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Donnerstag, 21. Mai 2026

Immobilien: Ältere Eigentümer scheuen oft die Kosten für notwendige Modernisierungen. Was tun?

 

Das eigene Zuhause, vertraute Räume, gelebte Erinnerungen – für viele Menschen ist das Eigenheim mehr als nur eine Immobilie. Rund zwei Drittel der über 60-Jährigen in Deutschland möchten hier ihren Lebensabend verbringen. Doch wie realistisch ist dieser Wunsch, wenn Treppen, Bäder, Energietechnik oder Zugang zum Haus den Anforderungen des Alters nicht mehr entsprechen?

Und vor allem: Reichen die finanziellen Mittel für notwendige Anpassungen? Diesen Fragen ging eine Umfrage der Allianz Baufinanzierung unter mehr als 1.100 Immobilienbesitzern im Alter von über 60 Jahren nach.

Mehrheit erkennt Modernisierungsbedarf

51 Prozent der Befragten beschreiben den Zustand Ihrer Immobilie als renovierungs- oder modernisierungsbedürftig, neun Prozent sehen sogar erheblichen Handlungsbedarf. 13 Prozent halten eine energetische Sanierung für erforderlich. Nur knapp ein Viertel der Befragten gibt an, dass ihre Immobilie nicht modernisiert oder saniert werden muss.

58 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass sie Umbau oder Modernisierung sehr wahrscheinlich aus eigenen Mitteln stemmen können. Knapp 40 Prozent jedoch könnten eine Renovierung oder einen Umbau nur zum Teil oder gar nicht aus vorhandenem Kapital bestreiten. Wo das Geld nicht reicht, würden drei Viertel der Befragten auf Maßnahmen verzichten.

"Wenn sich Barrieren abbauen lassen und dies den Menschen ermöglicht, länger im eigenen Zuhause zu bleiben, lohnt es sich, eine Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen", rät Rainer Hagenbucher, Leiter der Allianz Baufinanzierung.

Viele kennen die Kosten nur grob

Die möglichen Sanierungsmaßnahmen reichen laut Umfrage vom Einbau eines Treppenlifts über den barrierefreien Zugang bis hin zum Umbau des Badezimmers. Doch nur knapp die Hälfte der über 60-Jährigen hat sich bereits mit den Kosten entsprechender Maßnahmen auseinandergesetzt. Immerhin 29 Prozent haben eine grobe Vorstellung von der Höhe der Kosten, 15 Prozent können den Investitionsbedarf konkret benennen. Etwa ein Fünftel der Befragten, die eine Vorstellung der Kosten haben, gehen von einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro und mehr aus.

Finanzierungslösung für ältere Immobilienbesitzer

Wer das eigene Zuhause abbezahlt hat und nun altersgerecht umbauen oder energetisch sanieren möchte, kann sich beispielsweise mit dem BestAger Immobiliendarlehen der Allianz Kapital beschaffen. Dieses Finanzierungsmodell richtet sich speziell an Menschen über 60 Jahren. Die Darlehensnehmer müssen lediglich den Zinssatz bedienen, die Tilgung können sie gegebenenfalls den Erben überlassen.


Mehr Infos über www.allianz.com

Juni 2026. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Text und Foto: DJD/Allianz, Abba stock-adobe (KI-generiert)



Donnerstag, 12. Februar 2026

Rutesheim, Kreis Böblingen: DRK mit Vortragsreihe "Wohnungsanpassung für alle Altersgruppen"


Im März 2026 bietet der DRK-Kreisverband Böblingen auch für Seniorinnen und Senioren aus Rutesheim eine öffentliche Vortragsreihe zum Thema „Wohnungsanpassung für alle Altersgruppen“ an. In acht Online-Vorträgen informieren Referenten darüber, welche Maßnahmen vorgenommen werden können, um Barrieren im häuslichen Bereich zu reduzieren und damit die Selbständigkeit im Alltag zu erhalten. 

Das können verschiedene bauliche Veränderungen, der Einsatz von Technik und Hilfsmitteln, oder die Anpassung von vorhandenen Möbeln sein.

