Um das Angebot der Kurzzeitpflege im Ländle zu verbessern und weiter auszubauen, wird das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2023 fortgeführt. Einrichtungen und Anbieter von Kurzzeitpflegeplätzen können sich bis 23. Januar 2023 um Zuschüsse bewerben.
Entlastung für Angehörige: Kurzzeitpflege
Die meisten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden im eigenen Zuhause oder im häuslichen Umfeld von Angehörigen betreut. Sind Angehörige aber beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert, kann die Kurzzeitpflege für Entlastung sorgen. Um das Angebot zu verbessern und weiter auszubauen, wird das Innovationsprogramm Pflege deshalb fortgeführt, wie Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha mitteilte.
Selbstbestimmt zu Hause leben
Eingereicht werden können ab sofort Projekte, die zu einer besseren Versorgung bei Kurzzeitpflegeaufenthalten oder zu einem hochwertigen Übergangsmanagement beitragen, um etwa Versorgungsbrüche beim Übergang aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege zu verhindern. „Angebote der Kurzzeitpflege werden von pflegenden Angehörigen auch in Baden-Württemberg immer stärker nachgefragt“, sagt Manne Lucha. „Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung wird dieser Trend anhalten. Unser Ziel ist es deshalb, pflegende Angehörige noch besser durch entsprechende Angebote zu entlasten. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt leben können.“
Informationen zur Antragstellung
Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2023 müssen bis spätestens 20. Januar 2023 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.
September 2022. Redaktion pflegeinfos.net
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