Donnerstag, 4. Januar 2024

Testament und Nachlassregelung: zu Jahresbeginn ist eine gute Gelegenheit, das eigene Erbe zu regeln


Mit einem eigenen Testament gibt es die Möglichkeit, seinen Nachlass nach eigenen Wünschen zu gestalten oder auch Gutes tun.

Etwa drei Viertel der Deutschen nehmen sich stets etwas für das neue Jahr vor. Besonders beliebt: gesünder leben, mehr Sport, mehr Zeit mit Familie und Freunden. Zusätzlich zu diesen Alltagsgewohnheiten kann ein Vorsatz auch die wirklich wichtigen Dinge des Lebens berühren: das eigene Testament machen. 

Nur gut ein Drittel der Deutschen in der zweiten Lebenshälfte haben ein Testament gemacht, das ergab kürzlich eine Befragung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Dabei bietet nur das eigene handgeschriebene Testament die Möglichkeit, den eigenen Nachlass frei zu gestalten. 

Gesetzliche Erbfolge oft nicht fair und realistisch

Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, gehört ein Testament zur Vorsorge. Es setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, die in erster Linie Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel berücksichtigt. Tatsächlich wird die gesetzliche Erbfolge den meisten Familien- und Vermögensverhältnissen jedoch nicht gerecht – soll es doch allen nahestehenden Menschen im Leben gut gehen. 
 
Dennoch hat die Mehrheit der Deutschen keinen letzten Willen hinterlegt. Das kann die Hinterbliebenen schnell vor große Probleme stellen und endet für die Erbengemeinschaften oft im Streit.

Sind die letzten Dinge geordnet, liegt oft die Gegenwart klarer vor einem. Dazu gehören immer auch grundlegende Fragen wie: Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Was möchte ich der Welt hinterlassen? Wer und was war und ist mir wichtig im Leben? – Keine leichten Fragen. Doch wer sich ihnen stellt, nimmt Angehörigen und Freunden oft schwierige Entscheidungen ab. Und bringt zugleich Ordnung ins eigene Leben und blickt oft unbeschwerter in die Zukunft.
 
Testament muss "Herzensangelegenheit" sein

Davon weiß auch die Berliner Anwältin Antje F. Weiser zu berichten. Sie hat sich auf Erb- und Familienrecht spezialisiert und berät Menschen dabei, ihren Nachlass zu regeln. Ihre Erfahrung: „Wer sein Testament verfasst, entledigt sich einer großen Last.“. Mehr noch: „Sich nicht um den eigenen Nachlass zu kümmern und es einfach geschehen zu lassen, kann sehr belastend sein. Viele meiner Klienten haben ihr ganzes Leben lang sparsam und bescheiden gelebt, viel gearbeitet und sich etwas aufgebaut, das Ihnen wichtig ist. Ihren Besitz geordnet und den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend zu hinterlassen ist daher zumeist eine Herzensangelegenheit.“, so die Anwältin. 

Das Erbe einer gemeinnützigen Organisation überlassen

Vielen Menschen geht es nicht zur darum, wem sie ihren Wohlstand vermachen möchten. Sie wollen mit ihrem Erbe über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben und eine lebenswerte Zukunft zu unterstützen.

Rat und Orientierung zu dem Thema und einem Erbe  für den guten Zweck, bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Bereits seit 2013 regt die Initiative dazu an, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen und bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Informationen und Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments. 

Mehr unter www.mein-erbe-tut-gutes.de

Januar 2024. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR/Initiative "Mein Erbe tut Gutes"





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen