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Mittwoch, 20. Mai 2026

Seniorenbetreuung Pflegehilfe Rutesheim: Der Pflegestützpunkt berät Betroffene und pflegende Angehörige neutral und kostenfrei

 

Schön: Blumenbeet der Stadt Rutesheim

Wer in Rutesheim wohnt und Hilfe und Beratung zur häuslichen Pflege, Wohnen im Alter, Pflegekasse, Antrag von Pflegegraden benötigt, kann sich an den Pflegestützpunkt Rutesheim wenden. Er befindet sich im Bürgerzentrum Stadtmitte von Leonberg und berät pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege und zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen.

Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Bürgern zur Verfügung.Drei Pflegestützpunkte im Landkreis Böblingen Das Landratsamt unterhält drei Stützpunkte: in Böblingen, Herrenberg und seit November 2021 in Leonberg, zuständig für Bürgerinnen und Bürgern aus Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach. Es empfiehlt sich eine Anmeldung zu einem Beratungstermin.

Anspruch auf Pflegeberatung und Haushaltshilfe Rutesheim
Ambulante Pflege wird zum immer wichtiger werdenden Teil der Pflegelandschaft. Um diese gut zu gestalten, braucht es Wissen über Leistungen und Angebote. Daher besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung. Konkret berät der Pflegestützpunkt pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege, informiert über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen und unterstützt bei Antragsstellung und Inanspruchnahme von Leistungen.
 
Der Pflegestützpunkt vermittelt an weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote, hilft bei der Organisation der Pflege und berät dabei telefonisch, im Büro oder zuhause.

So finden Sie zum Pflegestützpunkt für Rutesheim
Der Pflegestützpunkt ist zu erreichen von montags bis freitags unter den Telefonnummern 07031/663-1184 bzw. -1182 sowie per E-Mail an psp-leonberg@lrabb.de.

24h Betreuung und häusliche Hilfe in Rutesheim
Diese Leistungen werden auch hier und in Weissach, Flacht, Heimsheim und Umgebung angeboten - etwa vom privaten Dienstleister riva-care. Seit über zehn Jahren vermittelt das Team 24h Stunden Betreuerinnen bzw. Haushaltshilfen in den Altkreis Leonberg. Häusliche Hilfe durch osteuropäische Betreuerinnen, Pflege und Seniorenbetreuung. Kontakt über Telefon 0711 - 34 17 00 96.

Mai 2026. Redaktion pflegeinfos.net
 
Copyright Foto: Stadt Rutesheim (auch im Frühhar 2026 gestaltet der städt. Bauhof Blumenrabatte im öffentlichen Raum. Mit Narzissen, Tulpen und anderen Blumen.


Montag, 10. Oktober 2022

Renningen, Malmsheim Pflegestützpunkt: Anlaufstelle für Senioren und Interessierte an Pflegeleistungen


Wenn Sie als Senior, Rentner oder pflegender Angehöriger In Renningen und Malmsheim Unterstützung benötigen, können Sie sich an den Pflegestützpunkt für Renningen und Malmsheim wenden. Die neutrale und kostenfreie Beratungsstelle ist ein Angebot und des Landkreises Böblingen und befindet sich im Bürgerzentrum Stadtmitte Leonberg.

Das neue Büro mit zwei Mitarbeitenden im Bürgerzentrum Stadtmitte berät pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege und zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Es ist der dritte Stützpunkt im Landkreis Böblingen nach Böblingen und Herrenberg. Wichtig: Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Bürgern zur Verfügung.

Pflegestützpunkt Renningen und Malmsheim
„Fast 43.000 Menschen im Landkreis Böblingen sind über 75 Jahre alt. Die Leiterin des Amts für Soziales und Teilhabe Michaela Futter erklärt: „Das Landratsamt freut sich, dass wir mit dem Pflegestützpunkt in Leonberg nun Bürgerinnen und Bürgern aus Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach wohnortnah bei Fragen rund um das Thema Pflege weiterhelfen können.“ 
 
m Jahr 2019 waren im Kreis BB mehr als 15.000 Personen auf Pflege angewiesen. Im Jahr 2015 waren es hingegen erst 6.000. Etwa 76 Prozent davon werden zuhause gepflegt, fast immer teilweise oder ganz durch Angehörige. 
 
