Sonntag, 26. November 2017

Seniorenreisen – Menschen ab 50 gemeinsam auf Tour. Über die Reisepartnersuche ahano.de lassen sich schnell Mitreisende finden

Wer älter als 50 oder 60 Jahre ist, tut sich auf Reisen schwer, andere Menschen kennenzulernen. Dabei macht es aber einfach mehr Spaß, mit Gleichaltrigen andere Regionen zu erkunden. Doch es gibt ja zum Glück das Internet: Hier können Senioren und junggebliebene Menschen ab 50 nach einem Reisepartner suchen.

Fragt man Menschen jenseits der 60 Jahre, dann ist Reisen und fremde Kulturen kennen lernen eines der wichtigsten Themen, mit denen man sich in diesem Lebensabschnitt befasst. Doch für viele sind die Sprache im Reiseland, die Sitten und die Organisation der Reise zu hohe Barrieren, um sich diesen Traum zu erfüllen. Besonders dann, wenn man alleinstehend ist. Auch Städtereisen oder der Kurzurlaub im Bayerischen Wald machen zu zweit oder in einer Gruppe einfach mehr Spaß als alleine. 

Seniorenportal ahano.de vermittelt Reisepartner für Ältere

Wer gerne verreist und noch eine Reisebegleitung sucht oder sich einer Reisegruppe anschließen möchte, für den bietet ahano.de eine kostenlose Reisepartnersuche an. Hier kann Frau oder Mann nach reiselustigen Singles oder Reisegruppen recherchieren und eine eigene Suchanfrage aufgeben.

Neben der Reisepartnersuche bietet ahano viele Möglichkeiten, um mit anderen Menschen Kontakt aufzunehmen. Das Motto von ahano ist „erfolgreich älter werden“. Alle ab 50 und Senioren finden auf dem Internetportal eine große Community und interessante Inhalte zu den Themen Reisen, Partnerschaft, Wohnen, Pflege und Freizeit.
 

Die Reisepartnersuche findet man im Internet unter www.ahano.de

November 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: pixelio.de /Rainer Sturm

Montag, 20. November 2017

Urlaubspflege Winterferien 2017/18 – wer kümmert sich um Pflegebedürftige, wenn Angehörige in Urlaub gehen wollen? Tipps zur Verhinderungspflege oder Ersatzpflege

Bald schon starten die Winterferien in den Bundesländern. Viele Menschen, auch pflegende Angehörige, freuen sich auf schöne Tage im Schnee, beim Skifahren oder Langlaufen. Andere dagegen zieht es in warme Gefilde, etwa auf die Kanarischen Inseln oder in die Karibik.

Wenn aber eine pflegebedürftige Person in der Familie lebt, die zu Hause gepflegt wird (der eigene Vater oder der Ehepartner), müssen vor dem Winterurlaub einige Vorkehrungen getroffen werden. Die wichtigste Frage lautet natürlich: Wer kümmert sich um den Hilsbedürftigen zu Hause? Reicht es, wenn der ambulante Dienst vorbeischaut und andere Familienmitglieder oder Bekannte/Nachbarn einspringen? Oder ist es für alle besser, wenn die Person mit Pflegestufe für einige Tage in die sogenannte Kurzzeitpflege geht – also auf Zeit in ein Alten- und Pflegeheim umzieht?

Verhinderungspflege im SGB geregelt
Jede Familie muss die Antwort und eine Lösung individuell treffen. Zurückgreifen können pflegende Angehörige auf jeden Fall auf bestimmte Leistungen der Pflegekasse. Sehr häufig in Anspruch genommen wird neben der Kurzzeitpflege im Heim die sogenannte "Verhinderungpflege" oder "Ersatzpflege". Oft wird auch von "Urlaubspflege" gesprochen, also "Urlaub" für den Pfleger und "Pflege" für den Betreuten. Diese Pflege auf Zeit ist im Sozialgesetzbuch (§39 SGB XI) klar geregelt und hat hat sich als eine Hilfe der Pflegeversicherung bewährt, wenn Betreuungspersonen in den Urlaub fahren wollen.

Wie funktioniert die Verhinderungs- oder Ersatzpflege?
Der Betroffene beantragt diese Pflegehilfe für einen bestimmten Zeitraum und erhält dafür eine Erstattung seiner Pflegekasse. Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gestellt werden.


Wie oft darf die Verhinderungspflege angefordert werden?
Pflegebedürftige haben pro Jahr einen Anspruch auf insgesamt 42 Tage Verhinderungspflege. Zuvor muss der Betroffene aber mindestens sechs Monate zu Hause von einer pflegenden Person (also Angehöriger oder enger Freund) betreut worden sein. Denn die Grundidee der Verhinderungspflege ist, dass genau diese Person in Urlaub gehen darf und soll, um neue Kräfte zu tanken.

