Mittwoch, 28. November 2018

Eltern im Pflegeheim. Wann müssen die Kinder dafür bezahlen? Aktuelle Informationen zum Elternunterhalt in Deutschland

Folgender Beitrag erschien im Newsletter von BIVA, biva.de, im Oktober 2018.

Die BIVA vertritt die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf im Alter und bei Behinderung. Vor allem, wenn sie in einer betreuten Wohnform leben. Der Verein ist aber auch Ansprechpartner für pflegende Angehörige, Betreuer und ehrenamtlich Engagierte und BürgerInnen, denen die Sorgen und der Standpunkt von hilfsbedürftigen älteren und pflegebedürftigen Menschen am Herzen liegen. Mehr über die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) lesen Sie hier: www.biva.de



BEITRAG Elternunterhalt:

Wann müssen Kinder fürs Pflegeheim zahlen?

Wenn im Alter das Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung nicht mehr problemlos bewältigt werden kann, ist der Umzug in ein Pflegeheim für viele ältere Menschen eine sinnvolle Alternative. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden – selbst bei Heimen der unteren Preisklasse.

Denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen lediglich einen Teilkasko-Schutz. Heimbewohner zahlen Unterbringung und Verpflegung selbst und müssen sich zusätzlich an den Pflegekosten beteiligen (vgl. Kosten im Pflegeheim). Laut einer Studie der PKV zahlen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt für die Unterbringung in einem Pflegeheim mehr als 1.750 Euro monatlich, oft liegen die Kosten erheblich höher (Bericht: www.pkv.de).

Was aber, wenn die Pflegebedürftigen die hohen Entgelte für ein Heim nicht selbst aufbringen können?

Grundsätzlich sichert der Staat die Unterbringung auch zahlungsunfähiger Pflegebedürftiger durch Sozialleistungen. Der Sozialhilfeträger kann aber die gezahlten Leistungen von den Kindern zurückfordern, sofern diese zahlungsfähig sind.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?
Die gesetzliche Unterhaltspflicht trifft nur Personen, die unmittelbar voneinander abstammen, also in erster Linie die Kinder der pflegebedürftigen Person. In seltenen Ausnahmefällen können auch Enkel und Urenkel zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, z.B. wenn die Kinder des Pflegebedürftigen bereits verstorben sind.

Doch nicht immer müssen Kinder für ihre Eltern eintreten. Ob sie tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von ihrem Einkommen und Vermögen ab. Der Sozialleistungsträger kann die Kinder von Pflegebedürftigen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie auch finanziell leistungsfähig sind. Trifft dies nicht zu, so werden die Kinder von der Zahlungspflicht entbunden. Denn sie sind nicht verpflichtet, sich zur Deckung der Pflegekosten finanziell zu ruinieren. Voraussetzung für eine Freistellung von der Unterhaltspflicht ist allerdings, dass Sohn oder Tochter den Nachweis ihrer Zahlungsunfähigkeit liefern können (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 21.11.2012).

Kann der Pflegebedürftige seine Kinder von Zahlungen freistellen?
Im Idealfall kann ein Pflegebedürftiger die Kosten für ein Heim selbst tragen und ist nicht gezwungen, seine Kinder langfristig mit Unterhaltszahlungen zu belasten. Nimmt der Pflegebedürftige jedoch zur Deckung der Pflegekosten Sozialleistungen in Anspruch, so sind ihm die Hände gebunden. Denn der Staat fordert die Leistungen von zahlungsfähigen Kindern auch ohne die Einwilligung der Eltern zurück.

Selbstbehalt und Schonvermögen

Auch zahlungsfähige Kinder haben aber ein Anrecht darauf, ihr eigenes finanzielles Auskommen und das ihrer Familie zu sichern. Daher berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Berechnung des Unterhaltes Selbstbehalt und Schonvermögen.

Selbstbehalt:

Vom bereinigten Nettoeinkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Eine Person, die monatlich bis zu 1.800 Euro netto verdient, kann also nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Für Familien gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 3.240 Euro.

Schonvermögen:

Grundsätzlich müssen unterhaltspflichtige Kinder auch auf das eigene Vermögen zurückgreifen, um den Unterhalt an die Eltern zu zahlen. Davon unberührt bleibt jedoch das sogenannte Schonvermögen. Das Schonvermögen ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird jeweils in einem Unterhaltsverfahren vom Gericht bestimmt.

Ebenfalls unberührt bleiben Rücklagen für die Alterssicherung in Höhe von fünf Prozent des Bruttoeinkommens. Wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen, können Kinder ebenfalls nicht verpflichtet werden, diese zum Zwecke der Unterhaltsleistung aufzulösen (Bericht: finanztip.de). 

Eigenheim der Kinder - kann der Staat hier zugreifen?
Auch das Eigenheim müssen Kinder nicht zur Leistung des Elternunterhalts einsetzen (siehe auch „Kinder haften für ihre Eltern?“). Eine selbst bewohnte Immobilie muss nicht verkauft werden, um die Heimkosten für die Eltern oder einen Elternteil zu decken. Die ersparten Mietkosten müssen allerdings als zusätzliches Einkommen berücksichtigt werden. Ist das Haus oder die Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt, können Zins- und Tilgungsleistungen von den ersparten Mietkosten abgezogen werden.

Auch Rücklagen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Eigenheim müssen nicht in jedem Fall zur Finanzierung des Elternunterhalts herangezogen werden. Gleiches gilt für Rücklagen, die zum Kauf eines in absehbarer Zeit benötigten Autos gebildete wurden, wenn das neue Auto – beispielsweise für die Fahrt zur Arbeit – unabdingbar ist (Bericht: finanztipp.de).

Vorsicht bei Schenkungen
Ältere Menschen, die finanziell gut gestellt sind, möchten manchmal ihren Nachkommen etwas Gutes tun und vermachen ihnen schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens als Schenkung. Die Anlässe dazu sind vielfältig – der Enkel nimmt ein Studium auf, die Kinder müssen dringende Reparaturen am Haus vornehmen oder benötigen Startkapital für ein eigenes Unternehmen. Vielleicht soll das geschenkte Geld den Nachkommen einfach eine weitere Sicherheit geben oder ihnen ermöglichen, einen lang gehegten Wunsch zu verwirklichen.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Denn Schenkungen können im Regelfall bis zu zehn Jahre nach Schenkung zurückgefordert werden. Tritt ein Sozialhilfeträger in Vorleistung und erfährt von einer Schenkung des Pflegebedürftigen innerhalb der letzten zehn Jahre, so darf er (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) verlangen, dass der Pflegebedürftige die Vermögenswerte zur Deckung der Pflegekosten zurückfordert.

Berücksichtigung des Familieneinkommens
Die Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Kindes bemisst sich nicht allein nach dem eigenen Einkommen, sondern es wird auch das (eventuell höhere) Einkommen des Ehepartners berücksichtigt. Denn das zum Elternunterhalt verpflichtete Kind hat seinerseits einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner und profitiert somit vom Einkommen des Ehepartners im Rahmen des Familienunterhalts.

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige mehr verdient als sein Ehepartner, ist die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt laut Entscheid des Bundesgerichtshofs dennoch unter Berücksichtigung des Ehepartner-Einkommens zu ermitteln: Von dem bereinigten Familieneinkommen wird der Familienselbstbehalt abgezogen und von dem verbleibenden Einkommen zusätzlich die Haushaltsersparnis (in der Regel zehn Prozent). Abgezogen werden auch die Ansprüche von unterhaltsberechtigten Kindern im Haushalt und Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge.

Die Hälfte des sich ergebenden Betrags kommt zuzüglich des Familienselbstbehalts dem Familienunterhalt zugute. Zu dem so bemessenen individuellen Familienbedarf hat der Unterhaltspflichtige entsprechend dem Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten beizutragen. Für den Elternunterhalt kann der Unterhaltspflichtige die Differenz zwischen seinem Einkommen und seinem Anteil am individuellen Familienbedarf einsetzen.

Elternunterhalt auch für ein teures Heim?
Müssen unterhaltspflichtige Kinder für jedes vom Bewohner gewählte Pflegeheim aufkommen oder ist das jeweils günstigste als Maßstab zugrunde zu legen?
Der Bundesgerichtshof kam in einem Urteil vom 07.10.2015 zu dem Beschluss, dass unter bestimmten Umständen Kinder auch für Heime höherer Preiskategorien aufkommen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es für Mutter oder Vater nicht zumutbar ist, ein Heim der unteren Preiskategorie zu wählen. Beispielsweise, wenn Eltern oder Elternteil zunächst aus eigenem Vermögen oder Einkommen eine hochpreisige Einrichtung finanzieren konnte und erst im Verlauf der Zeit oder durch eine höhere Pflegestufe bedürftig wurde. Auch wenn ein Kind im Vorfeld an der Auswahl des teuren Heimes beteiligt war, kann es nicht nachträglich die Unterhaltszahlungen verweigern.

