Pflege“ und erläuterte das Zukunftsmodell einer „sorgenden Gemeinschaft“. Parallel zur PFLEGE PLUS fand der Deutsche Fürsorgetag statt, „ein Meilenstein für all diejenigen, die sich um andere kümmern“, wie Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrer Eröffnungsansprache betonte. Auch sie forderte „solidarische Antworten auf neue gesellschaftliche Entwicklungen“.
Innovationen erleichtern den Pflegealltag
Den Fachkräftemangel könne eine Messe freilich nicht beheben, wohl aber könne sie „Angebote machen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche unterstützen und zum Austausch führen“, sagte Ulrich Kromer von Baerle, Geschäftsführer der Messe Stuttgart. „Bei der Planung der PFLEGE PLUS haben wir wieder größten Wert darauf gelegt, ein spannendes und relevantes Programm zu organisieren.“ Dazu gehörten auch die Sonderbereiche „Workshopraum PFLEGEaktiv“, „newcome@PFLEGE“ oder „PFLEGEmobil“, die einer Besucherumfrage zufolge bei weit über 60 Prozent der Befragten auf Interesse stießen.
Angesichts der Fachkräfteknappheit komme der Entwicklung neuer technischer und organisatorischer Lösungen in der Pflege eine zentrale Bedeutung zu, meinte Dagmar Weise, Projektleiterin der PFLEGE PLUS. „Wir beobachten bei den Start-ups eine sehr dynamische Entwicklung und sehen zahlreiche neue Ideen und Innovationen, die den Pflegealltag erleichtern und unterstützen.“
Umdenken findet statt
Die grundsätzliche Bereitschaft zum Wandel spürten auch die Aussteller: „Wir haben auf der PFLEGE PLUS das erste komplett digital steuerbare Pflegebett vorgestellt – bei den Besuchern kam das super an!“, freute sich Meinolf Köhn, Geschäftsführer des Betten- und Pflegespezialisten Bock. „Wir wollen die Pflegekräfte ins digitale Zeitalter mitnehmen und Ängste abbauen, damit Technologie als nutzbringend verstanden wird.“ Ähnlich Ludger Severin, Vertriebsleiter der Wissner-Bosserhoff GmbH: „Aus unserer Sicht standen zwei Themen ganz besonders im Fokus der Messebesucher. Zum einen ein wohnliches Produktdesign, zum anderen digitale Assistenzsysteme zur Pflegeerleichterung. Hier haben wir absolut den Nerv der Anwender getroffen.“
Auch im Bereich der E-Mobilität kommt buchstäblich einiges ins Rollen: „Die positive Resonanz übertraf unsere Erwartungen“, sagte Jonas Pilling, Standbetreuung beim Autohaus von der Weppen. „Es findet auf jeden Fall ein Umdenken statt. Gerade im Raum Stuttgart – mit bekannter Problematik – sind Elektrofahrzeuge inzwischen verstärkt gefragt. Die Besucher ließen sich gern beraten und zeigten sich äußerst neugierig.“
„Hochwertiges Fachpublikum“
Das Gros der befragten Besucher ist in Alten- und Pflegeheimen tätig (47%), aber auch in ambulanten Pflegediensten (27%) oder Krankenhäusern (12%). Für die hohe Innovationsfreude der Branche spricht nicht zuletzt der gestiegene Anteil an Besuchern mit Entscheidungskompetenz bei Einkaufs- und Beschaffungsentscheidungen: So waren zwölf Prozent – deutlich mehr als 2016 – in ausschlaggebenden sowie 62% in mitentscheidenden und beratenden Funktionen tätig.
„Wir trafen hier ein hochwertiges Fachpublikum, viele Pflegedienst- und Heimleiter“, sagte Claus Luigs, Verkaufsleiter Außendienst bei der Stiegelmeyer GmbH & Co. KG. „Wir profitieren davon, dass die Kunden immer größeren Wert auf Ausstattungsqualität legen.“ Im Fokus des Besucherinteresses standen in erster Linie Geräte und Hilfsmittel (56%), gefolgt von medizinisch-technischen Geräten (38%), die im Besucherinteresse einen starken Zuwachs von über 40 Prozent verzeichneten.
Die nächste PFLEGE PLUS findet im Mai 2020 auf der Messe Stuttgart statt.
Informationen unter: www.messe-stuttgart.de/pflege/
Mai 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/Landesmesse Stuttgart
Informationen für die Generation 60plus und pflegende Angehörige. Tipps und Neuigkeiten rund um häusliche und stationäre Pflege, 24-Stunden-Betreuung sowie Leben und Partnerschaft im Alter. Erstellt von Fachjournalisten und Experten.
Mittwoch, 30. Mai 2018
Freitag, 25. Mai 2018
Darf ein Altenheim Kaution von Bewohnern verlangen? Bundesgerichtshof bestätigt dieses Vorgehen. Betroffen sind insbesondere private Senioren-Stifte
Kaution für Bewohner eines Altenheims oder einer Seniorenresidenz: Dürfen die Träger diese Sicherheitsleistung verlangen? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass eine
vollstationäre Pflegeeinrichtung, mit denen keine Pflegesatzvereinbarung
nach § 85 SGB XI besteht, auch in vorformulierten Wohn- und
Betreuungsverträgen eine Sicherheitsleistung vom Bewohner verlangen
dürfen. Dies gilt sogar für die Bezieher von Sozialhilfe. Das Urteil
dürfte aber gerade für Bewohner von Residenzen und Stiften interessant
sein.
Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz steht es anders...
Hintergrund des Urteils: Der Betreiber verlangte gemäß seinen vertraglichen Bestimmungen den zweifachen Monatsbetrag des vereinbarten Gesamtentgeltes. Der klagende Verbraucherschutzverein war der Ansicht, die Klauseln verstießen teilweise gegen geltendes Recht und führten so zu einer unangemessenen Benachteiligung des Heimbewohners. Denn das in § 14 Absatz 4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) geregelte Verbot, Kautionen von solchen Personen zu verlangen, die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nähmen, sei nicht berücksichtigt.
Dieser Argumentation hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt und die Klage abgewiesen. Habe die Pflegeeinrichtung keine Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI mit den Kostenträgern abgeschlossen, sondern sich für das Kostenerstattungsverfahren nach § 91 Absatz 2 SGB XI entschieden, kann nach § 14 Absatz 1 WBVG eine Kaution vereinbart werden, das Verbot des § 14 Absatz 4 WGVB greift nicht. Es besteht dann nämlich kein direkter Zahlungsanspruch der Einrichtung gegenüber den Kostenträgern.
Heim kann Ansprüche über Sachleistungsprinzip geltend machen
Der Anknüpfungspunkt hierfür ist das Sachleistungsprinzip, wie es in § 87 a Absatz 3 Satz 1 SGB XI niedergelegt ist. Die Leistungen der Kostenträger sind bei Vorliegen einer Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI keine Geld-, sondern Sachleistungen, die Pflegeeinrichtung namens des Kostenträgers erbringt. Die Zahlung erfolgt daher auch direkt an die Einrichtung. Bei der Bewilligung von Sozialhilfe gilt nichts anderes. Die Zahlung an die Einrichtung erfolgt dabei als Erfüllung der Sachleistungsverschaffungspflicht des Sozialhilfeträgers und im Rahmen eines Schuldbeitritts erhält die Einrichtung einen originären Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger.
Direkte Abrechnung mit Bewohner – in privaten Altenpflegeeinrichtungen Standard
Der hier in Rede stehende Vertrag unterliegt aber dem Kostenerstattungsprinzip. Weil die Einrichtung keinen Vertrag nach § 85 SGB XI mit den Kostenträgern abgeschlossen hat, in dem die Höhe der Pflegevergütung geregelt wäre, wird das zu zahlende Entgelt frei und direkt mit dem Bewohner ausgehandelt. Die Einrichtung rechnet nur mit dem Bewohner ab, der einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Kostenträger hat. Ein Anspruch der Einrichtung gegen die Kostenträger besteht nicht. Für diesen Fall gibt es aber ein Sicherungsbedürfnis der Einrichtung, die deshalb eine Kaution mit dem Bewohner vereinbaren darf.
Diese Einschätzung entspreche auch der Entstehungsgeschichte des § 14 WBVG. Der zuvor geltende § 14 Absätze 1 und 2 des bis zum Jahre 2006 geltenden Heimgesetzes wurde in dem zuvor erörterten Sinne ausgelegt, und der Gesetzgeber habe bei der Einführung des WBVG diese Handhabung als „bewährt“ angesehen.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2018 – II ZR 36/17)
Hinweis: Der Fach-Beitrag erschien im Newsletter Mai 2018 der BIVA - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
(BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. mit Sitz in Bonn. BIVA hilft insbesondere Heimbewohnern und pflegenden Angehörigen. Mehr unter www.biva.de.