Wer kann genau die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? 

Auch Personen mit der Pflegestufe 0 können Verhinderungspflege beantragen.
Während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, hat der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes.

Was leistet die Verhinderungspflege konkret?
Hier unterscheidet das SGB, welche Person die Vertretung übernimmt und zu Hause pflegt:


1. Erwerbsmäßig tätige Betreuungs- und Pflegekraft 
Die Person kommt von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Anbieter der 24h Betreuung – oder es ist ein Nachbar oder ein entfernter Verwandter, der nicht mit dem Pflegebedürftigen bis 2. Grades verwandt/verschwägert ist.Dann beläuft sich die Leistung jetzt auf 1612 Euro pro Jahr.

2. Naher Angehöriger
 
Wenn ein naher Angehöriger bis zum 2. Verwandtschaftsgrad diese Leistung erbringt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreiten. Zum Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden dann nur 545 Euro pro Monat erstattet. Notwendige nachweisliche Aufwendungen der Pflegeperson (z.B. Fahrtkosten) können eine Aufstockung der Leistungen erwirken. 

Tipp: Kombination mit Kurzzeitpflege
Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. 


Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. In Summe sind dies dann 2410 Euro für insgesamt sechs Wochen.

Alle Angaben Stand November 2017.

November 2017. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Archiv

Montag, 13. November 2017

Pflegeimmobilien als Kapitalanlage. Vortragsreihe für Kapitalanleger und Eigennutzer im Rheinland und Düsseldorf

Altersvorsorge ist ein Thema, das jeden Menschen betrifft. Dazu gehört nicht nur die Rücklage von Kapital für den Lebensabend, sondern auch Vorsorge bei Pflege, Betreuung und Wohnen im Alter. Diesen Themen hat sich die WirtschaftsHaus AG verpflichtet und sich auf Pflegeimmobilien als Kapitalanlage für private Anleger spezialisiert.

Seniorenpark Jüchen als Referenz
In einer Veranstaltungsreihe stellt der Marktführer am 20. November in Köln, am 29. November in Bonn sowie am 6. Dezember in Düsseldorf am aktuell umgesetzten Immobilienprojekt Seniorenpark Jüchen die Mehrwerte vor, die sich für Anleger und den Arbeitsmarkt in der Region ergeben. „Pflegeplätze werden in den kommenden Jahren in hoher Zahl benötigt und es gilt hier zukunftsgerichtete Wohn- und Lebenskonzepte zu realisieren. Mit unseren Projekten schaffen wir regionale Wohnräume und Arbeitsplätze und bieten Investoren eine wertstabile Anlage in zweierlei Hinsicht“, erklärt Sandro Pawils, Vertriebsvorstand der WirtschaftsHaus AG.

Mietrenditen bis 5 Prozent sind realistisch
Neben der Kapitalausschüttung mit Mietrenditen von 4 bis 5 Prozent erhalten Investoren in den Objekten ein bevorzugtes Belegungsrecht für sich oder Familienangehörige. Als Partner mit über 20 Jahren Erfahrung übernimmt die WirtschaftsHaus AG für ihre Investoren alle Verwaltungsangelegenheiten und die Kommunikation mit den Betreibern der Pflegeimmobilien. „Unsere Objekte sind Kapitalanlagen mit Gesicht, denn durch die regionale Nähe ermöglichen wir unseren Investoren, das Objekt kennenzulernen und an der Entwicklung der Pflegeeinrichtung teilzuhaben“, verdeutlicht Sandro Pawils.


Interessierte melden sich bitte unter 05131 4611-179 oder unter j.pawils@wirtschaftshaus.de für die jeweilige Veranstaltung an.



 

Die Veranstaltungstermine zu Pflegeimmobilien:

Köln – 20.11.2017
Beginn 18.30 Uhr, Hotel Pullmann Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln

Bonn – 29.11.2017
Beginn 18.30 Uhr, Kameha Grand Bonn, Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn

Düsseldorf – 04.12.2017
Beginn 18.30 Uhr, InterContinental Düsseldorf, Königsallee 59, 40215 Düsseldorf

Weitere Informationen unter www.wirtschaftshaus.de



November 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Freitag, 10. November 2017

Reform der Entsenderichtlinien in der EU: Werden 24h Pflegekräfte bald besser gestellt? Tipps für betroffene Familien

Die Europäische Union plant eine Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinien nach dem Motto "gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort". Auch die Kontrollen von Beschäftigten im Entsendestatus will die EU verschärfen – das würde in der Praxis auch die Pflegebranche in Deutschland treffen, wo sehr viele EU-Arbeitnehmer tätig sind. 