Bei der Eröffnung des Pflegestützpunkt Leonberg und Pflegestützpunkt Renningen
 

Seniorenbetreuung und Pflegeberatung in Renningen
Ambulante Pflege wird zum immer wichtiger werdenden Teil der Pflegelandschaft. Um diese gut zu gestalten, braucht es Wissen über Leistungen und Angebote. Daher besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung unter anderem durch Pflegestützpunkte wie jetzt in Leonberg. Konkret berät der Pflegestützpunkt pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege, informiert über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen und unterstützt bei Antragsstellung und Inanspruchnahme von Leistungen. 
 
Der Pflegestützpunkt vermittelt an weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote, hilft bei der Organisation der Pflege und berät dabei telefonisch, im Büro oder zuhause.

So finden Sie zum Pflegestützpunkt für Renningen und Malmsheim
Der Pflegestützpunkt Leonberg ist zuständig für Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach. Zu erreichen ist die Beratungsstelle von montags bis freitags unter den Telefonnummern 07031/663-1184 bzw. -1182 sowie per E-Mail an psp-leonberg@lrabb.de.

24h Betreuung und häusliche Hilfe durch osteuropäische Haushaltshilfen
Diese Leistungen werden auch für Renningen und Malmsheim angeboten - etwa vom privaten Dienstleister riva-care. Seit über zehn Jahren vermittelt das Team 24h Stunden Betreuerinnen bzw. Haushaltshilfen in den Altkreis Leonberg. Häusliche Hilfe durch osteuropäische Betreuerinnen. Kontakt über Telefon 0711 - 966 66 533.

Oktober 2022. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/Stadt Leonberg; Benjamin Schulz + Stadt Renningen

Dienstag, 13. September 2022

VdK fordert: Pflegegeld muss erhöht werden! Letzte Anpassung liegt fünf Jahre zurück


VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Pflegende Angehörige werden noch immer vergessen“.
Kaufkraft des Pflegegeldes ist seit letzter Anpassung vor fünf Jahren enorm gesunken.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, 2022 endlich das Pflegegeld zu erhöhen. Doch bislang gibt es dafür keine konkreten Pläne. Leidtragende sind neben den Pflegebedürftigen vor allem pflegende Angehörige, die auch beim dritten Entlastungspaket wieder leer ausgegangen sind. 

Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, endlich die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Seit fünf Jahren warten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf die versprochene Erhöhung des Pflegegeldes. Nicht zuletzt wegen der hohen Inflationsrate hat dieses enorm an Kaufkraft verloren.

Gleichzeitig wurden im dritten Entlastungspaket erneut pflegende Angehörige, die nicht mehr arbeiten, aber auch noch nicht in Rente sind, vergessen. Sie bekommen keine Energiepreispauschale.

Pflegende Angehörige brauchen dringend spürbare Entlastungen. Die Ampel-Koalition muss nun schnellstmöglich ihr Versprechen einlösen und das Pflegegeld noch in diesem Jahr deutlich erhöhen.“ www.vdk.de

September 2022. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: VdK/Susie Knoll

Mittwoch, 31. August 2022

Pflegestützpunkt Leonberg bald ein Jahr in Betrieb. Hilfe für Senioren in Leonberg, Beratung von Angehörigen


In wenigen Wochen existiert der Pflegestützpunkt Leonberg ein Jahr. Das neue Büro mit zwei Mitarbeitenden im Bürgerzentrum Stadtmitte berät pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege und zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Es ist der dritte Stützpunkt im Landkreis Böblingen nach Böblingen und Herrenberg. Wichtig: Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Bürgern zur Verfügung.

Pflegestützpunkt Weil der Stadt und Pflegestützpunkt Renningen
„Fast 43.000 Menschen im Landkreis Böblingen sind über 75 Jahre alt. Die Leiterin des Amts für Soziales und Teilhabe Michaela Futter erklärt: „Das Landratsamt freut sich, dass wir mit dem Pflegestützpunkt in Leonberg nun Bürgerinnen und Bürgern aus Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach wohnortnah bei Fragen rund um das Thema Pflege weiterhelfen können.“ Im Jahr 2019 waren im Kreis BB mehr als 15.000 Personen auf Pflege angewiesen. Im Jahr 2015 waren es hingegen erst 6.000. Etwa 76 Prozent davon werden zuhause gepflegt, fast immer teilweise oder ganz durch Angehörige. 

Anspruch auf Pflegeberatung in Leonberg
Ambulante Pflege wird zum immer wichtiger werdenden Teil der Pflegelandschaft. Um diese gut zu gestalten, braucht es Wissen über Leistungen und Angebote. Daher besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung unter anderem durch Pflegestützpunkte wie jetzt in Leonberg. Konkret berät der Pflegestützpunkt pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu Fragen rund um das Thema Pflege, informiert über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen und unterstützt bei Antragsstellung und Inanspruchnahme von Leistungen. Der Pflegestützpunkt vermittelt an weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote, hilft bei der Organisation der Pflege und berät dabei telefonisch, im Büro oder zuhause.

So finden Sie zum Pflegestützpunkt im Kreis Böblingen
Der Pflegestützpunkt Leonberg ist zuständig für Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach. Zu erreichen ist die Beratungsstelle von montags bis freitags unter den Telefonnummern 07031/663-1184 bzw. -1182 sowie per E-Mail an psp-leonberg@lrabb.de.

24h Betreuung und häusliche Hilfe durch osteuropäische Haushaltshilfen
Diese Leistungen werden auch rund um Leonberg angeboten - etwa vom privaten Dienstleister riva-care. Seit über zehn Jahren vermittelt das Team 24h Stunden Betreuerinnen bzw. Haushaltshilfen in den Altkreis Leonberg. Häusliche Hilfe durch osteuropäische Betreuerinnen. Kontakt über Telefon 0711 - 34 17 00 96.

September 2022. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/Stadt Leonberg; Benjamin Schulz

Akteure bei der Eröffnung des Pflegestützpunkts in Leonberg, November 2021


Mittwoch, 17. August 2022

Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege Baden-Württemberg: mehr Geld von der Pflegekasse für Senioren ab 2022


Die Bundesregierung und die Pflegekassen haben Verbesserungen rund um die ambulante Pflege und Betreuung zu Hause angestossen. Davon profitieren Seniorinnen und Senioren sowie ihre pflegenden Angehörigen. Zwar fehlt es noch immer an großen Veränderungen - Stichwort Pflegereform -, aber die Betroffenen sind dennoch froh.

Pflegesachleistung um 5% gestiegen

Das neue „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) gilt seit Jahresbeginn 2022 und bietet nun für Pflegedürftige ab Pflegegrad 2 neue Pflegesachleistungsbeträge:


Pflegegrad 2: 724 Euro  

Pflegegrad 3: 1363 Euro 

Pflegegrad 4: 1693 Euro 

Pflegegrad 5: 2095 Euro 

Diese Leistungen werden nur bezahlt, wenn ein ambulanten Pflegedienst für die Pflege daheim im Einsatz ist. In aller Regel rechnen die Pflegedienste direkt mit der Kasse ab und Kunden erhalten nur die Rechnung über den Eigenbeitrag.

Pflegegeld bleibt gleich

Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen. Dafür wurde der Satz für die Kurzzeitpflege (im Heim) um zehn Prozent erhöht: von 1612 Euro auf 1774 Euro pro Kalenderjahr. Diese Unterstützung steht jeder Person ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Was Sie wissen müssen: Zwar hat sich die Leistung in der Kurzzeitpflege erhöht, aber für einen Übertrag auf die Verhinderungspflege kann weiterhin nur der jährliche Betrag in Höhe von 806 Euro genutzt werden. Um was geht es hier? Wer die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann daraus maximal die 806 Euro und noch für die Verhinderungspflege einsetzen.
 
Verhinderungspflege mit 24h Betreuung

Tipp: Für eine Verhinderungspflege daheim können Sie eine 24h Hilfe, 24 Stunden Betreuerin aus Osteuropa engagieren. Bis zu einem definierten Höchstsumme zahlt die Plfegekasse dann diese verübergehende Hilfe. Beratung in Baden-Württemberg: riva-care, Herr Bantle, Telefon 0711 - 966 66 533.

August 2022. Redaktion pflegeinfos.net
Foto Copyright: promedica24, Vermittlung von 24h Kräften

Dienstag, 21. Juni 2022

Gerstetten: Pflegezentrum der Evangelischen Heimstiftung erhält Einzelzimmer und Betreutes Wohnen

Die Evangelische Heimstiftung stellt das Pflegezentrum Gerstetten für die Zukunft auf. Ab 2025 soll die Einrichtung 60 moderne Einzelzimmer für Pflegebedürftige in vier Wohngruppen sowie 14 Betreute Wohnungen mit ALADIEN anbieten. 

