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Pflege zu Hause durch promedica24 aus Polen |
Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesrat erneut einer Verordnung zugestimmt, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert. Alle gilt bis Jahresende 2021.Doch einige Pflegekassen verwehren Anspruchsberechtigten die Nutzung. Das ist Leistungsverweigerung trotz klarer Gesetzgebung. Vermehrt kommt es beim Beratungsservice Verbund Pflegehilfe zu Anrufen wegen abgelehnter Sonderleistungen oder sogar Rückforderungen seitens der Pflegekasse.
Pflegende Angehörige sind verunsichert
Verschiedene Kassen behaupten, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien zum 3 im September bzw. im Mai, ausgelaufen.“ Das ist nicht korrekt!”, versichert Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe und beruft sich dabei auf die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgrund der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. “Wir befinden uns noch immer in einer Pandemie. DiePolitik hat also richtig gehandelt und ganz offiziell die Sonderregelungen für die Pflege verlängert. Wenn manche Pflegekassen etwas anderes behaupten, und berechtige Leistungen streichen, dann ist das nicht tragbar”, so der Pflegeprofi weiter.
Die Pflegereform muss kommen in Deutschland
Es zeigen sich nun beim Abflachen der Pandemie die Versäumnisse der letzten Jahre.
Statt aufzurüsten und sich dem steigenden Alter der Bevölkerung anzupassen, hat die
Bundesregierung die Zeit verstreichen lassen und in letzter Minute ein “Reförmchen”
verabschiedet, das keinem wirklich hilft. Die Pflege muss deshalb ein zentrales Thema
der kommenden Legislaturperiode werden. Pflegende Angehörige und professionelle
Pflegende müssen gleichermaßen entlastet werden und Pflegebedürftige müssen
endlich wieder eine Perspektive für ein würdevolles Leben im Alter erhalten.
Folgende Sonderregelungen gelten
bis 31. Dezember 2021:
• Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in
häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
• Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 können noch bis zum
31.Dezember 2021 verwendet werden und verfallen nicht wie normalerweise.
• Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall
auch weiterhin telefonisch erfolgen.•Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
• Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege
eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
• Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten
der Familienpflegezeit reduzieren.
• Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung.
Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.
Oktober 2021. Redaktion pflegeinfos/Quelle: Verbund Pflegehilfe
Copyright Fotos: PR/promedica24
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