Was ist das Prinzip der Entsenderichtlinie?
Die europäische Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmen aus einem EU-Land Arbeitskräfte in ein anderes EU-Land "entsenden" dürfen. Als die Entsenderichtlinie vor zwei Jahrzehnten beschlossen wurde, sollte neben dem Handel mit Warengütern auch die Möglichkeit geschaffen werden, länderübergreifend Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten zu können.


Jedes Unternehmen in der EU darf seither Aufträge in der ganzen EU annehmen und mit eigenen Arbeitskräften ausführen – unter der Bedingung, dass die im Auftragsland üblichen Arbeitsvorschriften und die Zahlung des dortigen Mindestlohns eingehalten werden. Intensiv genutzt wird dieses Vorgehen seitdem unter anderem im Baugewerbe wie auch in der Pflegebranche. Fast jeder slowakische Polier, rumänische Lkw-Fahrer oder jede polnische 24h-Betreuerin in Deutschland arbeiten unter dieser Vorgabe.


Rechtliche Vorgaben werden nicht beachtet
In der Realität wurden diese Maßgaben häufig umgangen, und gerade im Bereich der Pflege fehlten intensive Kontrollen. In über 300.000 Privathaushalten in Deutschland versorgen osteuropäische Betreuungskräfte pflegebedürftige Senioren „rund um die Uhr“. Diese sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ hat sich zu einer tragenden Säule und damit zu einem elementaren Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens entwickelt. Rechtliche Grundlage dieser sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ ist eben diese Entsendung von Betreuungskräften durch eine ausländische Agentur. Alternativ dazu gibt es die Tätigkeit als selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbe in Deutschland.


Hausengel-PflegeAllianz e.V. begrüßt den Vorstoß der EU
Die Hausengel PflegeAllianz e.V. setzt sich für die Bedürfnisse und Rechte aller am Pflegeprozess beteiligten Personen ein – dazu zählen die Pflegebedürftige selbst, deren Angehörige, wie auch deren Pflege- und Betreuungskräfte. Insbesondere der Aufklärungsarbeit und dem Aufdecken von Missständen hat sich der gemeinnützige Verein verschrieben.

Markus Oppel, Vorsitzender der Hausengel PflegeAllianz e.V. bekräftigt daher den Vorstoß der EU: "Wir begrüßen eine Überarbeitung der Entsenderichtlinien in der geplanten Form. Für uns ist der Dreh- und Angelpunkt ein Plus an Gerechtigkeit und Transparenz für die in Deutschland arbeitenden Betreuungskräfte. Für eine stetige Verbesserung deren Arbeitsbedingungen setzen wir uns seit Jahren mit Hingabe ein.“ Oppel erklärt weiter: „Schwarzen Schafen in der Branche, die vielleicht sogar die aktuell herrschende Entsenderichtlinien für Betreuungskräfte umgehen, wird damit nochmals schärfer begegnet. Die geplante Verstärkung von Kontrollen im In- wie osteuropäischen Ausland spiegelt unsere jahrelangen Forderungen wider.“

Neues Beratungsdokument dient der Qualitätssicherung

Aber auch pflegende Angehörige und die Betreuungskräfte selbst sieht Oppel in der Pflicht genau hinzuschauen: „Wir haben jüngst einen umfassenden Beratungsbogen für Betreuungskräfte erarbeitet, anhand dessen sie Beratungsgespräche mit Vermittlern dokumentieren können. Diese Beratungsdokumentation soll gewährleisten, dass eine Betreuungskraft von ihrem Vermittler über alle wichtigen Themen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft informiert und aufgeklärt wurde."

Allen Beteiligten dient das Dokument der Qualitätssicherung durch Transparenz. Es steht jedem auf der Website frei zum Download zur Verfügung: https://www.hausengel-pflegeallianz.de/

Darüber hinaus sollten auch Angehörige von Betreuten die Verschärfung der Entsenderichtlinien bewusst zum Anlass nehmen, genau hinzuschauen wie die rechtlichen Arbeitsbedingungen der Betreuungskraft von Seiten der vermittelnden Agentur sind.

Oktober 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR


Pflegeausbildung der Zukunft: mehr Vernetzung zwischen Wissenschaft und Pflegepraxis erforderlich. Fachtagung in Ludwigsburg

Die RKH Akademie der Krankenhäuser im Landkreis Ludwigsburg veranstaltete eine Fachtagung mit Podiumsdiskussion zur Zukunft der klinischen Bildung der Pflegeberufe. Neben den nationalen Experten waren auch Referenten aus den USA und Österreich angereist. Der Veranstaltungseinladung waren Lehrende aus den Kliniken, Schulleiter, Pflegetrainer, Dozenten und Pflegeleitungen aus 19 Einrichtungen gefolgt. Die Teilnehmer diskutierten im November 2017 die Themen zukünftiger Pflegeausbildung mit den Vertretern der Verbände, der Bildungseinrichtungen und der Pflegewissenschaften

Die Tagung griff die relevantesten Themengebiete der zukünftigen Pflegebildung in Krankenhäuser auf. Dazu hatte die RKH Akademie überregionale und internationale Experten eingeladen. Die Beiträge der Verbände und Institutionen gaben wichtige Impulse, die von den beiden internationalen Pflegewissenschaftlern inhaltlich erweitert wurden.



Fachtagung zur Zukunft der Pflege, Ludwigsburg


Fakt ist: Die klinische Bildung der Pflegeberufe steht im gesellschaftlichen Fokus, weil der Pflegebedarf innerhalb und außerhalb von Kliniken stetig ansteigt. Reformen von Ausbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, neue Berufs- und Tätigkeitsbilder, Akademisierung und die klinisch relevante Pflegewissenschaft nehmen immer größeren Einfluss auf die Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser.

Tilmann Müller-Wolff, Leiter der RKH Akademie und Veranstalter, fasste eine der Kernbotschaften der Veranstaltung zusammen: „Eine zukünftige Pflegebildung kann nur dann für die steigenden Patientenbedarfe erfolgreich qualifizieren, wenn die Vernetzung zwischen Pflegewissenschaft und Pflegepraxis gelingt.“ 

Zu den Referenten und Teilnehmern der Podiumsdiskussion gehörten Professor Dr. John McDonough, University of Florida, Jacksonville/USA, Professor Dr. Andre Ewers, Salzburger Landeskliniken, Kirsten Heiland, Verband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe, Stuttgart, Bernd Geiermann, Ausschuss Weiterbildung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Burkhard Schaarschmidt, Leiter der RKH Pflegeschule der Kliniken des Landkreises Karlsruhe, Klaus Notz, Leiter der Akademie der Kreiskliniken Reutlingen.

Die RKH Akademie bietet jährlich über 7 Symposien & Kongresse, über 650 Seminare und Fortbildungen und zahlreiche Weiterbildungen für Pflegeberufe an und koordiniert die Ausbildungsmaßnahmen für Gesundheitsberufe in der Regionalen Kliniken Holding des Landkreises Ludwigsburg bei Stuttgart.

November 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR/Regionale Kliniken Holding RKH GmbH

Montag, 6. November 2017

Besserer Radio-Empfang mit Wurfantenne – schlechter Empfang gehört der Vergangenheit an. Produkttipp für ältere Menschen


Wie viele ältere Menschen daheim, in Pflegeheimen, im Betreuten Wohnen oder in privaten Seniorenstiften hören gerne Radio. Der Lieblingssender und der Lieblingsmoderator gehören einfach zum Alltag und bringen stets Freude und schöne Musik in die vier Wände oder auf Balkon, Terrasse oder Garten.
 
Doch leider ist der Empfang bei UKW- und DAB+-Geräten nicht  an jedem Standort gleich. Der Hörgenuss ist dadurch beeinträchtigt und gerade ältere Menschen und Menschen mit Hörschwäche leiden darunter.
 
Für besseren Radioempfang: kleine Wurfantenne zum Bestellen
 
Was tun? Natürlich lässt sich der Standort wechseln oder die Antenne neu fixieren. Aber leider geht dies nicht immer bzw. der Senior oder die Seniorin will das Radio eben an einem festen Platz hören...

Doch es gibt eine Lösung für besseren UKW oder DAB+ Empfang: eine kleine Wurfantenne für UKW- und DAB+-Radiogeräte. Sie ist gut geeignet für Radios mit Wurf- oder Stabantenne und selbst für ältere Geräte, bei denen die Stabantenne abgebrochen ist. Bis zu fünf Meter weit kann die Empfangszone mit der Antenne erweitert werden.
 
Schlechter Radio-Empfang gehört somit der Vergangenheit an. Die kleine Hilfe gerade für Senioren, Pflegebedürftige und Bettlägerige, die gerne Radio hören! Zum Lieferumfang der Wurfantenne gehören Klemme, Aderendhülsen und eine Bedienungsanleitung. Die Kabellänge beträgt fünf Meter, Kabel in den Farbe Weiss, Grau oder Schwarz lieferbar. 
 
Wo gibt es die Wurfantenne für besseren Radio-Empfang zu bestellen? Über die Online-Seite onekauf.de oder direkt per E-Mail unter kauf@onekauf.de

Kosten: 4 Euro inkl 19 % MwSt plus 2 Euro Versandkosten in Deutschland.
Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihre genaue Lieferadresse sowie die gewünschte Kabelfarbe an!

November 2017. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR