Ratgeber für pflegende Angehörige |
Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) ist in den letzten Jahren mehrfach reformiert worden. Es enthält eine Vielzahl von Leistungen und Sonderregelungen, mit denen auch Menschen mit Demenz Anspruch auf Unterstützung haben. Durch das „Pflegestärkungsgesetz I“, das zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden viele Leistungen erhöht und sind flexibler einsetzbar als zuvor.
Doch sind die Regelungen mittlerweile so kompliziert, dass es selbst Fachleuten oft schwer fällt sie zu durchschauen. Die soeben erschienene, völlig überarbeitete 16. Auflage des „Leitfadens zur Pflegeversicherung“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ist eine verständliche Anleitung, um sich im Paragrafendschungel zurecht zu finden.
Mit Pflegetagebuch für pflegende Angehörige
Der auch optisch neu gestaltete Leitfaden in der Reihe „Ratgeber für Angehörige und Profis“, der von Günther Schwarz, Leiter der Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart, verfasst wurde, soll es Angehörigen erleichter, die zum Teil komplizierten Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes zu verstehen und ihre Rechte durchzusetzen.
In dem Band werden die für Demenzkranke bedeutsamen Bestimmungen hinsichtlich der Ansprüche, des Antragsverfahrens, der Begutachtung und des Widerspruchs ausführlich dargelegt. Der Ratgeber enthält eine Kopiervorlage für ein „Pflegetagebuch“, mit dem Angehörige ihren Pflegeaufwand dokumentieren können. Ferner sind darin Beispiele für einen Tagesablauf mit Pflegezeiten und für die Formulierung eines Widerspruchs gegen ungünstige Bescheide der Pflegekassen zu finden.
Infos: Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen. 16. Auflage 2015, 176 Seiten, 6 Euro.
Bestellung: Über den Online-Shop oder per Telefon bei der Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz unter 030 / 259 37 950.
www.deutsche-alzheimer.de
September 2015. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/DAlzG
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