Freitag, 7. September 2018

Unfallversicherung bei Pflege daheim von Angehörigen? Wo übernimmt der Versicherer Leistungen?

Sturz bei Pflege eines Angehörigen im Hause - ist das ein Arbeitsunfall? Muss hier die gesetzliche Unfallversicherung helfen? Diese Frage wurde jetzt vom Sozialgericht Chemnitz geklärt.

Das Gericht (Aktenzeichen S8 U 166/17) hat entschieden, dass ein Sturz bei der Pflege eines Angehörigen als Arbeitsunfall gelten kann. Im betreffenden Fall stürzte eine pflegende Tochter schwer die Treppe runter, als sie ihrer pflegebedürftigen Mutter half. Der Unfall geschah im Eigenheim/Pflegehaushalt der Mutter.


Die Mutter sollte mobilisiert werden, außerdem befand sich im Erdgeschoss das Badezimmer, in dem die Mutter nach dem geplanten Spaziergang wie jeden Tag geduscht werden sollte. Die Tochter zog sich beim Sturz eine Knöchelfraktur zu. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte den Sturz jedoch nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Versicherungsschutz bestünde nur auf Wegen zu Verrichtungen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung unumgänglich seien. 

Die Tochter erhob deshalb Klage. Sie bekam vor dem Sozialgericht Chemnitz Recht. Das geplante tägliche Duschen stehe bei dem Treppengang als Pflegetätigkeit im Vordergrund, nicht die Mobilisierung durch einen Spaziergang. Daher habe hier eine versicherte Tätigkeit vorgelegen, so dass die gesetzliche Unfallversicherung einstandspflichtig sei.
 

September 2018. Redaktion pflegeinfos.net
 

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