Mai 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz steht es anders...
Hintergrund des Urteils: Der Betreiber verlangte gemäß seinen vertraglichen Bestimmungen den zweifachen Monatsbetrag des vereinbarten Gesamtentgeltes. Der klagende Verbraucherschutzverein war der Ansicht, die Klauseln verstießen teilweise gegen geltendes Recht und führten so zu einer unangemessenen Benachteiligung des Heimbewohners. Denn das in § 14 Absatz 4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) geregelte Verbot, Kautionen von solchen Personen zu verlangen, die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nähmen, sei nicht berücksichtigt.
Dieser Argumentation hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt und die Klage abgewiesen. Habe die Pflegeeinrichtung keine Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI mit den Kostenträgern abgeschlossen, sondern sich für das Kostenerstattungsverfahren nach § 91 Absatz 2 SGB XI entschieden, kann nach § 14 Absatz 1 WBVG eine Kaution vereinbart werden, das Verbot des § 14 Absatz 4 WGVB greift nicht. Es besteht dann nämlich kein direkter Zahlungsanspruch der Einrichtung gegenüber den Kostenträgern.
Heim kann Ansprüche über Sachleistungsprinzip geltend machen
Der Anknüpfungspunkt hierfür ist das Sachleistungsprinzip, wie es in § 87 a Absatz 3 Satz 1 SGB XI niedergelegt ist. Die Leistungen der Kostenträger sind bei Vorliegen einer Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI keine Geld-, sondern Sachleistungen, die Pflegeeinrichtung namens des Kostenträgers erbringt. Die Zahlung erfolgt daher auch direkt an die Einrichtung. Bei der Bewilligung von Sozialhilfe gilt nichts anderes. Die Zahlung an die Einrichtung erfolgt dabei als Erfüllung der Sachleistungsverschaffungspflicht des Sozialhilfeträgers und im Rahmen eines Schuldbeitritts erhält die Einrichtung einen originären Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger.
Direkte Abrechnung mit Bewohner – in privaten Altenpflegeeinrichtungen Standard
Der hier in Rede stehende Vertrag unterliegt aber dem Kostenerstattungsprinzip. Weil die Einrichtung keinen Vertrag nach § 85 SGB XI mit den Kostenträgern abgeschlossen hat, in dem die Höhe der Pflegevergütung geregelt wäre, wird das zu zahlende Entgelt frei und direkt mit dem Bewohner ausgehandelt. Die Einrichtung rechnet nur mit dem Bewohner ab, der einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Kostenträger hat. Ein Anspruch der Einrichtung gegen die Kostenträger besteht nicht. Für diesen Fall gibt es aber ein Sicherungsbedürfnis der Einrichtung, die deshalb eine Kaution mit dem Bewohner vereinbaren darf.
Diese Einschätzung entspreche auch der Entstehungsgeschichte des § 14 WBVG. Der zuvor geltende § 14 Absätze 1 und 2 des bis zum Jahre 2006 geltenden Heimgesetzes wurde in dem zuvor erörterten Sinne ausgelegt, und der Gesetzgeber habe bei der Einführung des WBVG diese Handhabung als „bewährt“ angesehen.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2018 – II ZR 36/17)
Hinweis: Der Fach-Beitrag erschien im Newsletter Mai 2018 der BIVA - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
(BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. mit Sitz in Bonn. BIVA hilft insbesondere Heimbewohnern und pflegenden Angehörigen. Mehr unter www.biva.de.
Mai 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Dienstag, 15. Mai 2018
Landesselbsthilfekontaktstelle in Baden Württemberg: neue Anlaufstelle für Gruppen und soziale Initiativen
Seit April 2018 gibt es in Stuttgart mit „SEKIS Baden-Württemberg“ eine landesweit tätige Anlaufstelle, die die Selbsthilfe in Baden-Württemberg themenübergreifend unterstützt, fördert und weiterentwickelt. Mit Juliane Loef, Diplom-Pädagogin und Versicherungskauffrau, konnte eine Mitarbeiterin gewonnen werden, die auf langjährige Berufserfahrung unter anderem in der Sozialverwaltung und Wohlfahrtspflege zurückgreifen kann.
