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Montag, 12. September 2022

Neues Netzwerk für Pflege und Seniorenbetreuung in Berlin: "Rundum Pflege" bietet Dienstleistungen aus einer Hand

Führende Dienstleister der Pflegebranche in Berlin haben sich zum Bündnis „Rundum Pflege“ zusammengeschlossen. Das gemeinsame Ziel: Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bedarfsgerecht über Möglichkeiten und Angebote der Pflege aufzuklären und zu beraten.

Dazu steht ein breites Netzwerk von Experten zur Verfügung, die bei der Planung und Umsetzung der Pflege inklusive bürokratischer Aufgaben und Beantragung von Zuschüssen unterstützen. 

Im Netzwerk haben sich drei Firmen zusammengeschlossen, die Wohnraumanpassung, Senioren-Tablets und Alltagshelfer für ältere Menschen anbieten.

Alle Infos und Kontakte hier www.rundumpflege.org

September 2022. Redaktion pflegeinfos.net

Montag, 27. Oktober 2014

Pflege-Bahr-Versicherungen mit extremen Leistungsspannen. Neue Zusatzversicherung sorgfältig prüfen, ehe Sie abschließen

Seit wenigen Monaten ist der "Pflege-Bahr" am Markt. Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung wird von immer mehr Versicherungsunternehmen angeboten. Sie soll helfen, bei Pflegebedürftigkeit die sogenannte "Pflegelücke" zu schließen. Ausgehend von den monatlich anfallenden Pflegekosten, abzüglich der Leistungen aus der Privaten/Sozialen Pflegepflichtversicherung, können sich schnell monatliche Deckungslücken auftun: Beispielsweise können diese 360 Euro in Pflegestufe I im ambulanten Bereich betragen aber durchaus auch bei um die 1700 Euro im stationären Bereich der Pflegestufe III liegen.

Doch Achtung: Nicht alle Anbieter von "Pflege-Bahr" liefern die gleiche Leistung! Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat jetzt 20 Pflege-Bahr-Tarife hinsichtlich ihrer Leistungen in den unterschiedlichen Pflegestufen geprüft. Leistungsunterschiede von über 50 Prozent sind das Ergebnis.

20 Anbieter wurden hinsichtlich ihrer Pflegemonatsgelder in den Pflegestufen I bis III für die Eintrittsalter 20 Jahre, 40 Jahre und 60 Jahre untersucht. Bei einer Beitragsspanne von monatlich 15,04 Euro und 15,40 Euro unterschieden sich die Pflegemonatsgelder bei den 20-Jährigen am stärksten. Sie liegen in Pflegestufe III zwischen 1980 Euro beim besten und 840 Euro beim schlechtesten Anbieter.

Die alleinige Unterscheidung nach dem Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III wäre jedoch zu kurz gegriffen. Die Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, in Pflegestufe III 100 Prozent des angesetzten Pflegemonatsgeldes zu zahlen, in den Pflegestufen I und II leisten sie jedoch nur prozentual und unterscheiden sich erheblich. In Pflegestufe I liegen die Leistungen zwischen 20 und 35 Prozent, in der Pflegestufe II zwischen immerhin 30 und 70 Prozent über die betrachteten Alter. 

„Daher ist nicht der Anbieter mit dem höchsten Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III automatisch auch der Anbieter, der in den Pflegestufen I und II die höchste Leistung bietet“, fasst es Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN zusammen.

Unterscheiden sich die Pflegemonatsgelder vor allem in Pflegestufe III bei den 20-Jährigen, bei etwa gleichem Beitrag stark, so liegen sie bei den 60-Jährigen genau in der Höhe der gesetzlichen Mindestanforderungen von 600 Euro. Hier variieren jedoch die Beiträge von rund 24 Euro bis zu über 38 Euro monatlich. Die 40-Jährigen liegen genau dazwischen. Hier variieren zum Einen die Beiträge, sie liegen zwischen 15 Euro und 18 Euro, und zum Anderen die Pflegemonatsgelder, mit einer Spanne von 600 Euro bis 960 Euro.


Starke Beitragsunterschiede bei älteren Versicherungsnehmern, extrem variierende Pflegemonatsgelder bei jüngeren Versicherten, unterschiedliche Leistungen innerhalb der Pflegestufen machen die geförderte Pflege beratungsintensiver als ursprünglich angenommen“, zieht Schinnenburg sein Fazit und verweist Vermittler auf die Software und Ratings von MORGEN & MORGEN, die die Beratung im Pflegebereich lückenlos und fundiert ermöglicht. www.morganundmorgan.com

Oktober 2014. Redaktion pflegeinfos.net 
Copyright Foto: PR/Archiv (Fotolia)

Montag, 25. August 2014

Pflege-Bahr: Versicherungsvergleich zur Pflegezusatzversicherung online bei Anbieter TarifCash möglich

Schon heute ist es in Deutschland so, dass wer im Alter Pflege benötigt, tief in die eigene Tasche greifen muss. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind bei Weitem unzureichend und private Vorsorge ist unumgänglich, will man gut versorgt sein. Mit dem sogenannten "PflegeBahr", benannt nach dem früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wird seit 2013 der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung staatlich gefördert.

