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Donnerstag, 4. Januar 2024

Testament und Nachlassregelung: zu Jahresbeginn ist eine gute Gelegenheit, das eigene Erbe zu regeln


Mit einem eigenen Testament gibt es die Möglichkeit, seinen Nachlass nach eigenen Wünschen zu gestalten oder auch Gutes tun.

Etwa drei Viertel der Deutschen nehmen sich stets etwas für das neue Jahr vor. Besonders beliebt: gesünder leben, mehr Sport, mehr Zeit mit Familie und Freunden. Zusätzlich zu diesen Alltagsgewohnheiten kann ein Vorsatz auch die wirklich wichtigen Dinge des Lebens berühren: das eigene Testament machen. 

Nur gut ein Drittel der Deutschen in der zweiten Lebenshälfte haben ein Testament gemacht, das ergab kürzlich eine Befragung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Dabei bietet nur das eigene handgeschriebene Testament die Möglichkeit, den eigenen Nachlass frei zu gestalten. 

Gesetzliche Erbfolge oft nicht fair und realistisch

Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, gehört ein Testament zur Vorsorge. Es setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, die in erster Linie Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel berücksichtigt. Tatsächlich wird die gesetzliche Erbfolge den meisten Familien- und Vermögensverhältnissen jedoch nicht gerecht – soll es doch allen nahestehenden Menschen im Leben gut gehen. 
 
Dennoch hat die Mehrheit der Deutschen keinen letzten Willen hinterlegt. Das kann die Hinterbliebenen schnell vor große Probleme stellen und endet für die Erbengemeinschaften oft im Streit.

Sind die letzten Dinge geordnet, liegt oft die Gegenwart klarer vor einem. Dazu gehören immer auch grundlegende Fragen wie: Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Was möchte ich der Welt hinterlassen? Wer und was war und ist mir wichtig im Leben? – Keine leichten Fragen. Doch wer sich ihnen stellt, nimmt Angehörigen und Freunden oft schwierige Entscheidungen ab. Und bringt zugleich Ordnung ins eigene Leben und blickt oft unbeschwerter in die Zukunft.
 
Testament muss "Herzensangelegenheit" sein

Davon weiß auch die Berliner Anwältin Antje F. Weiser zu berichten. Sie hat sich auf Erb- und Familienrecht spezialisiert und berät Menschen dabei, ihren Nachlass zu regeln. Ihre Erfahrung: „Wer sein Testament verfasst, entledigt sich einer großen Last.“. Mehr noch: „Sich nicht um den eigenen Nachlass zu kümmern und es einfach geschehen zu lassen, kann sehr belastend sein. Viele meiner Klienten haben ihr ganzes Leben lang sparsam und bescheiden gelebt, viel gearbeitet und sich etwas aufgebaut, das Ihnen wichtig ist. Ihren Besitz geordnet und den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend zu hinterlassen ist daher zumeist eine Herzensangelegenheit.“, so die Anwältin. 

Das Erbe einer gemeinnützigen Organisation überlassen

Vielen Menschen geht es nicht zur darum, wem sie ihren Wohlstand vermachen möchten. Sie wollen mit ihrem Erbe über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben und eine lebenswerte Zukunft zu unterstützen.

Rat und Orientierung zu dem Thema und einem Erbe  für den guten Zweck, bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Bereits seit 2013 regt die Initiative dazu an, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen und bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Informationen und Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments. 

Mehr unter www.mein-erbe-tut-gutes.de

Januar 2024. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR/Initiative "Mein Erbe tut Gutes"





Donnerstag, 1. Oktober 2015

Pflegebedürftige am Lebensende besser versorgen. Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) sagt: Gesetzesentwurf zur Palliativ- und Hospizversorgung für Pflegebedürftige greift zu kurz

Viele Deutsche schätzen die aktuelle Versorgungssituation am Lebensende als problematisch ein. Dies belegt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Jeder Fünfte, der bereits einen Sterbenden begleitet hat, bezeichnet die Versorgung als schlecht. Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf Mitte 2015 in den Bundestag eingebracht.

Immer mehr Menschen sterben im Pflegeheim
Aus Sicht des ZQP ist dieser Entwurf jedoch nicht ausreichend. Vor allem muss die Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen am Lebensende konsequenter und übergreifender einbezogen werden. Denn im Zuge des demografischen Wandels und der Zunahme von demenziellen Erkrankungen wächst in Deutschland der Bedarf an Sterbebegleitung für die Ältesten besonders stark. Deren Bedürfnissen in der letzten Lebensphase zu entsprechen, ist ein Kernaspekt guter Pflege. Zugleich nimmt die Bedeutung von Pflegeheimen als Sterbeorte zu. Schätzungsweise stirbt dort bereits deutlich über ein Viertel der Menschen hierzulande. Für eine bessere Versorgung Sterbender im Heim bleibt der im Prinzip richtige Gesetzentwurf zu wenig durchschlagkräftig.


Hospizdienst und Palliativmediziner müssen kooperieren
Pflegebedürftigen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Begleitung am Lebensende zu ermöglichen, muss aber sichergestellt werden. „Leider gibt es immer noch zu viele Heime, denen es an ausreichend qualifiziertem Personal sowie an enger Zusammenarbeit mit Hospizdiensten und Palliativmedizinern mangelt“, sagt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr. Entscheidend sei zudem die Kultur im Umgang mit Sterben und Tod bei professionellen Pflegeangeboten. „Hier geht es vorranging um eine ethisch und fachlich verantwortliche Haltung, die die Leitungsebene vorleben muss. Das machen vorbildliche Heime vor“, so Suhr weiter


Palliativversorgung muss stärker in Qualitätsberichten integriert werden
Erforderlich wäre u.a., dass diese Versorgungsdimension am Ende des Lebens in der Qualitätsprüfung und -darstellung von Heimen einen höheren Stellenwert einnimmt. Dazu Suhr: „Verbraucher erfahren durch die Pflegenoten beispielsweise nicht, wie ein Pflegekonzept zum Umgang mit Sterben und Tod umgesetzt wird – also wie die Bedürfnisse der Betroffenen konkret verwirklicht werden.“

Dies aber bewegt die Menschen. In der ZQP-Studie befürworten immerhin 92 Prozent der Deutschen, „über Maßnahmen in der Behandlung und Pflege selbst entscheiden zu können“. Aber auch psychosoziale Aspekte haben einen hohen Stellenwert: Hierzu zählen „Abschied zu nehmen“ (88 Prozent) oder die „Familie an der Seite zu haben“ (86 Prozent).

Viele Laien wissen nicht, wo es Palliativ-Hilfe gibt
Darüber hinaus fordert Suhr eine verbindliche und systematische Verknüpfung der geplanten Ansprüche zur Hospiz- und Palliativberatung mit der bereits bestehenden Pflegeberatungslandschaft. „Das derzeitige Problem, dass Ansprüche generell zu wenig bekannt, unübersichtlich oder für Laien unverständlich sind, droht sich mit dem Gesetzentwurf zu verschärfen – die neuen Möglichkeiten kommen so bei den Menschen kaum an.


Klare Regelungen müssen daher sicherstellen, dass die Beratungsangebote zur Verbesserung der Versorgung im Sterbeprozess beitragen. Dazu gehört u. a., Berater für das Thema umfassend zu qualifizieren. Laut der  ZQP-Befragung misst mehr als jeder Zweite der Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen eine hohe Bedeutung bei. www.zqp.de

Oktober 2015. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR