Samstag, 16. August 2014

Vertrauensperson sinnvoll bei Pflegeeinstufung durch MDK. Grund: Mehr Informationen über den Patienten und Kontrolle des MDK-Prüfers

Immer wieder gibt es Ärger, wenn um die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen geht. Kritik wird an den Vertretern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – kurz MDK – laut. Seine Vertreter kommen ins Haus zu Gutachten – dieses ist wiederum Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pflege durch die Pflegeversicherung und Einstufung in eine Pflegestufe I bis III.

Um möglichst wenig Ärger mit dem MKD zu haben und die Pflegeperson so objektiv wie möglich zu begutachen, empfiehlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Anwesenheit einer dritten Person des Vertrauens bei diesem Termin. 

Pflegeexperte Maximilian Nebe von der SBK: "Wir raten Antragstellern deshalb unbedingt dazu, eine dritte Person des Vertrauens, beispielsweise einen Familienangehörigen, bei der Begutachtung dabeizuhaben.“

Eine dritte Person, die den Antragsteller gut kennt, kann dabei helfen, ein möglicherweise verzerrtes Bild gerade zu rücken und mitzuhelfen, damit die Person die richtige Pflegestufe erhält – und damit auch die benötigte finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse.


Maximilian Nebe berichtet: „Ein stichprobenartiger Blick in unsere Zahlen lässt vermuten, dass Pflegeanträge eher erfolgreich sind, wenn der Antragsteller bei der Begutachtung noch eine Person an seiner Seite hat.“ Knapp 1,6 Millionen Mal hat der MDK im Jahr 2012 darüber entschieden, ob eine Person pflegebedürftig ist und in welche Pflegestufe der Patient eingeordnet werden soll. Der MDK prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und empfiehlt der Pflegekasse die Zuordnung zu einer Pflegestufe.
 
Experten für Pflegeversicherungen: Beratun in einer SBK-Geschäftsstelle

Die Begutachtung umfasst meist eine körperliche Untersuchung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnumfeld. Durchgeführt wird diese durch eine Pflegefachkraft oder einen ärztlichen Gutachter

„Die Gutachter vom MDK kommen ins Wohnumfeld des Antragstellers, um sich ein möglichst realistisches Bild von dessen Zustand machen zu können“, weiß Maximilian Nebe, Pflegeexperte bei der größten Betriebskrankenkasse in Deutschland, der SBK. „Trotzdem erhält der Gutachter während seines rund halbstündigen Besuches immer nur eine Momentaufnahme. Zum einen ist die Pflegesituation meist sehr komplex – nicht jeder Tag ist wie der andere."


Bei Demenzkranken wechseln sich beispielsweise oft klare Phasen mit orientierungslosen ab. Zum anderen zeigt die Erfahrung, dass es Menschen nicht selten unangenehm ist, wenn sie Hilfe benötigen. Es kann also durchaus passieren, dass Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung alle ihre Kräfte mobilisieren, um ein einziges Mal das zu schaffen, wobei ihnen sonst geholfen werden muss.

August 2014. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/SBK

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