Montag, 15. August 2011

Steuervorteil durch Pflegekassenbeiträge in Pflegezusatzversicherungen investieren


Seit dem Jahr 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und somit auch zur Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Dank dem neuen „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ sind Beiträge, die Sie für sich, Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und Ihre Kinder zahlen, steuerlich absetzbar. Hintergrund: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008, in dem es heißt, dass auch private Krankenversicherungen steuerlich stärker berücksichtigt werden müssen. Das Ergebnis bringt seit zwei Jahren nun allen Versicherten im Lande eine spürbare Entlastung - egal ob sie eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung haben.

Was wird berücksichtigt? Absetzbar sind Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte werden mit Ihren Versicherungen dem gleichgestellt. Das heißt, absetzbar sind für sie nur Leistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der „Gesetzlichen“ entsprechen. Einzige Ausnahme: Die jährlichen abzugsfähigen Höchstbeträge von 1900 Euro bei Nichtselbstständigen (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner) und 2800 Euro bei Selbstständigen werden nicht überschritten. Dann ist es auch möglich, die freiwilligen Beiträge für Einbettzimmer, Heilpraktikerbehandung oder Zahnersatz einzubringen.

Tipp: Steuerersparnis in private Pflegezusatzversicherung anlegen 
Je nach Umfang der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der persönlichen steuerlichen Situation sind Ersparnisse von 1000 Euro und mehr pro Jahr möglich. Mit diesem Geld können Sie zum Beispiel eine private Pflegezusatzversicherung bedienen, die inzwischen alle Versicherungsgesellschaften anbieten. So können Sie Ihre "Pflegelücke" schließen. Weitere Informationen zu den Steueränderungen seit 2010 erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Krankenkasse. Über die Pflegezusatzversicherungen informiert Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder eines der Verbraucherportale im Internet wie www.versicherungen.de oder www.versicherungsvergleich.de



August 2011. Redaktion pflegeinfos.net

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