Wer als Pflegefall oder pflegender Angehöriger Beratung und Hilfe in einem Pflegestützpunkt sucht, in seiner Umgebung aber noch keine entsprechende Beratungsstelle vorfindet, muss nicht auf eine Pflegeberatung verzichten. Grund: Seit 2009 hat jeder Bundesbürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung.
Im 2008 erlassenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist festgelegt, dass alle Kranken- und Pflegekassen eine Pflegeberatung anbieten müssen. Deshalb haben alle Pflegekassen damit begonnen, in ihren Niederlassungen Mitarbeiter für die Pflegeberatung zu qualifizieren. Im Gegensatz zu den offenen Prinzipien der Pflegestützpunkte (siehe unten) beraten die Pflegekassen nur ihre Mitglieder. Das heißt: Sie müssen speziell Ihre Kranken- und Pflegekasse auf die kostenfreie Beratung ansprechen. Rufen Sie Ihre Kasse bzw. Ihren Versicherungsberater an.
Wenn Sie in Ihrer Nähe bzw. am Ort bereits einen Pflegestützpunkt haben, dann ist die Beratungsstelle die beste Anlaufstelle. Warum? Die meist bei den Landratsämtern, Sozialbehörden oder bei Wohlfahrtsverbänden angesiedelten Pflegestützpunkte:
• beraten unabhängig und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen
• sind komplett kostenfrei für Sie als Kunde
• sind offen für alle Bürger, egal wo er versichert ist und egal, wo er wohnt
• bieten viele lokale Informationen zur häuslichen und stationären Pflege
• koordinieren für Sie verschiedene Hilfsangebote
• bleiben auf Wunsch auch langfristig Ihr Ansprechpartner in der Pflegephase
Wo befindet sich Ihr nächster Pflegestützpunkt? Fragen Sie im Rathaus oder bei Ihrer Pflegekasse nach. Eine Adressliste liefert auch die Bundesinitiative Daheim statt Heim e.V. im Internet unter www.bi-daheim.de
August 2011. Redaktion pflegeinfos.net
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