Sonderfall: Erhebliche Verfehlung der Eltern
Nicht immer sind Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern problemfrei. Kleine Streitigkeiten gehören durchaus zu einem normalen Familienleben. Es gibt jedoch Umstände, die es für ein Kind unzumutbar machen, für die Eltern oder einen Elternteil zu sorgen. Wenn sich die Eltern erheblicher Verfehlungen gegen das Kind schuldig gemacht haben, vermindert sich ihr Unterhaltsanspruch oder fällt sogar ganz weg. Zu erheblichen Verfehlungen zählen beispielsweise Misshandlung, Missbrauch oder grobe Vernachlässigung.

Ein Kontaktabbruch hingegen gilt nicht in jedem Fall als erhebliche Verfehlung. Der BGH hat mit Beschluss vom 12.02.2014 entschieden, dass der Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Elternunterhalt auch bei jahrelangem Kontaktabbruch zu Sohn oder Tochter bestehen bleibt, sofern der Unterhaltsberechtigte in der prägenden Phase der ersten 18 Lebensjahre seinen Elternpflichten im Wesentlichen nachgekommen ist und keine weiteren Umstände vorliegen, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten als schwere Verfehlung erscheinen lassen. Der Unterhaltsanspruch bleibt selbst dann bestehen, wenn Eltern oder Elternteil Sohn oder Tochter in einem notariellen Testament nur mit dem Pflichtteil bedenken, da sie lediglich von ihrem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch machen.

November 2018. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von BIVA, Copyright: BIVA

Donnerstag, 8. November 2018

Leben mit Diabetes Typ 1 und Typ 2. Ein Diabetologe aus Köln gibt Tipps für Betroffene: Blutzucker messen, Ernährung umstellen und mehr

Laut der Deutschen Diabetes-Hilfe erkranken jeden Tag rund 1.000 Menschen in Deutschland neu an Diabetes. Mediziner unterscheiden dabei je nach Ursache zwischen zwei Typen. Sowohl der Typ 1 als auch der Typ 2 äußern sich in einem chronisch erhöhten Blutzuckerspiegel aufgrund von Insulinresistenz oder -mangel. 

Bleibt eine Diabeteserkrankung unentdeckt, führt dies zur Schädigung der Blutgefäße und anderer Organe. Damit Betroffene trotz Erkrankung ihr Leben genießen können, gilt es einiges zu beachten. Prof. Stephan Schneider, Chefarzt der Inneren Medizin II, Endokrinologie und Diabetologie im St. Vinzenz-Hospital Köln, gibt fünf Tipps für einen gesunden Alltag mit Diabetes:

Sich selbst und das Umfeld informieren

Für Menschen, die an Diabetes erkranken, ist es wichtig, sich eingehend mit ihrer neuen Lebenssituation vertraut zu machen. Ein Arzt kann hier geeignete Schulungen empfehlen. Doch auch Patienten, die bereits seit einiger Zeit mit Diabetes leben, sollten sich regelmäßig über Neuheiten oder aktuelle Studien informieren. Eventuell bieten sie neue Erkenntnisse, die den Erkrankten das Leben erleichtern. Darüber hinaus empfiehlt es sich, enge Freunde und Verwandte in die neu entstandene Situation einzuweihen. Auch sie müssen lernen, angemessen mit der Situation umzugehen, um im Notfall beispielsweise durch das Spritzen des nötigen Mittels zu reagieren.

Den eigenen Körper kennenlernen

Das Kontrollieren des Blutzuckerspiegels gehört für Betroffene zu den essenziellen Aufgaben. Als besonders gefährlich für Patienten erweist sich ein erhöhter Blutzuckerspiegel, da er im äußersten Fall sogar zu einem Koma führen kann. Daher sollten die Blutzuckerwerte möglichst im Normalbereich liegen. Damit Diabetiker ein Gefühl für ihre Werte bekommen, müssen sie diese mithilfe eines Blutzuckermessgerätes bestimmen und sie auch akribisch notieren. Mediziner oder auch Apotheker geben Ratschläge zur richtigen Handhabung und Lagerung des technischen Helfers. Gleichzeitig sollten Betroffene auch ihren eigenen Körper beobachten. Eine Diabeteserkrankung kann Folgewirkungen mit sich bringen, die Patienten zunächst nicht zwingend als solche erkennen.

Die Seele pflegen

Eine Diabeteserkrankung stellt in vielen Fällen eine große Umstellung für die Betroffenen dar. Sowohl die Angst davor, nicht richtig mit der Krankheit umzugehen, als auch vor etwaigen Folgeerkrankungen oder davor, in Notfallsituationen nicht richtig zu reagieren, belastet manche Patienten sehr. Diese Ängste können mögliche Gründe darstellen, dass Diabetiker häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt unter Depressionen leiden. Erkrankte sollten daher frühzeitig Lösungen suchen, um mit der Diagnose umzugehen. Seien es Gespräche mit Verwandten und Freunden, Selbsthilfegruppen oder eine professionelle Beratung – über die Situation zu reden, hilft vielen Patienten.

Auf die Ernährung achten

Für einige Menschen stellt eine Diabeteserkrankung nur eine geringe Umstellung ihrer Ernährung dar. Andere leiden sehr darunter. Zunächst einmal sollten Betroffene verinnerlichen, dass eine Diabeteserkrankung kein generelles Verbot von gewissen Lebensmitteln bedeutet. Vielmehr gelten für Diabetiker die gleichen Regeln wie auch für andere Menschen: Viel Obst und Gemüse, aber auch Zucker, Fett und Kohlehydrate dürfen auf dem Speiseplan stehen. Spezielle Lebensmittel für Diabetiker oder Diät-Produkte sind nicht notwendig. Stattdessen sollten sich Diabetiker generell mit ihrer Ernährung auseinandersetzen. Mittlerweile gibt es neben Rezeptbüchern auch Apps, mit denen die Berechnung und Abstimmung von Insulindosis oder Kohlehydratgehalt leicht gelingt.

Mehr Bewegung integrieren

Bewegung zählt zu einer gesunden Lebensweise dazu und sollte Bestandteil des Alltags sein. Vor allem Typ-2-Diabetiker können durch körperliche Aktivität teilweise sogar auf Tabletten oder Insulinspritzen verzichten. Durch die Bewegung senken Patienten nicht nur den Blutzuckerspiegel, sondern verbessern auch die Insulinempfindlichkeit der Zellen. 150 Minuten Sport pro Woche sollten Patienten dabei absolvieren, um eine solche Wirkung zu erzielen. Doch auch ein Spaziergang an der frischen Luft oder anstatt des Aufzugs die Treppe zu nutzen, fördert die Leistungsfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden.


Informationen unter www.vinzenz-hospital.de

November 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Borgmeier


 

Seniorentreff im Kurhaus Bad Liebenzell - mit Mundartpfarrer Manfred Mergel am 15. November


Wer als Senior Zeit und Lust hat, kann am 15. November 2018 nach Bad Liebenzell in den Nordschwarzwald fahren. Im Kurhaus Bad Liebenzell laden der Seniorenrat und die Stadtverwaltung herzlich um 15:00 Uhr zum Seniorennachmittag ein.

Geboten wird ein umfangreiches Programm von Mundartpfarrer Manfred Mergel. Dieser wird ausgewählte Passagen, aus seinem neuen Buch in Schwäbisch vortragen, und neues aus dem Stadtseniorenrat wird berichtet. 
 
Wer schon mal in der schönen Kurstadt im Landkreis Calw/Nordschwarzwald ist, kann auch einen Bummel durch Kurpark und Philosophengarten machen oder in der Paracelsus-Therme entspannen.  

Weitere Veranstaltungstipp: Am 2. Dezember singt Jay Alexander in der St. Blasius-Kirche:


November 2018. Redaktion pflegeinfos.net

Freitag, 2. November 2018

Demenz Support Stuttgart und CD "Lieder sind Freunde" - Projekt für Menschen mit Demenz. Hörprobe im Internet möglich

Die gemeinnützige Einrichtung „Demenz Support Stuttgart“ hat mit dem Komponisten Christian Bruhn die Schlager-CD „Lieder sind Freunde“ veröffentlicht. Alle Liedtexte basieren auf den Erzählungen älterer Menschen mit Demenz und anderen Beeinträchtigungen. 

Mit der CD soll für Demenzbetroffe und ihre Angehörigen ein Stück kulturelle Teilhabe umgesetzt werden. Die CD „Lieder sind Freunde“ umfasst 14 Lieder und ein Booklet mit allen Texten.

Demenz Support Stuttgart ist eine Einrichtung der Erich und Liselotte Gradmann-Stiftung. Sie sichert die Arbeit ihrer im Jahr 2002 gemeinsam mit der Sozialplanung in Baden-Württemberg e.V. gegründeten Tochterorganisation Demenz Support Stuttgart gGmbH durch eine Grundfinanzierung. Umfangreichere Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden dann extra über eingeworbene Drittmittel finanziert. 
 



Eine Hörprobe und Bestellmöglichkeiten unter www.demenz-support.de

November 2018. Redaktion pflegeinfos.net



Schöne Erholung vor Weihnachten in Oberbayern. Wer jetzt bucht, geht zudem nach Salzburg zum Andreas Gabalier Konzert am 13. Dezember 2018


Außenpool des Rubertihofs
 

Das Andreas Gabalier Konzert in der Salzburgarena am 13. Dezember 2018 ist so gut wie ausverkauft. Die gute Nachricht: Wer im Hotel Rupertihof direkt an der Stadtgrenze eincheckt, dem stehen Tür und Tor zu dem Event mit dem „Volks Rock ´n´ Roller“ offen. Das Konzertticket für Andreas Gabalier ist Teil eines Angebots für erholsame Adventtage im bayerischen Ainring, nur einen Katzensprung von Salzburg entfernt.

Drei oder fünf Nächte in dem gemütlichen bayerischen Hotel, viel Wellnessluxus und das begehrte Gabalier-Ticket gibt es in der Kombi. Für den kurzen Transfer zum und vom Konzert kümmert sich das Team des Rupertihofs. Alles wird für die Gäste  organisiert – ideal für ältere Menschen ab 60. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Entspannen im Bergerbad
Vor und nach dem Konzert lassen sich Rupertihof-Gäste verwöhnen. Nur wenige Meter vom Hotel ist das Bergerbad Wellness & Spa eine top Adresse für erholsame Auszeiten. Auf 3.000 m² laden Sauna, Dampfbad und moderne Infrarotkabinen, Ruheräume mit Panoramasicht, Massagen, Bäder und Anwendungen zum Ausspannen ein. Im Außenbereich sind die Außensaunen, Tauchbecken und Whirlpools sowie die beheizten Pools (ganzjährig nutzbar) entspannende Orte für kalte Wintertage.


Weihnachsmärkte in Salzburg und Berchtesgaden
Zudem stehen im Rupertihof ein Hallenbad, Saunen, Dampfbad, Whirlpool und ein Ruheraum zur Verfügung. Unternehmungslustige kombinieren den Besuch des Gabalier-Konzerts mit einem Bummel über die Weihnachtsmärkte in Salzburg, Bad Reichenhall oder Berchtesgaden. Dort lässt es sich auch wunderbar Weihnachts-Shoppen. Wer an die frische Winterluft möchte, macht sich vor der Haustür auf den Weg in die ruhige Natur.

Kaiserschmarrn im Restaurant Kuhstall des Hotels
 

Andreas Gabalier Konzert in der Salzburgarena
Leistungen: 3 oder 5 Übernachtungen im Hotel Rupertihof, Frühstücksbuffet, 4-Gänge-Wahlmenü oder bayerisches Spezialitätenbuffet am Abend, Musik- und Unterhaltungsabende mit den „Singenden Wirtsleut“ und Hansi Berger, Konzert mit Andreas Gabalier am 13.12.18 in der Salzburgarena, Transfer vom und zum Konzert, Hallenbad und Wellnessbereich im Hotel, tägl. Eintritt in das 3.000 m² große Wellness und Spa „Bergerbad“.


Preis p. P.: 3 Nächte (11.–14.12.18) im Hotel Rupertihof 398 Euro, im Ruperti-Gästehaus 368 Euro, 5 Nächte (09.–14.12.18) im Hotel Rupertihof 548 Euro, im Ruperti-Gästehaus 498 Euro

Kontakt zum Hotel Rupertihof:
Rupertiweg 7
83404 Ainring
Tel.: +49/(0)8654 48830

www.ruperti-hotels.de

November 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: MK Salzburg/PR