Sonntag, 31. Juli 2011

Pflegeversicherung ab 2012 mit etwas höheren Leistungen

Ab 2012 erhöhen sich die monatlichen Zuzahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen. Davon profitieren auch pflegende Angehörige bzw. Pflegefälle, die eine private 24-Stunden-Kraft, zum Beispiel aus Osteuropa, beschäftigen. An finanziellen Leistungen gibt es dann folgende Unterstützung: Pflegestufe I, pro Monat 235 Euro (bisher 225 Euro). Pflegestufe II, pro Monat 440 Euro (bisher 430 Euro). Pflegestufe III, pro Monat 700 Euro (bisher 685 Euro).

Angehörige von Pflegepersonen werden die Erhöhung natürlich dankbar annehmen – am Grundproblem löst sie allerdings nichts. Noch immer wird die vollstationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung deutlich höher subventioniert als die Pflege zu Hause, in den eigenen vier Wänden. Zum Verständnis nochmals die aktuellen Zahlen (ab 2012) – bei Aufnahme in ein Pflegeheim erhalten die Betroffenen allein schon in Pflegestufe I 1023 Euro, in Pflegestufe III sind es 1550 Euro.

Sie haben für sich oder Ihren Angehörigen noch keine Pflegestufe beantragt? Dann sollten Sie dies umgehend tun, um die finanziellen Leistungen, die Ihnen zustehen, in Anspruch nehmen zu können. So funktioniert es: Sie wenden sich an Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse. Diese entsendet dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bzw. von einem anderen Unternehmen (bei Privatversicherten) zum Antragsteller. Bei diesem Hausbesuch wird anhand klar definierter Kriterien die Pflegestufe ermittelt, die dann Grundlage für finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung bildet. Genaue Auskünfte über die Einstufung und Ihre Rechte erteilen Ihnen die Krankenkassen.

Juli 2011. Redaktion pflegeinfos.net

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