Sie wird zukünftig die bestehenden Unterstützungsstrukturen der Kontaktstellen weiter entwickeln, neue Vernetzungen und Kooperationen schaffen sowie bereits bestehende vertiefen. Zentrale Aufgabe ist vor allem die Unterstützung und Beratung beim Aufbau neuer kommunaler oder regionaler Selbsthilfekontaktstellen und die Unterstützung der bereits bestehenden Standorte.
Juliane Loef wird die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Institutionen des Gesundheits- und Rehabilitationsbereiches, der Landessozialpolitik und den Spitzenorganisationen der Wohlfahrtsverbände suchen und dabei mitwirken, ein selbsthilfefreundliches Klima zu gestalten. Um für die Herausforderungen der nächsten Jahre mit Generationenwechsel, Digitalisierung und auch der zunehmenden Vereinzelung der Menschen gewappnet zu sein, müssen sich die Selbsthilfe und ihre Strukturen inhaltlich und qualitativ weiterentwickeln.
Träger von „SEKIS Baden-Württemberg“ ist der im Herbst 2017 gegründete Verein „Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg e.V.“ Dort sind Träger der Selbsthilfekontaktstellen Mitglied. Sie gestalten die Arbeit in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg (LAG KISS) mit.
Der Aufbau der landesweit tätigen Selbsthilfekontaktstelle wird ermöglicht durch die gesetzlichen Krankenkassen, die dafür gemeinschaftlich Mittel aus der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V zur Verfügung stellen; mittelfristig ist eine zusätzliche Förderung durch das Sozialministerium BaWü angestrebt.
Kontakt: SEKIS Baden-Württemberg Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg e.V. Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart
Telefon 0711 - 45 14 92 90
www.selbsthilfe-bw.de
Mai 2018. Redaktion pflegehilfe.net
Copyright Foto: PR
Sie wird zukünftig die bestehenden Unterstützungsstrukturen der Kontaktstellen weiter entwickeln, neue Vernetzungen und Kooperationen schaffen sowie bereits bestehende vertiefen. Zentrale Aufgabe ist vor allem die Unterstützung und Beratung beim Aufbau neuer kommunaler oder regionaler Selbsthilfekontaktstellen und die Unterstützung der bereits bestehenden Standorte.
Juliane Loef wird die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Institutionen des Gesundheits- und Rehabilitationsbereiches, der Landessozialpolitik und den Spitzenorganisationen der Wohlfahrtsverbände suchen und dabei mitwirken, ein selbsthilfefreundliches Klima zu gestalten. Um für die Herausforderungen der nächsten Jahre mit Generationenwechsel, Digitalisierung und auch der zunehmenden Vereinzelung der Menschen gewappnet zu sein, müssen sich die Selbsthilfe und ihre Strukturen inhaltlich und qualitativ weiterentwickeln.
Träger von „SEKIS Baden-Württemberg“ ist der im Herbst 2017 gegründete Verein „Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg e.V.“ Dort sind Träger der Selbsthilfekontaktstellen Mitglied. Sie gestalten die Arbeit in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg (LAG KISS) mit.
Der Aufbau der landesweit tätigen Selbsthilfekontaktstelle wird ermöglicht durch die gesetzlichen Krankenkassen, die dafür gemeinschaftlich Mittel aus der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V zur Verfügung stellen; mittelfristig ist eine zusätzliche Förderung durch das Sozialministerium BaWü angestrebt.
Kontakt: SEKIS Baden-Württemberg Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg e.V. Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart
Telefon 0711 - 45 14 92 90
www.selbsthilfe-bw.de
Mai 2018. Redaktion pflegehilfe.net
Copyright Foto: PR
Montag, 7. Mai 2018
Tag der Pflege 2018. Fliedner-Mitarbeiter laufen täglich nach Hawaii... Arbeitsbelastung in der Pflege ist hoch!
Zum Tag der Pflege am 12. Mai 2018 hat die Theodor Fliedner Stiftung das Motto „Ohne uns läuft nix!“ ausgegeben. Zu der fachlichen und emotionalen Bedeutung wurde eine passende Zahl gefunden. Denn die Mitarbeitenden der Theodor Fliedner Stiftung laufen wie Kollegen anderer Pflege-Einrichtungen im Schnitt fünf Kilometer für alte, kranke oder Menschen mit Behinderung – das ist bei 2.200 Mitarbeitenden die Strecke Deutschland nach Hawaii. Jeden Tag.
