Seit 1.
Mai 2011 gibt es eine Neuregelung für ausländische Pflegekräfte und Seniorenbetreuer. Sie können seitdem auch direkt in Deutschland angestellt werden – ob von einem privaten Pflegedienst, einer stationären Einrichtung oder von einer Familie, die eine Pflege- und Haushaltshilfe benötigt.
Das müssen Sie wissen: Schätzungen zufolge werden rund 50.000 Menschen derzeit zu Hause legal in Vollzeit von ausländischen Pflegekräften betreut, dazu kommen weit über 100.000 "Schwarzarbeiterinnen" – vor allem aus Osteuropa. Der Grund für diese hohe Quote: Bisher durften diese qualifizierten Kräfte keinen direkten Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen schliessen.
Das müssen Sie wissen: Schätzungen zufolge werden rund 50.000 Menschen derzeit zu Hause legal in Vollzeit von ausländischen Pflegekräften betreut, dazu kommen weit über 100.000 "Schwarzarbeiterinnen" – vor allem aus Osteuropa. Der Grund für diese hohe Quote: Bisher durften diese qualifizierten Kräfte keinen direkten Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen schliessen.
Neue
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU: Seit 1.
Mai 2011 hat sich das durch die Einführung der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit
geändert. Pflegekräfte und 24h-Betreuerinnen aus den neuen EU-Ländern können nun direkte
Arbeitsverträge mit den Pflegebedürftigen oder ihren Familien vereinbaren.
Die Notwendigkeit einer gesonderten Arbeitsgenehmigung durch Behörden entfällt. Das neue Gesetz gilt für Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien.
Für Rumänien und Bulgarien gilt die Regelung seit 2014. Neuer Ansprechpartner in Zulassungsfragen ist für Familien und pflegende Angehörige die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn. Unter www.zav.de gibt es alle weiteren Informationen zum Thema. Eine persönliche Beratung leisten auch die lokalen Jobcenter.
Die Notwendigkeit einer gesonderten Arbeitsgenehmigung durch Behörden entfällt. Das neue Gesetz gilt für Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien.
Für Rumänien und Bulgarien gilt die Regelung seit 2014. Neuer Ansprechpartner in Zulassungsfragen ist für Familien und pflegende Angehörige die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn. Unter www.zav.de gibt es alle weiteren Informationen zum Thema. Eine persönliche Beratung leisten auch die lokalen Jobcenter.
September 2017. Text: djd/pt
Copyright Foto: Archiv
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