Hier ein Überblick über die Themen und Termine:


Montag, 16. März, 10.30 bis 11.30 Uhr
„Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen“ mit Catherina Doppke

Montag, 16. März, 14 bis 15.15 Uhr
„Technische Hilfen für den Alltag“ mit Bernd Schulte

Dienstag, 17. März, 10.30 bis 11.45 Uhr
„Barrierefreie Badgestaltung Teil 1: Hilfsmittel“ mit Dieter Vogt

Dienstag, 17. März, 14 bis 15.15 Uhr
„Barrierefreie Badgestaltung Teil 2: Badumbau“ mit Dieter Vogt

Mittwoch, 18. März, 10.30 bis 12 Uhr
„Treppenbewältigung – von der Rampe bis zum Lift“ mit Dieter Vogt

Mittwoch, 18. März, 14 bis 15.15 Uhr
„Ortungssysteme – Möglichkeiten und Grenzen“ mit Bernd Schulte

Donnerstag, 19. März, 10.30 bis 12 Uhr
„Sicherheit für mich und mein Zuhause“ mit Dieter Vogt

Freitag, 20. März, 10.30 bis 11.30 Uhr
„ Barrierefreie und rollstuhlgerechte Küchenplanung“ mit Wolfgang Holfelder

Für die Teilnahme benötigt man einen Computer, einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone mit Ton und Mikrofon, wenn möglich auch Kamera. Eine Einwahl nur über das Telefon ist nicht möglich.


Anmeldung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Vortrag möglich und erfolgt per E-Mail an wohnberatung@drkbb.org oder unter Telefon 07031 6904403 bei Catherina Doppke vom DRK-Kreisverband Böblingen, Abteilung Wohnberatung. M

Februar 2026. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: Stadt Rutesheim/260305_monkeybusinessimages iStock-1440224128

 

 

WERBUNG:

24h Seniorenhilfe, häusliche Betreuung, osteuropäische Pflegekräfte, Haushaltshifle für Senioren in Rutesheim, Beratung für pflegende Angehörige in Rutesheim. Pflege daheim in Rutesheim. Ihr Partner: riva-care, Herr Bantle, Telefon 0711 - 34 17 00 96.

 

 

 

Mittwoch, 22. März 2023

Hansy Vogt ist Markenbotschafter für Reisser Bäder. Heimat, Qualität und Angebote für jeden Geschmack begeistern ihn

 

Echte Persönlichkeiten, ungewöhnliche Charaktere und besondere Individuen – die stehen bei der neuen REISSER Imagekampagne im Vordergrund. Nun hat das Unternehmen, das sich seit mehr als 150 Jahren in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche etabliert hat, einen neuen Markenbotschafter gewonnen: Hansy Vogt.

Er ist fest verwurzelt in seiner Heimat und liebt das Natürlich-Urige. Ein bisschen Luxus darf dennoch nicht fehlen. Er mag die Kombination aus bodenständiger Badausstattung mit glamourösem Touch. „Ich habe meinen ganz eigenen Stil. Den will ich auch in meinem neuen Bad spüren und ausleben“, sagt Hansy Vogt, während er neben einer goldenen Badewanne posiert und in einen goldenen Föhn singt. „Mein rustikaler Alpenchalet-Glamour soll andere Menschen inspirieren.“

Badideen für junge und alte Menschen

Durch die neue Imagekampagne von REISSER (Böblingen) wird die Individualität von Menschen in den Vordergrund gestellt. Ob klassisch oder im Vintage-Stil, ob rustikal oder modern: Der SHK- Großhändler will für jeden Geschmack die richtige Badlösung bieten. Dass echte Wohlfühlatmosphäre etwas ganz Individuelles und Persönliches ist und es auch für ausgefallene Geschmäcker das passende Badinterieur gibt, transportiert nun auch die Kooperation mit Hansy Vogt – seines Zeichens zertifizierter Schwarzwaldbotschafter, leidenschaftlicher Entertainer, Sänger und Moderator.

Ort der Ruhe und des Wohlfühlens: das Badezimmer

„Wer mich aus dem Fernsehen oder von Veranstaltungen kennt, weiß, dass ich wahnsinnig gerne in verschiedene Rollen schlüpfe. Nach meinen Auftritten brauche ich einen Ort der Ruhe und des Wohlfühlens, an dem ich Kraft sammeln kann“, erklärt Hansy Vogt. Vor allem daheim sucht er einen persönlichen Erholungsort, an dem er durchatmen und entspannen kann. 

Badausstellungen von Reisser: Senioren willkommen

Beim Schlagwort Badezimmer kommt ihm immer sofort der Name REISSER in den Sinn: „Ich bin im Südwesten Deutschlands aufgewachsen, die Firma kenne ich schon seit meiner Kindheit. Der Besuch in der Ausstellung hat mich dann enorm beeindruckt: diese schier endlosen Möglichkeiten der Badgestaltung!“  Tipp: Auf der Webseite www.reisser.de erfahren Sie, wo die Firma überall Standorte mit Bad-Ausstellungen hat.

März 2023. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR

 

Montag, 11. November 2013

Treppenlifte bewahren vor gefährlichen Stürzen im Haushalt. Anbieter Hawle bietet Infos auch zu Fördermöglichkeiten durch Pflegeversicherung

Die meisten Unfälle ereignen sich bekanntermaßen im Haushalt. Was viele nicht wissen: Vor allem ältere Menschen ziehen sich in den eigenen vier Wänden gefährliche Verletzungen zu. Laut der Aktion "Das sichere Haus" betreffen 90 Prozent aller tödlichen Stürze im Haushalt Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Steile Treppen, erst recht mit ausgetretenen und rutschigen Bodenbelägen, stellen eine latente Gefahr für Prellungen, Brüche oder noch schlimmere Verletzungen dar. Wer den Ruhestand selbstständig und vor allem sicher in den eigenen vier Wänden verbringen möchte, sollte sich daher rechtzeitig mit barrierefreien Umbauten befassen. Insbesondere Treppenlifte können die gefährlichsten Stolperfallen im Haus wirksam "entschärfen".

Treppenlifte – passend für jedes Treppenhaus  
Bei einem eingeschränkten Bewegungsapparat sind Treppenlifte, zum Beispiel vom Anbieter Hawle, ein wichtiges Hilfsmittel, um die eigene Mobilität zu erhalten. Jede Anlage wird dabei für die baulichen Gegebenheiten maßgeschneidert. "Wichtig ist das Maßnehmen durch Fachleute vor Ort, damit der Treppenlift anschließend lange und sicher funktioniert. Wichtig ist zudem ein zuverlässiger Vor-Ort-Service", empfiehlt Christian Lucaci, Technischer Leiter von Hawle Treppenlifte. "Sogar steile Treppenhäuser mit Steigungen von bis zu 75 Grad, zum Beispiel in Altbauen, lassen sich mit einem Lift problemlos ausstatten."

 

Treppenlift im Innenbereich
Auch für Außen und den Garten gibt es Lösungen
Die praktischen Hilfsmittel erhalten die Mobilität der Bewohner bis ins hohe Alter – und zwar nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände, sondern dank ihrer wetterfesten Ausstattung auch im Außenbereich. Ob gerade oder geschwungen, ob weiträumig oder eng: Für jedes Treppenhaus oder jede Außentreppe, beispielsweise an Hauseingängen oder im Garten, lässt sich die passende Lösung realisieren. Zahlreiche Anregungen dazu sind unter www.hawle-treppenlifte.de zu finden. 
 
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten durch Pflegekassen und Staat 
In vielen Fällen leistet die Pflegeversicherung einen Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts. Jeder Fall wird gesondert entschieden. Die häufigsten Fragen zur Antragstellung, zu den Voraussetzungen und zur Höhe der Zuschüsse sind in einer Infobroschüre zusammengefasst, die unter www.hawle-treppenlifte.de zum Herunterladen zur Verfügung steht. Oder Sie bestellen Sie telefonisch beim Unternehmen unter Tel: (02295) 901 604. Zudem können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Vielfach unterstützen auch Länder und die Kommunen den barrierefreien Umbau.

November 2013. djd/PR
Copyright Fotos: djd/Hawle 

Einfache Bedienung auch bei eingeschränkter Motorik möglich
 

Dienstag, 24. Juli 2012

Ist ein Treppenlift eine außergewöhnliche Belastung? Lässt sich so die Einkommenssteuer senken?

Hilfreich: Treppenlift (Modell von Lifta)
Diese Fragen griff Rechtsexperte Robert Kracht in der Wirtschaftszeitschrift CAPITAL im Jahr 2011 auf. Grundlage für seine Berichte waren zwei höchst unterschiedliche Urteile deutscher Gerichte. So viel vorneweg: Wenn Sie einen Treppenlift anschaffen wollen, sprechen sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater über das Vorhaben und prüfen Sie, ob eine Schwerbehinderung bei den Personen vorliegt, die den Treppenlift benutzen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen einen Rechtsbeistand (Anwalt) einschalten.


Fall 1 mit Urteil: "Treppenlift ist keine außergewöhnliche Belastung und daher nicht bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen!"

Der Fall: Ein Ehepaar installierte einen Treppenlift im selbst genutzten Haus. Die Kosten hierfür wollte es als Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dem zuständigten Finanzamt lag ein ärztliches Attest des Internisten und des Hausarztes vor. Inhalt: Beim Ehemann besteht eine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit. Selbst das Zurücklegen kurzer Strecken ist für ihn ohne Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl nicht möglich. Gehversuche sind für den Patienten mit starken Schmerzen verbunden, das Treppensteigen geht gar nicht. Die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind gegeben.

Das Urteil: Mitte Mai 2011 entschied das Finanzgericht Münster, die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen (Az. 14 K 2520/10). Begründung: Solche Aufwendungen entstehen gerade nicht zwangsläufig. Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn sich ein Bürger ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, sie den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Ein Treppenlift dient nach Einschätzung der Münsteraner Richter aber der Steigerung des Lebensstandards.

Hintergründe: Weiter sagte das Gericht: Die Aufwendungen des Treppenlifts sind in der Höhe des Existenzminimums durch den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro abgegolten. Doch grundsätzlich ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer möglich, wenn einem Bürger zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Personen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie einem identischen Familienstand erwachsen.


Dennoch muss das Finanzamt die Aufwendungen für den Einbau des Treppenliftes nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennen, betonten die Richter. Das Ehepaar hat nämlich nicht nachgewiesen, dass die getätigten Aufwendungen für die Hilfe zum Aufstieg im Haus zwangsläufig entstanden sind. Zudem sei ein Treppenlift ohnehin nur als medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne anzusehen. Treppenlifte, so heißt es im Urteil, werden durchaus auch von gesunden Menschen zur Steigerung des Lebensstandards oder zur Erleichterung der Erledigung häuslicher Verrichtungen angeschafft.

Dies gelte insbesondere für Personen im hohen Alter, die einen solchen Lift als Mobilitätshilfe nutzen, ohne allerdings zwingend auf ihn angewiesen zu sein. Das hatte bereits der Bundesfinanzhof im Jahr 2006 so entschieden (Az. III B 107/06). Außerdem ist ein solcher Lift auch durch den nicht gehbehinderten Ehepartner und mögliche andere betagte Hausbewohner nutzbar.

 

Fall 2 mit Urteil:  "Dringend benötiger Treppenschräglift im steilen Garten kann von 90 Prozent schwerbehinderter Frau steuerlich geltend gemacht werden."
Der Fall: Eine stark gehbehinderte Frau benutzt einen Treppenlift, um in ihren Garten zu gelangen. Sie ist aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zu 90 Prozent schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit ihrer Kindheit ein Wohnhaus auf einem Hanggrundstück mit Garten. Sie wollte die Kosten für den Lift steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkannte aber nur einen kleinen Teil der Kosten an, der sich aber nach Abzug der nach dem individuellen Einkommen bemessenen zumutbaren Belastung steuerlich nicht auswirkte.Die Betroffene klagte beim zuständigen Finanzgericht – und bekam Recht.

 Das Urteil: Der 4. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat in einem 2011 veröffentlichten Urteil (9. Juni) klargestellt: Eine stark gehbehinderte Frau darf die Kosten für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten – hier waren es über 60.000 Euro – als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann (Az. 4K 2647/08).

Hintergründe:
Das Gericht argumentiert im Urteil gegen das Finanzamt. Bei dem Treppenschräglift handelt es sich demnach um ein medizinisches Hilfsmittel, dessen "Nutzung durch die Frau für das Treppensteigen angesichts ihrer außergewöhnlichen Gehbehinderung unzweifelhaft erforderlich ist". Dem Gericht ist es egal, dass der Lift nicht im Wohnhaus, sondern im dazugehörigen Garten eingebaut wurde. Die Nutzung des Gartens ist nach Ansicht der Richter kein entbehrlicher Luxus, sondern "sozialadäquat". Man kann von der Steuerzahlerin weder verlangen, von dem seit ihrer Kindheit bewohnten Hanggrundstück wegzuziehen, noch den Garten nicht mehr zu nutzen.

