Donnerstag, 25. August 2022

Oma tot, aber es fehlt noch Geld von der Pflegeversicherung - was tun?

Oma Anna ist gestorben. Mit 91. Sie wurde aber die letzten Tage noch von einer Nachbarin betreut, außerdem wurde noch ein mobiler WC-Stuhl angeschafft. Beide Leistungen - die Verhinderungspflege und das Pflegehilfsmittel - wurden von den Kindern der alten Dame vorfinanziert. Eine Erstattung durch die Pflegekasse erfolgte noch nicht.

Erstattungsansprüche Pflegekasse nach Tod

Was tun? Bleiben die Angehörigen auf den Kosten sitzen? Oma Anna ist tot und braucht weder Hilfe durch die Nachbarin, noch das Produkt aus dem Sanitätshaus.

Seit 2022 gibt es eine neue Regelung über das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG): Erstattungsansprüche bleiben über den Tod hinaus bestehen. Das heißt: Auch nach dem Ableben einer Person mit Pflegegrad muss die Pflegekasse Erstattungen leisten.

Vorfinanzierte Leistungen zahlt die Pflegekasse

Bisher erloschen bestimmte Erstattungsansprüche mit dem Tod des Versicherten, obwohl es sich um vorfinanzierte Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen bzw. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen handelte. Was Sie beachten müssen: Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tod geltend gemacht werden. Außerdem muss belegt werden, dass die Leistung definitiv für die Versicherten erbracht wurde.

Tipp: Die Pflegekassen beraten Sie zur Abrechnung bereits vorfinanzierter Leistungen.

August 2022. Redaktion Pflegeinfos
Copyright Foto: Archiv/PR


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