Das Bauprojekt startete mit einem symbolischen Spatenstich, zu dem Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider und Bürgermeister Roland Polaschek gemeinsam einluden.

Fertigstellung im Sommer 2025

Das Pflegezentrum Gerstetten (Landkreis Heidenheim) besteht seit 2007 und wird von Beginn an von der Evangelischen Heimstiftung betrieben. 2019 erwarb das Unternehmen dann die Einrichtung von der Gemeinde und entwickelt es konzeptionell und baulich weiter. „Die Einrichtung ist zu einem festen Bestandteil der Gemeinschaft vor Ort geworden“, erklärt Bernhard Schneider, „deshalb wollen wir es frühzeitig erweitern und für die Zukunft qualifizieren“.

Dafür ist man bereit zu investieren. Insgesamt 13 Millionen Euro kostet das Projekt, das im Sommer 2025 fertiggestellt werden soll.

Leben in Wohngruppen mit Alltagsbegleitung

Derzeit hat die Einrichtung 35 Einzelzimmer mit eigenem Bad. Sie werden umfassend saniert, modernisiert und um weitere 25 Einzelzimmer erweitert. Ab 2025 wird das Haus dann nach dem Wohngruppenkonzept der EHS betrieben: Etwa jeweils 15 Einzelzimmer sind in sog. Wohngruppen zusammengefasst und durch eine Küche mit Aufenthalts- und Wohnbereich verbunden. Dadurch ist es möglich, die Bewohnerinnen und Bewohner bei täglichen Aufgaben wie Kochen, Tischdecken oder Backen teilhaben zu lassen. Zusätzlich betreut werden die Menschen von eigens dafür ausgebildeten Alltagsbegleitungen.

Betreutes Wohnen Gerstetten

Ebenfalls zur neuen Einrichtung gehören nach Fertigstellung 14 Betreute Wohnungen, die mit dem ALADIEN-System ausgestattet sind. ALADIEN steht für Alltagsunterstützende Systeme mit Dienstleistungen und wurde von der Heimstiftung speziell für Menschen mit Unterstützungsbedarf entwickelt.

Es wird über ein bedienerfreundliches und für Senioren optimiertes Tablet gesteuert, das zur Grundausstattung jeder Wohnung gehört. Je nach Bedarf können Leistungen hinzugefügt oder abgewählt werden.


Seniorenbetreuung Baden-Württemberg, Altenheim Landkreis Heidenheim


Juni 2022. Redaktion Pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/EHS

Sonntag, 24. Oktober 2021

Unterstützungsleistungen für Pflegedürftige und Pflege bis Ende 2021 gesichert: Corona-Hilfe der Bundesregierung

Pflege zu Hause durch promedica24 aus Polen

Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bun
desrat erneut einer Verordnung zugestimmt, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert. Alle gilt bis Jahresende 2021.

Doch einige Pflegekassen verwehren Anspruchsberechtigten die Nutzung. Das ist Leistungsverweigerung trotz klarer Gesetzgebung. Vermehrt kommt es beim Beratungsservice Verbund Pflegehilfe zu Anrufen wegen abgelehnter Sonderleistungen oder sogar Rückforderungen seitens der Pflegekasse.  

Pflegende Angehörige sind verunsichert

Verschiedene Kassen behaupten, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien zum 3 im September bzw. im Mai, ausgelaufen.“ Das ist nicht korrekt!”, versichert Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe und beruft sich dabei auf die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgrund der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. “Wir befinden uns noch immer in einer Pandemie. DiePolitik hat also richtig gehandelt und ganz offiziell die Sonderregelungen für die Pflege verlängert. Wenn manche Pflegekassen etwas anderes behaupten, und berechtige Leistungen streichen, dann ist das nicht tragbar”, so der Pflegeprofi weiter.


Die Pflegereform muss kommen in Deutschland 
Es zeigen sich nun beim Abflachen der Pandemie die Versäumnisse der letzten Jahre.
Statt aufzurüsten und sich dem steigenden Alter der Bevölkerung anzupassen, hat die 
Bundesregierung die Zeit verstreichen lassen und in letzter Minute ein “Reförmchen”
verabschiedet, das keinem wirklich hilft. Die Pflege muss deshalb ein zentrales Thema 
der kommenden Legislaturperiode werden. Pflegende Angehörige und professionelle 
Pflegende müssen gleichermaßen entlastet werden und Pflegebedürftige müssen
 endlich wieder eine Perspektive für ein würdevolles Leben im Alter erhalten.
 