Zudem ist der Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung nicht auf die unmittelbare Nutzung innerhalb des Wohnbereichs beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Nutzung des Gartens. Denn der Zweck des Treppenschräglifts liegt darin, die Behinderung erträglicher zu machen - unabhängig davon, ob der Treppenlift innerhalb der Wohnräume oder in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten angebracht wird.

Ob es sich dabei um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, das nicht nur von erkrankten oder behinderten Menschen genutzt wird, sondern auch anderen Personen den Alltag erleichtern kann, war für die Richter unerheblich. Auch sind die Anschaffungskosten des Treppenschräglifts sofort in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig – und nicht auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abzuschreiben.


Juli 2012. Frank Bantle/Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: Firma Lifta, www.lifta.de

Freitag, 6. April 2012

Treppenlift erhält begehrte Auszeichnung für gutes Design und hohe Funktionalität

Das preisgekrönte Modell der Firma Lifta
Der renommierte Preis "Red Dot Product Design Award" ging im vergangenen Jahr erstmals an einen Treppenlift des deutschen Anbieters Lifta aus Köln. Weltweit hatten sich 1.600 Unternehmen mit über 4.200 Produkten dafür beworben.


Ausgezeichnet wurde das Modell "Esprit®", das nach neuesten ergonomischen, technischen und designorientierten Maßstäben entworfen wurde. Die Jury zeichnete insbesondere die Disziplin im Design des Esprit ® aus, welcher das Produkt unverwechselbar mache.


Vertrieben wird der Lifta in Deutschland vom Marktführer für Treppenlifte, dem Kölner Unternehmen Lifta. Mehr als 80.000 Treppenlifte hat die Firma bereits in Deutschland in Häusern, Wohnungen, Gärten und Eingängen sowie auf allen Arten von Treppen montiert. Wegen des Anstiegs der Verjüngung der Nachfrager legen die Kölner großen Wert auf die Gestaltung der Produkte. So lässt sich ein Lifta dank zahlreicher Ausstattungsvarianten geschmackvoll-dezent an den individuellen Einrichtungsstil des Nutzers anpassen.


Inzwischen wird ein Treppenlift von Lifta als zeitgemäßer Einrichtungsgegenstand und funktionales Möbelstück wahrgenommen, das den Kunden Mobilität und damit Lebensqualität beschert. So bietet ein Lifta auch mit zunehmendem Alter die Möglichkeit, im privaten und vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben. 


Informationen und Bezugsquellen unter Telefon (02234) 50 41 75 und im Internet unter www.lifta.de. www.lifta.de 


April 2012. ots/Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: Lifta

Dienstag, 30. August 2011

Wohnberatung für ältere Menschen im Landkreis Esslingen

Ältere Mitbürger im Landkreis Esslingen können eine Wohnberatung für Ältere in Anspruch nehmen. In sechs Gemeinden stehen unabhängige Wohnberaterinnen und Wohnberater zur Verfügung, die dabei helfen, dass Senioren bzw. Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit und Mobilität in den eigenen vier Wänden bewahren.

Im Mittelpunkt der neutralen und unabhängigen Beratungen stehen die Themen barrierefreies Wohnen, altersgerechte Umbaumaßnahmen und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Gesucht werden jeweils praktische und zweckmäßige Lösungen wie z.B. rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe in Bad und Toilette, Einbau von Rampen, Treppenliften oder bodengleichen Duschen. Die Berater bilden sich regelmäßig fort und geben älteren Menschen und ihren Angehörigen wertvolle Ratschläge.

Wichtig: Die Umsetzung von Umbaumaßnahmen müssen die Kunden selbst veranlassen. Die Wohnberatung im Landkreis Esslingen will die Betroffenen vor allem auf die Themen und mögliche Gespräche mit Fachhandwerkern und Architekten fit machen. Für die neutrale Beratung bezahlen Kunden lediglich einen Auslagenersatz in Höhe von 15 Euro (Stand: August 2011).

Wohin können sich ältere Mitbürger im Landkreis Esslingen wenden? Wer bietet die unabhängige Wohnberatung für Senioren an?

• Esslingen: Forum Esslingen, Telefon (0711) 35 12 31 08

• Filderstadt: IAV-Stelle, Telefon (0711) 70 03 303

• Kirchheim/Teck: Buefet e.V., Telefon (07021) 50 23 34

• Leinfelden-Echterdingen: Seniorenfachberatung, Tel. (0711) 16 00 299

• Nürtingen: Bürgertreff Nürtingen, Tel. (07022) 75 367

• Ostfildern: Leitstelle für ältere Menschen, Tel. (0711) 44 20 71

Generelle Tipps zum Wohnen im Alter und zur häuslichen Pflege bietet im Landkreis Esslingen auch der Pflegestützpunkt Esslingen an. Er hat seinen Sitz im Landratsamt Esslingen , Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen, Telefon (0711) 3902-0, E-mail: Pflegestuetzpunkte@lra-es.de

August 2011. Redaktion pflegeinfos.net

Montag, 29. August 2011

Barrierefrei wohnen mit komfortablen Elektroinstallationen

Gute Elektroinstallationen schaffen Komfort im Alter
Barrierefreies Wohnen und Bauen ist längst kein Nischenthema mehr. Denn das Durchschnittsalter der Deutschen nimmt immer mehr zu und die meisten Menschen möchten bis ins hohe Alter selbstbestimmt in vertrauter Umgebung leben.

Vor allem Eigenheimbesitzer, aber auch junge Bauherren sollten sich deshalb mit dem Thema barrierearmes bzw. barrierefreies Wohnen beschäftigen und dieses Thema bei ihren Planungen berücksichtigen. Ein Grund: Im Schnitt kaufen oder modernisieren die Deutschen ein Haus im Alter von 40 Jahren. Da lohnt es sich, schon an später zu denken.

Voraussetzung für ein sorgloses Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden ist unter anderem eine altersgerechte Elektroinstallation – ein Aspekt, der häufig vergessen wird. Tipp: Denken Sie schon bei der Planung eines Neubaus oder einer Modernisierung daran und sparen Sie so Kosten. Was heißt altersgerecht in diesem Zusammenhang? Zentrales Element einer zukunftsorientierten Installation, so die Fachleute, sind sogenannte "Elektro-Leerrohre". Selbst wer aus Kostengründen zunächst eine einfachere Ausstattung wählt, kann später Leitungen ohne aufwändige und schmutzige Stemm- und Putzarbeiten nachverlegen.

Der große Vorteil von solchen Leerrohren in Seniorenhaushalten: Über sie lassen sich Jalousien-, Markisen- oder Rollladenantriebe nachrüsten, Alarm- und Störmeldesysteme mit Notruf einbauen oder Treppenlifte, Gegensprechanlagen, Kommunikationsanlagen oder zusätzliche, leicht erreichbare Schalter anschliessen. Auch ein nachträglicher Einbau von Präsenzmeldern zum automatischen Ein- und Ausschalten des Lichts ist einfach umzusetzen.

Wichtig ist es, bei der Planung oder Modernisierung eines altergerechten Objekts eine ausreichende Anzahl von Steckdosen vorzusehen. Diese sollten hoch genug angebracht werden, dann erreicht man sie auch noch, wenn das Bücken schwerer fällt oder man im Rollstuhl sitzt. Interessierte finden unter der Internetadresse www.elektro-plus.de mehr Infos zur zukunftssicheren Elektroinstallation.

August 2011. djd/pt

Copyright Foto: djd/Elektro+


Donnerstag, 18. August 2011

Altersgerechter Umbau - Stuttgarter Architektin berät Menschen ab 50

Architektin Leire Pagalday
Wer im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, sollte sich rechzeitig mit der baulichen Situation beschäftigen. Ist eine ebenerdige Dusche im Bad schon vorhanden? Lässt sich ein Treppenlift in das eigene Haus einbauen? Wie sicher sind Herd und andere elektrische Einrichtungen? Wo könnte eine Pflegekraft, zum Beispiel eine 24-Stunden-Betreuerin, wohnen?

Die Architektin und Dipl-Ingenieurin Leire Pagalday aus Stutgart hilft mit ihrem Planungs- und Beratungsbüro AltersTraum Menschen ab 50 in allen Fragen des altersgerechten Wohnens. Ob Information zu staatlichen Fördermitteln, Innenraumgestaltung/Umbauten, Erstellung von individuellen Wohnkonzepten oder altersgerechte Wohnungsanpassungen – die Fachfrau zeigt Möglichkeiten auf und hilft bei der Umsetzung. