Donnerstag, 4. Februar 2016

Wie beschäftige ich eine ausländische Pflegekraft legal zu Hause? Kurztipps der privaten Krankenversicherung DKV

Eine ausländische Pflegekraft legal beschäftigen für eine 24h-Betreuung – wie geht das, was müssen pflegende Angehörige beachten? Lesen Sie hier kurze und nützliche Hinweise von Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Tipps ersetzen natürlich nicht das ausführliche Beratungsgespräch bein einem Pflegestützpunkt vor Ort oder bei einem Vermittlungsbüro für die 24h Betreuung. Im Internet finden sich inzwischen viele professionelle und zuverlässige Agenturen, die in Deutschland tätig sind und eine kompetente Beratung offerieren.

Tipp 1: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt keine Kosten 
Ausländische Hilfen sind in Deutschland nicht als Pflegekräfte anerkannt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten nicht. Wer über die private Pflegezusatzversicherung ein Pflegetagegeld versichert hat, kann davon eine Haushaltshilfe bezahlen. Ansonsten sind die Kosten privat zu leisten.

Tipp 2: Agenturen bieten Vermittlungshilfe 
Viele Agenturen in Deutschland helfen bei der Vermittlung von Hilfskräften aus Osteuropa. Sie stellen den Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf das Leistungsspektrum achten. 

Tipp 3: Vorsicht bei Scheinselbstständigkeit 
Mit Hilfe einer Vermittlungsagentur können Familien auch selbstständige Hilfskräfte buchen. Die Familie schließt dann einen Dienstleistungsvertrag mit der Betreuungskraft. Doch Vorsicht: Bei dieser Variante besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Familien sollten sich von der selbstständigen Pflegekraft entsprechende Nachweise vorlegen lassen und diese zur eigenen Sicherheit kopieren. 

Tipp 4: Familien können selbst Arbeitgeber werden 
Familien, die selbst Arbeitgeber einer Betreuungskraft werden wollen, müssen einiges beachten: Sie müssen diese beispielsweise bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden und Lohnsteuer abführen. Weitere Informationen erhalten künftige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit. 



Legal eine 24h Hilfe verpflichten: Mit diesen Tipps klappt es

Februar 2016. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ ERGO Versicherungsgruppe

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