In Stuttgart ist man stolz auf das Ergebnis. „Über Schrittzähler haben wir herausgefunden, dass unsere Mitarbeitenden rund fünf Kilometer in einer Schicht zurücklegen“, berichtet Claudia Ott, Fachvorstand der Theodor Fliedner Stiftung. Der diakonische Träger hält mit der Fliedner Klinik Stuttgart ein Angebot im Bereich der Seelischen Gesundheit vor. Gemeinsam mit den bundesweit agierenden 2.200 Kolleginnen und Kollegen sind das jeden Tag ca. 11.000 Kilometer oder die Strecke von Deutschland nach Hawaii.
Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung nur "Tropfen auf den heißen Stein"
„Ohne sie läuft nix“, untermauert Claudia Ott. Mit dem Motto gibt die Stiftung ein Statement in Zeiten von Fachkräftemangel und politisch fragwürdigen Zusagen ab. „Pflege muss den Stellenwert in der Gesellschaft bekommen, den sie verdient.“ Mit Blick auf das Sofortprogramm Pflege, in dem die Bundesregierung die Finanzierung von 8.000 neuen Fachkraftstellen entschieden hat, sei das „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Pflegekräfte leisten in Deutschland einen enormen Beitrag im Dienst am Menschen und das müsse gewürdigt und sichtbarer werden. Daher ist mit dem Motto natürlich nicht nur der zurückgelegte Weg gemeint, sondern auch das „qualifizierte fachliche Engagement mit Herz, für das wir danke sagen“.
Motto wird auf vielen Wegen verbreitet
Zum Ausdruck kommt das Motto unter anderem beim Firmenlauf in Mülheim an der Ruhr, dem Hauptsitz der Stiftung, „Passenderweise wird auch hier die Strecke von fünf Kilometern zurückgelegt, wie wir jetzt wissen, eine bekannte Entfernung.“ Außerdem gibt es eine Aufkleber-Aktion mit dem Motto. „Aus Solidarität ist jeder aufgefordert, Fotos mit dem Logo oder in anderen Situationen an uns zu senden.“
„Ohne sie läuft nix“, untermauert Claudia Ott. Mit dem Motto gibt die Stiftung ein Statement in Zeiten von Fachkräftemangel und politisch fragwürdigen Zusagen ab. „Pflege muss den Stellenwert in der Gesellschaft bekommen, den sie verdient.“ Mit Blick auf das Sofortprogramm Pflege, in dem die Bundesregierung die Finanzierung von 8.000 neuen Fachkraftstellen entschieden hat, sei das „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Pflegekräfte leisten in Deutschland einen enormen Beitrag im Dienst am Menschen und das müsse gewürdigt und sichtbarer werden. Daher ist mit dem Motto natürlich nicht nur der zurückgelegte Weg gemeint, sondern auch das „qualifizierte fachliche Engagement mit Herz, für das wir danke sagen“.
Motto wird auf vielen Wegen verbreitet
Zum Ausdruck kommt das Motto unter anderem beim Firmenlauf in Mülheim an der Ruhr, dem Hauptsitz der Stiftung, „Passenderweise wird auch hier die Strecke von fünf Kilometern zurückgelegt, wie wir jetzt wissen, eine bekannte Entfernung.“ Außerdem gibt es eine Aufkleber-Aktion mit dem Motto. „Aus Solidarität ist jeder aufgefordert, Fotos mit dem Logo oder in anderen Situationen an uns zu senden.“
Gesammelt werden die Ergebnisse auf der Homepage www.pflege.fliedner.de. Mit der Aktion macht die Stiftung einen Schritt zur Stärkung der Pflege- Branche, denn die Pflege ist ein durchaus attraktiver Beruf. „Wir bieten in der Theodor Fliedner Stiftung eine große Bandbreite: ob Altenpflegehelfer, Altenpflege oder Heilerziehungspfleger; ob im Krankenhaus, im Altenheim oder im Wohnheim für Menschen mit Behinderungen.“ Auch BFD und Freiwilliges Soziales Jahr ist bei dem Träger möglich.
Mai 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR
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