 

 


















Folgende Sonderregelungen gelten 
bis 31. Dezember 2021:
 
• Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in 
häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
 
• Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 können noch bis zum
 31.Dezember 2021 verwendet werden und verfallen nicht wie normalerweise.
 
• Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall 
auch weiterhin telefonisch erfolgen.•Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger 
müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
 
• Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege 
eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
 
• Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten 
der Familienpflegezeit reduzieren.
 
• Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung.
Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.
 
Oktober 2021. Redaktion pflegeinfos/Quelle: Verbund Pflegehilfe
Copyright Fotos: PR/promedica24

Mittwoch, 5. Mai 2021

Online-Veranstaltung: Was tun, wenn der MDK kommt? Infos vom BIVA-Pflegeschutzbund für pflegende Angehörige

Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz: MDK, kommt, geht es bei älteren Menschen um die Einstufung oder die Überprüfung von Pflegegraden. Anschließend erhalten die Familien ein Gutachten und einen Förderungsbescheid ihrer Pflegekasse, wie viel Pflegegeld bezahlt wird.

Der BIVA-Pflegeschutzbund informiert in einer Online-Konferenz über das Thema. Der Vortrag mit Fragerunde gehört zur Reihe "Pflegebedürftig – Was nun?

Aktuelles Thema:

„Was tun, wenn der MDK kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung“
 

Termin: Montag, 10.05.2021, 17.00-18.00 Uhr 

Online-Konferenz via Zoom

Teilnahmegebühr: 5 € für BIVA-Mitglieder | 10 € für Nicht-Mitglieder

 Anmeldung hier: DIREKTLINK


Worum geht es?
In dem Vortrag erwartet Sie ausgehend vom Begriff der Pflegebedürftigkeit eine Erläuterung der fünf Pflegegrade. Zudem erfahren Sie, wie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung abläuft und was dabei zu beachten ist.

Service: Die Teilnehmer erhalten im Nachgang die Präsentation der Veranstaltung als PDF-Datei.

Weitere Infos zu BIVA-Veranstaltungen:


Mai 2021. Redaktion pflegeinfos.net

Montag, 26. August 2019

Apotheker der Pflegerat-Apotheken helfen Angehörigen. Beratung zu Medizin, Pflegehilfsmittel inklusive frei Haus Service


Wenn ein Familienmitglied unerwartet pflegebedürftig wird, steht auch das Leben der Angehörigen häufig von einem auf den anderen Tag kopf. In ihrer Angst und Sorge um den geliebten Menschen fällt es vielen Betroffenen schwer, Entscheidungen zu treffen. 

Dabei müssen die Angehörigen rasch Antworten auf so viele Fragen finden: Können wir die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst übernehmen? Welche Hilfsmittel sind für die praktische Pflege sinnvoll? Welcher Pflegegrad steht dem Familienmitglied zu? Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen? Können uns lokale Anbieter entlasten? 

Die Apotheke bietet mehr als nur Medikamente
Um sich wertvolle Unterstützung und Rat zu holen, empfiehlt Dr. Jan-Niklas Francke, Apotheken als kompetente Anlaufstelle zu nutzen. Der Inhaber einer Apotheke und eines Sanitätshauses bietet Betroffenen mit einem geschulten Team umfassende Beratung. Im Apothekenfinder unter www.pflegerat-apotheke.de finden Interessierte Anlaufstellen in ihrer Nähe, die sich auf alle Fragen rund um die häusliche Pflege spezialisiert haben.  Vor allem in NRW gibt es diese Apoheken.

"Wir wollen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen so weit wie möglich helfen, mit ihrer schwierigen Situation gut zurechtzukommen - und zwar kostenlos", sagt Dr. Francke, der mit seiner Kompetenz-Apotheke in Emmelshausen eine Vorreiterrolle als vollversorgende Apotheke einnimmt.

