Samstag, 17. August 2013

Betreutes Wohnen daheim in Hamburg: ASB Hamburg bietet neue Dienstleistung für alte Menschen und Pflegebedürftige an

Irmi Burg ist 92 Jahre alt und lebt seit 45 Jahren in einem Reihenhaus in Hamburg-Bahrenfeld. Sie ist trotz des hohen Alters noch sehr rüstig, aber hin und wieder kann es schon einmal passieren, dass sie etwas vergisst. Ihre Tochter Monika ist Mitte 60. Sie lebt in der Dachgeschosswohnung im selben Haus wie die Mutter, ist aber durch ihren Beruf als Übersetzerin vier Monate im Jahr beruflich und privat auf Reisen. Die Möglichkeit, dass ihre Mutter vielleicht irgendwann einmal nicht mehr so agil sein könnte und genau dann Hilfe braucht, wenn sie gerade mal wieder unterwegs ist, beunruhigte die Tochter zunehmend.

Es gibt zwar nette, hilfsbereite Nachbarn in Bahrenfeld und eine Haushaltshilfe, aber sind die auch genau dann erreichbar, wenn es zu einer Notfallsituation kommen sollte? Und dann die Frage, wie spreche ich dieses sensible Thema am besten an, ohne von der eigenen Mutter missverstanden zu werden? Monika Burg stand vor einem scheinbar unlösbaren Problem.

Inmitten dieser Sorge bekam sie den Flyer „Ich will bleiben, wo ich bin – Betreutes Wohnen zu Hause“ in die Hände. Bei diesem neuen Projekt des ASB Hamburg geht es darum, alleinstehenden, alten Menschen je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen Serviceleistungen anzubieten, die ein betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen. 


Zuhause im Alter: Irmi Burg (links) mit ihrer Tochter Monika


Bei der Bewältigung des Alltags geraten vor allem die Alleinstehenden häufig in den verschiedensten Situationen in Schwierigkeiten. Häufig sind es nur Kleinigkeiten, bei denen ein wenig praktische Unterstützung benötigt wird. Die Betroffenen wissen oft nicht, welche Hilfsangebote es überhaupt gibt und wo sie Hilfe bekommen. Und dann ist der Weg, diese Hilfe auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, oft sehr weit.


Leider gibt es nicht immer jemanden in der Familie, der sich kümmern kann wie im Falle von Irmi Burg. Umso erfreulicher ist es dann, wenn in der Fülle von Angeboten „ein Programm vorliegt, das nicht nur eine visionäre Konzeption ist, sondern auch mit so viel herzlicher, vertrauenerweckender Menschlichkeit vertreten wird“, äußert sich Monika Burg zufrieden.

Pflegende Angehörige in der Hansestadt Hamburg können sich über das ASB-Projekt „Ich will bleiben, wo ich bin – Betreutes Wohnen zu Hause“ wie folgt informieren:
• Im Internet auf www.asb-hamburg.de 
• Telefonisch bei der Projektkoordinatorin Anya Freese (Telefonnummer: 040-41 43 71 30)



August 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ASB Hamburg

Freitag, 16. August 2013

Thrombose! So beugen Sie der Thrombosegefahr im Krankenhaus oder Pflegeheim vor: Tipps zu guten "Krankenhausstrümpfen"

Jeder, der schon einmal stationär operiert wurde oder in einer Reha länger bettlägerig ist, kennt sie: die weißen Krankenhausstrümpfe  oberschenkellang und so gar nicht sexy. In der Tat handelt sich aber um wahre Schutzengel bei der Vorbeugung von Thrombosen und Lungenembolien.

Im Markt der Thrombose-Strümpfe sind jedoch viele Anbieter unterwegs. Und wie bei anderen Produkten, so gilt auch hier: Strumpf nicht gleich Strumpf. In einem aktuellen Vergleichstest* schnitt jetzt der "mediven thrombexin 18" des Herstellers Medi am besten ab. Anders als bei Medikamenten, die herstellerunabhängig immer die gleichen Wirkstoffmengen enthalten, erbrachten die Messungen große Unterschiede im Druckverhalten der Strümpfe. Der "mediven thrombexin 18" erzielte die besten Ergebnisse hinsichtlich Kompressionsdruck und Druckverlauf.


*(Wegener, Kraft, Kröger u.a.: Biomechanische Charakterisierung von medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen, Gefässchirurgie 2013, 18:278-286.)
 

Im Krankenhaus ein Muss: Thrombose-Vorbeugung
Diese Erkenntnis ist entscheidend, denn eine wirkungsvolle Thromboseprophylaxe mit medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen erfolgt nur dann, wenn die physikalischen Eigenschaften (graduierter Kompressionsdruckverlauf über das gesamte Bein) durch Herstellungsverfahren und Material garantiert sind. Die Strümpfe wirken nur, wenn sie die geforderte technisch-funktionelle Sicherheit erreichen.

So wirkt ein "Krankenhausstrumpf": Bei bettlägerigen Patienten verlangsamt sich auf Grund der fehlenden Muskelaktivität der Rückstrom des Blutes zum Herzen. Die Strümpfe verkleinern mit mechanischem Druck den Gefäßquerschnitt und erhöhen die Fließgeschwindigkeit des Blutes. Dies wirkt der Bildung von Blutgerinnseln entgegen. Ein korrekter – von der Fessel hin zum Oberschenkel abnehmender – Druckverlauf ist dabei entscheidend.


Die Broschüre "Thromboseprophylaxe" gibt es bei medi, Telefon (0921) 912-750, E-Mail Verbraucherservice@medi.de. Wo gibt die Thrombose-Strümpfe zu kaufen? Über den Händlerfinder finden Sie Adressen in Ihrer Nähe: www.medi.de. 

Tipp: Wenn Sie im Krankenhaus oder bei einem Reha-Aufenthalt Thrombosestrümpfe tragen müssen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Beitrag hier! 

August 2013. ots/Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/medi GmbH & Co KG

Tipps zur Thrombose-Vorbeugung im Krankenhaus und in der Reha: So kontrollieren Sie, ob das Personal alles richtig macht

Jeder, der schon einmal stationär operiert wurde oder in einer Reha länger bettlägerig ist, kennt sie: die weißen Krankenhausstrümpfe zur Vorbeugung von Thrombosen und Lungenembolien.


Das Pflegepersonal trägt eine große Verantwortung bezüglich der richtigen Anwendung am Patienten. Die folgenden zehn Punkte geben Ihnen die Möglichkeit, nach dem Vier-Augen-Prinzip mitzusteuern, ob in Sachen Thromboseprophylaxe alles für Sie getan wird. Frei nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Checkliste Thromboseschutz – Sie benötigen im Krankenhaus, Altenheim oder in der Rehaklinik Thrombosestrümpfe. Darauf müssen Sie achten:

1. Werden die Strümpfe vor dem ersten Anziehen an Ihren Beinen
ausgemessen?
 

2. Wird beim Strumpfwechsel nochmals nachgemessen?
 

3. Sitzen die Strümpfe faltenfrei an Ihren Beinen?
 

4. Bitte tragen Sie immer beide Strümpfe!
 

5. Lassen Sie sich bitte das Anziehen der Strümpfe erklären.
 

6. Die Strümpfe sollten alle zwei bis drei Tage gewechselt
werden.
 

7. Tragen Sie bitte die Strümpfe 24 Stunden am Tag, solange
Bettlägerigkeit besteht.
 

8. Pflegen Sie Ihre Haut an den Beinen. Es gibt viele gute und schonende Pflegeartikel für die Haut.
 

9. Lassen Sie Ihre Haut bitte täglich inspizieren.
 

10. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob bei Ihnen etwas dagegen
spricht, dass Sie medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe
tragen (Kontraindikationen). 


Scheuen Sie sich nicht, Pflegepersonal oder Ärzte auf mögliche Versäumnisse anzusprechen. Mehr Infos zum Thema Thrombose-Schutz liefert eine Broschüre der Firma Medi, diese hier bestellen können:  

Telefon (0921) 912-750
E-Mail Verbraucherservice@medi.de.

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net



Pflegebedürftige sollen sich Leistungen nicht entgehen lassen. DVK Versicherung gibt Tipps für pflegende Angehörige und zum Pflegenausrichtungs-Gesetz

Seit 2013 gibt es mehr Kassenleistungen für Demenzkranke

Der steigende Altersdurchschnitt in Deutschland wirft drängende Fragen auf: Wie soll die Gesellschaft die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in Zukunft noch bewältigen? Seit Anfang 2013 können gesetzlich Versicherte von einigen zusätzlichen Leistungen profitieren. Was genau Betroffenen und Angehörigen zusteht und wo sie sich Rat holen können, erklärt Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung: 


Für viele ältere Menschen kommt irgendwann der Moment, an dem sie alleine nicht mehr zurechtkommen. Die demographische Entwicklung lässt die Zahl der Betroffenen rapide ansteigen: Heute sind bereits 2,5 Millionen Deutsche auf fremde Hilfe angewiesen. Bis 2030 sollen es über drei Millionen sein. „Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz hat sich für die Betroffenen seit Januar 2013 einiges geändert“, weiß Gabriele Thomaßen. „Zwar stehen vielen Versicherten jetzt mehr Leistungen zu. Allerdings ist ihnen nach den jüngsten Reformen oft nicht klar, welche Hilfen sie überhaupt in Anspruch nehmen können.“

Betroffene sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können. Ein erster Gang kann zum Haus- oder Facharzt führen. Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Website www.bmfsfj.de umfassende Informationen zum Thema zusammengestellt und ein Service-Telefon eingerichtet.

Kostenfreie Pflege-Beratung telefonisch und persönlich vor Ort bietet auch „Compass“ an, die Pflegeberatungsstelle des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Ansprechpartner gibt es zudem bei den Pflegekassen, die Ratsuchenden innerhalb von zwei Wochen einen Termin vorschlagen müssen – bei sich zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. 

Beratung und Beschleunigung garantiert: Falls die Kasse nicht in der Lage sein sollte, diese Frist einzuhalten, muss sie dem Versicherten einen Gutschein für eine Pflege-Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle ausstellen. Die Beratung steht jedem Ratsuchenden zu, unabhängig von den übrigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. „Damit Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, müssen sie zuvor bei der Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen“, erklärt die DKV-Expertin. Auch diesen Vorgang soll das Gesetz beschleunigen: Von der Antragstellung bis zur Mitteilung der Pflegekasse über eine anerkannte Pflegestufe dürfen nun höchstens noch fünf Wochen vergehen. 

Vorteile des Pflegeneuausrichtungs-Gesetzes (PNG):

1. Mehr Geld für Demenzkranke: Bisher wurde Patienten mit einer Demenzerkrankung, die körperlich noch fit waren, keine Einstufung in eine Pflegestufe gewährt. Sie verfügten lediglich – je nach Schwere der dementiellen Erkrankung – über einen Anspruch auf Leistungen in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat.

Für solche Fälle gibt es jetzt zusätzliche Sachleistungen oder ein Pflegegeld für pflegende Angehörige („Pflegestufe 0“). Insgesamt sind so Leistungen von bis zu 425 Euro im Monat möglich. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 sind die Leistungen für Demenzkranke deutlich aufgestockt worden. 

2. Ambulante Pflege: Außerdem sorgt das neue Gesetz bei der ambulanten Pflege für mehr Flexibilität. Bisher deckten die Kassenleistungen nur die Kosten der Grundpflege der Versicherten ab. Seit Januar 2013 können Versicherte auch häusliche Betreuungshilfen, wie beispielsweise Begleitung beim Spazierengehen oder Vorlesen, in Anspruch nehmen.

3. Pflegende Angehörige: „Auch für pflegende Angehörige hat sich die Situation verbessert“, betont die DKV-Expertin. „Sie können, wie bisher, insgesamt vier Wochen im Jahr die Pflegetätigkeit abgeben (Verhinderungspflege beantragen!). Dass die Pflege des Angehörigen trotzdem weitergeht, gewährleistet die Kurzzeitpflege, also die vorübergehende Unterbringung in einem Heim, oder die Verhinderungspflege. Hier übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege zu Hause. Neu ist, dass in dieser Zeit zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird“.

4. Der Pflege-Bahr – staatlich geförderte Privatversicherung: „Trotz vieler Verbesserungen: Die Pflegekassen übernehmen auch künftig nur einen geringen Teil der Kosten. Daran haben die Reformen nichts geändert“, bedauert Gabriele Thomaßen. Das heißt: Ohne eigene Vorsorge drohen den Betroffenen und ihren Familien im Pflegefall enorme Belastungen. Diese lassen sich am besten mit einer privaten Zusatzversicherung auffangen. Deshalb bezuschusst der Staat seit Anfang 2013 den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit 60 Euro jährlich, wenn die Beiträge bei mindestens 120 Euro im Jahr liegen.

„Diese Absicherung lohnt sich eigentlich für jeden, vor allem aber für junge Menschen. Sie zahlen selbst nur 10 Euro im Monat und sichern sich im Pflegefall je nach Tarif Leistungen von bis zu 1.918 Euro im Monat.“ Eine Gesundheitsprüfung erfolgt in den geförderten Tarifen nicht. Sie haben daher auch für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, einen hohen Nutzen.
 

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ERGO Versicherungsgruppe

Donnerstag, 8. August 2013

Legale Pflegekräfte und 24h-Betreuung aus Polen: Immer auf die Gesetzung und Arbeitsverträge achten

Der Pflegenotstand in Deutschland ist dramatisch und viele Menschen stehen mit der häuslichen Pflege von Angehörigen aufgrund der finanziellen Belastung quasi alleine da. Sie können sich kein Pflegeheim leisten oder eine gute umfassende Betreuung mit deutschen Pflegedienstleistern. Zurzeit gibt es rund 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen und in zehn Jahren werden es schon 3,4 Millionen sein.  

Sehr viele Familien greifen aus finanzieller Not heraus auf Pflegekräfte aus Osteuropa zurück. Diese 24h-Betreuerinnen kommen aus Rumänien, Bulgarien, Lettland, der Slowakei oder aus Polen.

Doch Vorsicht: Hierbei gilt es viele Gesetze zu beachten, um nicht in die Illegalität abzudriften. Familien, die eine Pflegekraft legal aus Osteuropa beschäftigen möchten, haben dabei zwei Möglichkeiten: Entweder Sie werden selbst Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten. Das heißt: Die deutsche Familie stellt eine 24-Stunden-Kraft an und beschäftigt sie nach geltenden deutschen Rechten. Nachteile: Es gelten Mindestlöhne, gesetzlich geregelte Arbeitszeiten (ohne Rufbereitschaft, d.h. bestimmte Stunden müssen durch weitere Kräfte abdeckt werden), außerdem muss der Urlaub der Betreuerin geplant werden. Die meisten Familien scheuen auch den Verwaltungsaufwand und die Verantwortung, die mit dem Beschäftigungsverhältnis verbunden ist.


Die zweite legale Lösung ist: Familien beauftragen ein seriöses Pflegeunternehmen in Osteuropa, welches eine Pflegekraft nach EU-Recht entsendet. Die 24-Stunden-Betreuerinnen sind dann Angestellte dieser Firma und werden für eine bestimmte Zeit nach Deutschland "entsendet". Um die Personalführung, alle rechtlichen Fragen und Versicherungen kümmert sich der osteuropäische Arbeitgeber.

Martin Wysocki, Geschäftsführer der Agentur Pflegehelden, die 15 Filialen in Deutschland betreibt und jährlich rund 3.500 Pflegekräfte vermittelt: „ Entscheidend ist es, einen deutschen Ansprechpartner zu haben. Gleichzeitig sollte sich ein Mitarbeiter ein direktes Bild vor Ort machen und beratend tätig werden. Die Agentur sollte schon über mehrere Jahre Erfahrung haben und in der Lage sein, eine Vertretung im Krankheitsfall einzusetzen, denn auch eine Pflegekraft kann krank werden oder in Urlaub fahren.“


Mehr Informationen zur den Pflegehelden erhalten Interessierte unter: www.pflegehelden.de.


Tipp für pflegende Angehörige in Süddeutschland: Im Gebiet von Baden-Württemberg ist seit gut vier Jahren eine weitere zuverlässige Vermittlungsagentur tätig: riva-care. Das in Stuttgart ansässige Beratungsbüro (www.riva-care.de) vermittelt im "Ländle" eine 24h Betreuung, die von polnischen und rumänischen Betreuerinnen übernommen wird. Auch diese sind bei einem Pflegedienstleister angestellt. Kurzberatung auch telefonisch unter 0711 - 966 66 533 möglich.

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net

Mittwoch, 7. August 2013

Agaplesion Bethanien Diakonie Sonderheft mit Schwerpunkt chronisch psychisch Kranke

Transparenz und Offenheit: Die Agaplesion Bethanien Diakonie in Berlin hat ein Sonderheft publiziert, das umfassende Einblicke in die Betreuung und Pflege von chronisch psychisch kranken Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das 32-Seiten-Magazin trägt den Titel "Was ist schon normal?" und liegt in einer Printfassung und einer Online-Ausgabe vor.

Die Online-Ausgabe kann auf der Website der Einrichtung kostenlos heruntergeladen werden: http://www.bethanien-diakonie.de/berlin


Im Mittelpunkt der Pflege-Dokumentation stehen Menschen in den beiden vollstationären Pflegeeinrichtungen Bethanien Radeland und Bethanien Havelstrand in Berlin. Die Beiträge stammen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, die von persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse berichten, wie zum Beispiel von gemeinsamen Ausflügen.

Darüber hinaus beschreiben die Autorinnen und Autoren ihre Arbeit in der Beschäftigungs-, Kunst-, Musik-, Bewegungs-, Garten-, Tier- und Arbeitstherapie sowie der Seelsorge in der Bethanien Diakonie. Sie stellen außerdem die in ihren Häusern angewendeten Pflege- und Behandlungskonzepte wie Respectare, Deeskalation oder das Psychobiografische Pflegemodell nach Erwin Böhm vor und schildern den Alltag im Wohnhaus.

Ergänzt wird dieses Themenspektrum durch Beiträge über die gerichtliche Unterbringung nach § 1906 BGB, das Berliner Projekt (medizinische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen) sowie ein Interview mit einem ehemaligen Bewohner, dem der Schritt zurück in das selbstständige, eigenverantwortliche Leben gelungen ist.

Fazit: Eine interessantes Magazin "von der Basis", lesenswert und eine gute Motivation für alle Mitarbeiter in der Pflege sowie Betroffene und ihre Angehörigen. 

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net

BLANCO und Pflegeheimbetreiber Haus Edelberg kooperieren. Optimale Versorgung für pflegebedürftige Angehörige


Industrie und Pflegeprofis Hand in Hand
Mitarbeiter von Unternehmen, die pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben, stehen vor besonderen Herausforderungen und leben im Spagat permanenter Doppelbelastung. Immer mehr Firmen und Personalexperten erkennen dies und versuchen ihren Mitarbeitern hier Hilfestellung zu geben. Denn Arbeitnehmer, die nicht mehr voll im Job sind oder psychisch belastet sind, verursachen neue Probleme.

Vor diesem Hintergrund unterzeichneten im Juni 2013 Vertreter der Oberderdinger Firmengruppen BLANCO und BLANCO Professional eine Kooperationsvereinbarung mit dem Pflegespezialisten Haus Edelberg. Sie bietet den Beschäftigten der deutschen Standorte besondere Vorteile.

Das Konzept: Alle BLANCO-Mitarbeiter und ihre Angehörigen können sowohl die vollstationäre Pflege als auch Kurzzeit-, Tages-, Nacht- und Wochenendpflege mit einem garantierten Einzug innerhalb von 24 Stunden in einer der 12 Pflegeeinrichtungen nutzen. Alle Pflegeheime von Haus Edelberg befinden sich in der Region Rhein-Neckar.


Die Pflegeexperten von Haus Edelberg kümmern sich um alle Anträge und sonstige Formalitäten. Wer eine Pflegstufe vorweisen kann, erhält natürlich die Leistungen aus der Pflegekasse. „Den Beschäftigten erschließen sich auf diese Weise zusätzliche Freiräume, da sichergestellt ist, den Pflegebedürftigen auch während des Jahresurlaubs oder nach einem Krankenhausaufenthalt kompetent betreut zu wissen“, unterstreicht Ulrich Harm, Personaldirektor bei BLANCO.

Der Leiter Personal- und Sozialwesen der BLANCO Professional, Jens Döllerer, ergänzt: „Der demografische Wandel mit immer mehr älteren bzw. pflegebedürftigen Menschen erfordert ein generelles Umdenken und kreative Lösungen. Nur so werden wir unsere gemeinsame Zukunft erfolgreich meistern.“

Mit diesem attraktiven Angebot wollen BLANCO und BLANCO Professional auch das Engagement der langjährigen ehemaligen Mitarbeiter honorieren und zusätzliche Anreize für potenzielle Mitarbeiter schaffen. Der Pflegespezialist Haus Edelberg unterstreicht durch die Kooperation seine Fortentwicklung vom klassischen Pflegeheimbetreiber zum bedarfsorientierten, flexiblen und arbeitsplatznahen Pflegedienstleister.


Zum Unternehmen:
Die BLANCO GmbH + Co KG mit Sitz in Oberderdingen (Baden-Württemberg) zählt zu den weltweit führenden Anbietern für Küchentechnik und steht für ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Qualitätsprodukten rund um das Spülcenter wie funktionale Haushaltsspülen und Küchenarmaturen sowie Abfallsysteme und Zubehör. Tochtergesellschaften bestehen im Ausland u. a. in USA, Kanada, West- und Osteuropa, Russland, Indien, China. Produziert wird in Sinsheim, Sulzfeld, Istanbul und Toronto. In Bruchsal befindet sich das europäische Logistikzentrum. Das international ausgerichtete Unternehmen beschäftigt insgesamt ca. 1.250 Mitarbeiter.


2007 wurden die im Investitionsgütergeschäft tätigen B2B-Geschäftsbereiche in einer eigenständigen Gruppe zusammengefasst, der heutigen BLANCO Professional Gruppe. Sie produziert hochwertige Investitionsgüter für Großküchen, medizinische Einrichtungen und ist Zulieferer für die Industrie. 

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/Haus Edelberg