Was aber leisten die geförderten Pflegetagegeldversicherungen oder Pflegemonatsgeldversicherungen wirklich? Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll? Diese Fragen werden Versicherungsnehmern bei TarifCash ausführlich beantwortet. Hier können private Pflegeversicherungen aller Art und abgestimmt auf den persönlichen Bedarf in Preis und Leistung online verglichen werden.

Vorsorge für das Alter ist wichtig: Pflegezusatzversicherungen helfen
 


Vorteil bei Pflege-Bahr: keine Leistungsausschlüsse
"Wer bereits gesundheitlich eingeschränkt ist, erhält durch den Pflege Bahr wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, um mit einer privaten Pflegezusatzversicherung für den Ernstfall vorzusorgen", sagt Andreas Riemer von TarifCash. Denn: Versicherungsunternehmen dürfen für die geförderte Pflegeversicherung keine Gesundheitsfragen erheben, keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vornehmen.

Normale Pflegetagegeldversicherung oft besser
Aber hier enden zumeist auch schon die Vorzüge der Pflege-Bahr-Versicherungen. Die mit dem Pflege Bahr geförderten Tarife sind beispielsweise deutlich teurer als eine reguläre Pflegetagegeldversicherung; die Leistungen in den Tarifen mit Pflege Bahr sind meist eingeschränkt und können die Versorgungslücke nicht schließen.

Außerdem reicht der von der Bundesregierung definierte Mindestbetrag von15 Euro monatlich (10 Euro zahlt der Versicherungsnehmer, 5 Euro spendiert der Staat) in der Regel nicht aus, um überhaupt annähernd eine geeignete Pflegezusatzversicherung abzuschließen 


Tarife im Internet vergleichen und sofort abschließen
Im unabhängigen Versicherungsvergleich unter www.TarifCash.net können Versicherungsnehmer ihre nach dem Pflege Bahr geförderte Pflegezusatzversicherung berechnen und finden auch die ungeförderten Pflegeversicherungen von verschiedenen Versicherungsunternehmen TarifCash ist ein Online-Vergleichsportal für alle Arten an Versicherungen. Im Vergleichsrechner können Versicherungsnehmer anhand  ihrer persönlichen Daten die für sie passenden Versicherungen berechnen lassen und ihren Versicherungsantrag anschließüend direkt an den Versicherer ihrer Wahl übermitteln.

Weiterführende Informationen unter www.pflege-bahr-berechnen.de
 

August 2014. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR

Freitag, 16. August 2013

Pflegebedürftige sollen sich Leistungen nicht entgehen lassen. DVK Versicherung gibt Tipps für pflegende Angehörige und zum Pflegenausrichtungs-Gesetz

Seit 2013 gibt es mehr Kassenleistungen für Demenzkranke

Der steigende Altersdurchschnitt in Deutschland wirft drängende Fragen auf: Wie soll die Gesellschaft die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in Zukunft noch bewältigen? Seit Anfang 2013 können gesetzlich Versicherte von einigen zusätzlichen Leistungen profitieren. Was genau Betroffenen und Angehörigen zusteht und wo sie sich Rat holen können, erklärt Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung: 


Für viele ältere Menschen kommt irgendwann der Moment, an dem sie alleine nicht mehr zurechtkommen. Die demographische Entwicklung lässt die Zahl der Betroffenen rapide ansteigen: Heute sind bereits 2,5 Millionen Deutsche auf fremde Hilfe angewiesen. Bis 2030 sollen es über drei Millionen sein. „Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz hat sich für die Betroffenen seit Januar 2013 einiges geändert“, weiß Gabriele Thomaßen. „Zwar stehen vielen Versicherten jetzt mehr Leistungen zu. Allerdings ist ihnen nach den jüngsten Reformen oft nicht klar, welche Hilfen sie überhaupt in Anspruch nehmen können.“

Betroffene sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können. Ein erster Gang kann zum Haus- oder Facharzt führen. Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Website www.bmfsfj.de umfassende Informationen zum Thema zusammengestellt und ein Service-Telefon eingerichtet.

Kostenfreie Pflege-Beratung telefonisch und persönlich vor Ort bietet auch „Compass“ an, die Pflegeberatungsstelle des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Ansprechpartner gibt es zudem bei den Pflegekassen, die Ratsuchenden innerhalb von zwei Wochen einen Termin vorschlagen müssen – bei sich zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. 

Beratung und Beschleunigung garantiert: Falls die Kasse nicht in der Lage sein sollte, diese Frist einzuhalten, muss sie dem Versicherten einen Gutschein für eine Pflege-Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle ausstellen. Die Beratung steht jedem Ratsuchenden zu, unabhängig von den übrigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. „Damit Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, müssen sie zuvor bei der Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen“, erklärt die DKV-Expertin. Auch diesen Vorgang soll das Gesetz beschleunigen: Von der Antragstellung bis zur Mitteilung der Pflegekasse über eine anerkannte Pflegestufe dürfen nun höchstens noch fünf Wochen vergehen. 

Vorteile des Pflegeneuausrichtungs-Gesetzes (PNG):

1. Mehr Geld für Demenzkranke: Bisher wurde Patienten mit einer Demenzerkrankung, die körperlich noch fit waren, keine Einstufung in eine Pflegestufe gewährt. Sie verfügten lediglich – je nach Schwere der dementiellen Erkrankung – über einen Anspruch auf Leistungen in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat.

Für solche Fälle gibt es jetzt zusätzliche Sachleistungen oder ein Pflegegeld für pflegende Angehörige („Pflegestufe 0“). Insgesamt sind so Leistungen von bis zu 425 Euro im Monat möglich. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 sind die Leistungen für Demenzkranke deutlich aufgestockt worden. 

2. Ambulante Pflege: Außerdem sorgt das neue Gesetz bei der ambulanten Pflege für mehr Flexibilität. Bisher deckten die Kassenleistungen nur die Kosten der Grundpflege der Versicherten ab. Seit Januar 2013 können Versicherte auch häusliche Betreuungshilfen, wie beispielsweise Begleitung beim Spazierengehen oder Vorlesen, in Anspruch nehmen.

3. Pflegende Angehörige: „Auch für pflegende Angehörige hat sich die Situation verbessert“, betont die DKV-Expertin. „Sie können, wie bisher, insgesamt vier Wochen im Jahr die Pflegetätigkeit abgeben (Verhinderungspflege beantragen!). Dass die Pflege des Angehörigen trotzdem weitergeht, gewährleistet die Kurzzeitpflege, also die vorübergehende Unterbringung in einem Heim, oder die Verhinderungspflege. Hier übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege zu Hause. Neu ist, dass in dieser Zeit zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird“.

4. Der Pflege-Bahr – staatlich geförderte Privatversicherung: „Trotz vieler Verbesserungen: Die Pflegekassen übernehmen auch künftig nur einen geringen Teil der Kosten. Daran haben die Reformen nichts geändert“, bedauert Gabriele Thomaßen. Das heißt: Ohne eigene Vorsorge drohen den Betroffenen und ihren Familien im Pflegefall enorme Belastungen. Diese lassen sich am besten mit einer privaten Zusatzversicherung auffangen. Deshalb bezuschusst der Staat seit Anfang 2013 den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit 60 Euro jährlich, wenn die Beiträge bei mindestens 120 Euro im Jahr liegen.

„Diese Absicherung lohnt sich eigentlich für jeden, vor allem aber für junge Menschen. Sie zahlen selbst nur 10 Euro im Monat und sichern sich im Pflegefall je nach Tarif Leistungen von bis zu 1.918 Euro im Monat.“ Eine Gesundheitsprüfung erfolgt in den geförderten Tarifen nicht. Sie haben daher auch für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, einen hohen Nutzen.
 

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ERGO Versicherungsgruppe

Sonntag, 25. November 2012

Pflege-Tagegeld-Versicherung 2013: Erstmals gibt es staatliche Zuschüsse für die privaten Policen

Daniel Bahr (FDP), Bundesgesundheitsminister
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass es ab Januar 2013 erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird.

Wer kann von der staatlichen Prämie profitieren? Jeder Bundesbürger, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, unabhängig vom persönlichen Einkommen.

Was muss der Versicherte machen? Er muss eine sogenannte Pflege-Tagegeld-Versicherung abschliessen. Das ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung leistet und hilft, die "Pflegelücke" zu schließen.

Wie viel Geld gibt es vom Staat?
Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie. Wichtig: Die private Pflege-Zusatzversicherung muss bestimmte gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllen.

Für welche Police wird der Zuschuss gewährt?
Es muss sich um eine Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf. 

Welche Versicherungsunternehmen bieten eine Pflege-Tagegeld-Versicherung an? Fast alle großen und bekannten Kranken- und Pflegeversicherer verfügen bereits über private Zusatzpolicen. Verbraucherschutz: Versicherer, die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden.

Was sagt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP)?
„Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“

November 2012. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Bundesgesundheitsministerium

Montag, 15. August 2011

Steuervorteil durch Pflegekassenbeiträge in Pflegezusatzversicherungen investieren


Seit dem Jahr 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und somit auch zur Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Dank dem neuen „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ sind Beiträge, die Sie für sich, Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und Ihre Kinder zahlen, steuerlich absetzbar. Hintergrund: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008, in dem es heißt, dass auch private Krankenversicherungen steuerlich stärker berücksichtigt werden müssen. Das Ergebnis bringt seit zwei Jahren nun allen Versicherten im Lande eine spürbare Entlastung - egal ob sie eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung haben.

Was wird berücksichtigt? Absetzbar sind Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte werden mit Ihren Versicherungen dem gleichgestellt. Das heißt, absetzbar sind für sie nur Leistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der „Gesetzlichen“ entsprechen. Einzige Ausnahme: Die jährlichen abzugsfähigen Höchstbeträge von 1900 Euro bei Nichtselbstständigen (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner) und 2800 Euro bei Selbstständigen werden nicht überschritten. Dann ist es auch möglich, die freiwilligen Beiträge für Einbettzimmer, Heilpraktikerbehandung oder Zahnersatz einzubringen.

Tipp: Steuerersparnis in private Pflegezusatzversicherung anlegen 
Je nach Umfang der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der persönlichen steuerlichen Situation sind Ersparnisse von 1000 Euro und mehr pro Jahr möglich. Mit diesem Geld können Sie zum Beispiel eine private Pflegezusatzversicherung bedienen, die inzwischen alle Versicherungsgesellschaften anbieten. So können Sie Ihre "Pflegelücke" schließen. Weitere Informationen zu den Steueränderungen seit 2010 erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Krankenkasse. Über die Pflegezusatzversicherungen informiert Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder eines der Verbraucherportale im Internet wie www.versicherungen.de oder www.versicherungsvergleich.de



August 2011. Redaktion pflegeinfos.net

Samstag, 13. August 2011

Pflegezusatzversicherungen - Hilfe gegen die Pflegelücke

Mit Pflegezusatzversicherungen vorsorgen
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2050 auf 4,5 Millionen wachsen. Diese Entwicklung wird in einer alternden Gesellschaft gravierende Auswirkungen haben:  Immer mehr Bundesbürger sind schon heute direkt oder indirekt davon betroffen. Sie sehen in der eigenen Familie oder im Bekanntenkreis, wie aufwendig und vor allem wie teuer Pflege werden kann.

Gesetzliche Pflegeversicherung alleine tut es nicht
Ein Beispiel: Für einen Heimplatz werden in der Pflegestufe III, also bei einer Versorgung über 24 Stunden, schnell 3.000 Euro fällig. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon gerade einmal die Hälfte. Die Differenz muss aus dem eigenen Einkommen und Vermögen getragen werden, danach werden die Kinder herangezogen. Alexander Winkler vom Versicherer DKV rät deshalb allen Bürgern dazu, sich mit privater Vorsorge frühzeitig auf den Ernstfall vorzubereiten: "Je jünger und je gesünder man ist, desto besser ist der Zeitpunkt zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung."

Problem Demenz - viele Pflegekassen zahlen nicht
Eine ganz besondere Last – und zwar im doppelten Sinne – müssen Familien tragen, die einen Demenzkranken zu pflegen haben. Zum einen müssen die Menschen oft rund um die Uhr betreut werden. Zum anderen aber werden geistig Verwirrte von den Pflegekassen häufig nicht in eine Pflegestufe für körperlich Pflegebedürftige eingestuft. Somit erhalten sie auch keine entsprechenden typischen Leistungen. Stattdessen gibt es für den Betreuungsaufwand lediglich 100 bis maximal 200 Euro monatlich. Speziell für diese Fälle ist eine private Vorsorge also noch wichtiger. Dieter Sprott, Experte für Pflegezusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, verweist auf entsprechende spezielle Zusatzpolicen: "Unsere Demenzgeld-Versicherung zahlt beispielsweise, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mittelschwere Demenz festgestellt hat." Das Geld stehe zur freien Verfügung, ohne Kostennachweis oder Wartezeit.

Breites Angebot an Pflegezusatzversicherungen
Das Spektrum der Pflegezusatzversicherungen, die derzeit in Deutschland von Versicherungen angeboten werden, ist weit. Man kann beispielsweise nur einzelne Pflegestufen absichern oder alle. Alexander Winkler von der DKV empfiehlt eindeutig eine Pflegetagegeldversicherung statt einer Pflegekostenversicherung: "Nur durch die Pflegetagegeldversicherung bekommen Kunden einen bestimmten Betrag im Monat zur Verfügung gestellt, mit dem die Versorgung nach eigenem Ermessen sichergestellt werden kann." Niemand schreibe einem vor, ob das Geld für einen Pflegedienst, Hilfsmittel für Inkontinenz, die Miete für betreutes Wohnen oder andere Leistungen genutzt wird.

August 2011. www.pflegeinfos.net/djd
Copyright Foto: djd/ Ergo Direkt