Pflegehilfsmittel frei Haus

"Die Pflegerat-Apotheken verstehen sich als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle vor Ort. Wir sind mit den örtlichen Pflegedienstleistern vernetzt und können dadurch den Betroffenen helfen, schnell individuelle Lösungen zu finden, mit denen sich die Probleme bewältigen lassen", erläutert Dr. Francke. Darüber hinaus führen die Apotheken der Kooperation ein breites Sortiment an Produkten, die für die Behandlung und Pflege zu Hause benötigt werden.

Darunter sind neben Medikamenten auch Hilfsmittel, die für Hygiene, Körperschutz und Desinfektion verwendet werden. Neben einer individuellen Beratung erhalten Betroffene die Lieferung der Pflege-Hilfsmittel auf Wunsch frei Haus. In Fragen rund um die Kostenerstattung der Krankenkassen können sie sich ebenfalls an ihren Apotheker wenden.

www.pflegerat-apotheke.de

August 2019. Text: djd
Copyright Fotos: djd/Pflegerat-Apoth./Shutterstock

Dr. Jan-Nicklas Francke




Montag, 13. August 2018

Pflegende Angehörige können Entlastungszahlungen der Pflegekasse aus Vorjahren verwenden. Ende 2018 endet Frist für 2015 und 2016

Angehörige, die ihre Partner, Eltern oder Schwiegereltern zu Hause pflegen, leben im Dauerstress. Um ihnen und den Pflegebedürftigen etwas Erleichterung zu verschaffen, zahlen die Pflegekassen seit Anfang 2017 eine Entlastungsleistung von 125 Euro im Monat. Mit diesem Geld können Angehörige die Pflege oder Betreuung für einige Stunden an jemand anderen übertragen. 

Was viele Anspruchsberechtigte nicht wissen: "Bislang ungenutzte Beträge aus den Jahren 2015 und 2016 können noch bis Ende des Jahres 2018 ausgegeben werden. Um diese Beträge optimal zu nutzen, sollte man sich über die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten informieren", rät die Verbraucherzentrale NRW. 

Ansprüche auf Entlastungsleistung
Wer anerkannt pflegebedürftig in einen Pflegegrad eingestuft ist, kann den monatlichen Betrag von 125 Euro nutzen. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten ausschließlich diesen Betrag, Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 können das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen nutzen.

Pflegebedürftige, die aus 2015 oder 2016 noch Anspruch auf Betreuungs-Extras haben, können die "aufgesparten Beträge" noch bis zum Jahresende 2018 ausgeben. Dies kann sich lohnen: Ein Pflegebedürftiger, der im Jahr 2016 das Geld für Betreuungsleistungen nicht genutzt hat, kann zusätzlich zu den aktuell bewilligten 125 Euro noch 104 Euro im Monat zusätzlich beantragen. Ab 1. Januar 2019 wird dann jedoch nur noch der reguläre Betrag von 125 Euro monatlich gezahlt.
 

Vielfältige Verwendung
Die finanzielle Hilfe soll in erster Linie pflegende Angehörige entlasten. Das Geld kann vielfältig für Tages- und Nachtpflege oder für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch Unterstützung im Alltag ist möglich - vorausgesetzt, die Hilfe etwa im Haushalt ist laut Landesrecht anerkannt. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch in die Finanzierung eines längeren Aufenthalts im Pflegeheim einfließen. In der Regel bieten Wohlfahrtsverbände und Nachbarschaftsvereine eine Beratung und die benötigten Hilfen zur Entlastung an. 

Speziell geschulte Ehrenamtliche übernehmen meist hilfreiche Aufgaben - etwa Vorlesen, Singen oder Basteln mit Pflegebedürftigen oder Demenzkranken. Außerdem werden Pflegebedürftige auch auf Wunsch ins Konzert oder beim Arztbesuch begleitet. Hilfe beim Einkaufen und im Haushalt - etwa beim Wäschewaschen, Putzen und Kochen - gibt's ebenfalls.
 

Einfache Abrechnung, wenig Bürokratie
Entlastungsleistungen können ohne bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden. Angehörige suchen und zahlen die zu erbringenden Leistungen zunächst selbst. Anschließend reichen sie die Rechnungen bei der zuständigen Pflegekasse ein. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, können Anbieter von Betreuungsleistungen und Pflegekasse auch direkt miteinander abrechnen. Dafür müssen Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung des jeweiligen Anbieters unterschreiben.

Detaillierte Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten in einzelnen Pflegegraden online unter www.verbraucherzentrale.nrw


Individuelle Beratung zu Pflegethemen bieten außerdem die Pflegestützpunkte vor Ort - zu finden in Rathäusern, Kreisverwaltungen und bei Pflegekassen.

August 2018. Text: ots/Verbraucherzentrale NRW




WERBUNG:
Pflegeberatung und Beratung häusliche Pflege/24h Betreuung gibt es in Stuttgart, Reutlingen, Tübingen und Böblingen bei riva-care.de

Donnerstag, 9. August 2018

Pflegestützpunkt Herrenberg und 24h Haushaltshilfe und Pflege in der Region Schönbuch und Gäu - Hilfe für pflegende Angehörige

In der Gemeinde Herrenberg sowie in den benachbarten Dörfern im Landkreis Böblingen, Calw und Tübingen ist seit fünf Jahr der Seniorenservice von riva-care tätig. Pflegebedürftige Senioren und ihre Angehörigen können in Herrenberg folgende Dienstleistungen von riva-care in Anspruch nehmen:

• 24h Haushaltsbetreuung daheim in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus
• 24h Grundpflege und Kochen, Wäsche, Freizeitgestaltung
• Besorgungsfahrten und Arztbesuche sowie dauerhafte Anwesenheit
• Urlaubsbetreuung von pflegebedürftigen alten Menschen (mind. vier Wochen)

Für diese Dienstleistungen stehen zuverlässige osteuropäische Betreuerinnen und seit Januar 2017 auch Helferinnen aus Kroatien und Rumänien zur Verfügung, die 24 Stunden im Pflegehaushalt bleiben und eine Alltagsbetreuung (mit Hauswirtschaft) gewährleisten. Großer Vorteil: Angehörige werden entlastet.
24h-Betreuung und 24h Pflege Herrenberg: Mit einer Haushaltshilfe können Senioren in ihren vier Wänden bleiben

In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der osteuropäischen Betreuerin und der Pflegeperson sehr gut. Die meisten Kräfte sprechen gut deutsch und sind hauswirtschaftlich versiert. Im Verbund mit den ambulanten Diensten, Ärzten und Angehörigen schaffen die 24-Stunden-Betreuerinnen ein gutes Versorgungsnetz und geben den Familienangehörigen Sicherheit. 

24h Betreuung in Herrenberg, Hildrizhausen, Nufringen, Affstätt, Oberjesingen, Gäufelden oder Kuppingen, Nebringen und Deckenpfronn: Nutzen Sie die Erfahrung von riva-care (seit 2010 im Großraum Böblingen und Tübingen tätig). Die Pflege-Experten beraten auch zu Pflegegraden und Finanzierung der 24h Pflege durch Pflegekassen und den Staat. Beratung und Angebote sind kostenfrei und und ohne Verpflichtungen.

Weitere Informationen zur privaten 24h-Stunden-Betreuung in Herrenberg, Mötzingen, Gäufelden und Nagold erhalten Angehörige unter Telefon (0711) 966 66 533 oder im Internet unter www.riva-care.de

Eine unabhängige Beratung rund um Wohnen und Leben im Alter sowie Pflege im Heim oder zu Hause erhalten Interessierte außerdem beim staatlich geförderten Pflegestützpunkt in Herrenberg: 

Pflegestützpunkt Böblingen
Rathaus Bondorf
Hindenburgstraße 33
71149 Bondorf
Telefon 07457 - 946 39 69
www.pflegestuetzpunkt-boeblingen.de

August 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Fotolia

Montag, 9. Juli 2018

Pflegeleistungs-Helfer - Online-Ratgeber rund um staatliche Pflegeleistungen. Service für Angehörige

Einen digitalen Ratgeber zu Pflegeleistungen findet sich auf der Internet-Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Es ist ein guter Service für Angehörige, die ab sofort eine Pflegeperson zu versorgen haben.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nach wie vor unüberschaubar. In dieser Situation hilft der digitale Ratgeber und Fragebogen: der Pflegeleistungs-Helfer (= LINK HIER). 


In dem Online-Ratgeber zu häuslicher und stationärer Pflege wird der Benutzer Schritt für Schritt durch einen Fragebogen geführt und erfährt am Ende die ihm zustehenden Leistungen. So lässt sich besser mit Kranken- und Pflegeversicherungen verhandeln.

Tipp: Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de finden sich auch weitere Informationen und Downloads rund um Pflegethemen, Organspende, Patienten- und Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung.

Juli 2018. Redaktion pflegeinfos.net
 

Donnerstag, 27. Juli 2017

Vorteile für Demenzpatienten mit neuer Pflegegrad-Einstufung: Sie erhalten mehr Unterstützung und finanzielle Hilfe, auch ohne körperliche Beschwerden

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Bewertungskriterien: die Pflegereform hat mit dem Jahr 2017 viele Veränderungen gebracht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.

Was hat sich für Senioren mit Demenz geändert?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit verbunden ist auch das erneuerte Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Maßstab ist nicht mehr wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit, die zur Pflege eines Patienten benötigt wird. Ausschlaggebend bei der Beurteilung ist nunmehr eine pflegefachlich begründete Einstufung, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit erfasst.


Anhand der Ergebnisse ergibt sich dann einer der fünf Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Ein medizinischer Gutachter legt den Pflegegrad letztlich fest. Dabei werden sechs Module anhand festgelegter Berechnungsregeln zusammengeführt. Je höher die Punktzahl, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und entsprechend höher der Pflegegrad. 

Familienministerin Katharina Barley: Ihr Ministerium unterstützt die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz
 

Das neue Instrument erfasst dabei nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen sowie die Gestaltung des Alltags, der Umgang mit Erkrankungen und Belastungen oder auch soziale Kontakte umfassend betrachtet werden. Entscheidend ist immer der Grad der Selbständigkeit einer Person. Vom neuen Gesetz profitieren nun auch Personen, die vorher keinen Pflegeanspruch hatten – wie demenziell erkrankte Menschen ohne körperliche Einschränkungen.

Warum war eine Veränderung notwendig?

Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 waren ca. 1,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Mittlerweile sind es knapp 2,9 Millionen. Die Einstufung, ab wann ein Mensch hilfebedürftig ist, waren längst überholt. Denn bis zur Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) galten laut Pflegeversicherungsgesetz diejenigen Menschen als pflegebedürftig, die bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. 


Hierdurch wurden in erster Line Menschen erfasst, die an körperlichen Einschränkungen litten. Viele demenziell erkrankte Menschen sind dahingehend nicht beeinträchtigt. Trotzdem können sie ihren Alltag nicht alleine bewältigen. Geistige oder psychische Probleme wurden bei der Bewertung jedoch bisher nicht berücksichtigt. Demenzerkrankte hatten daher in der Vergangenheit oft nicht einmal das Recht auf die niedrigste Pflegestufe.  

Auf der neuen Grundlage erhalten seit 2017 alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Wo können sich Betroffene und Angehörige informieren?
 

Bei den Servicebüros Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz. Mehr Infos zu den Projekten der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz unter: www.lokale-allianzen.de

Bis Ende 2016 entstanden 500 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz in ganz Deutschland. Über 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Unterstützung der an Demenz erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen gehört daher in den kommenden Jahren zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in ganz Deutschland Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz ins Leben gerufen. Das Ziel ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen in ihrer Umgebung bestmögliche Unterstützung zu bieten.


Juli 2017. Redaktion pflegeinfos.net
Foto: PR/Bundesregierung - Steffen Kugler





Donnerstag, 11. August 2016

Pflegestufe, Pflegegrad 2017 – Pflegegradrechner zum kostenlosen Download von Careonline jetzt erhältlich

Wie inzwischen schon bekannt werden ab 2017 die klassischen Pflegestufen 0-3 eingestellt. Der Begriff „Pflegestufe“ hat sich in den letzten 20 Jahren aber in der Gesellschaft und vor allem bei Pflegediensten, Pflegekassen und pflegenden Angehörigen etabliert.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird jetzt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Anstelle der Pflegestufen wird es verschiedene Pflegegrade geben. Ermittelt werden diese über ein neues Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA).

Wer sich als Pflegeprofi, Pfleger oder Experte rund um häusliche Betreuung, MDK, Einstufung mit den neuen Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vertraut machen möchte, kann sich hierfür den CAREOLINE Pflegegradrechner aus dem Internet herunterladen.

Der Download des Rechners ist kostenlos und darf lizenzfrei weitergeben werden. Anbieter ist das Münchener Softwareunternehmen Microcare Systemhaus GmbH, das auch andere Lösungen für die Pflegebranche anbietet.

Download Pflegegradrechner hier:
www.careoline.de/files/pflegegrade.zip


August 2016. Redaktion pflegeinfos.net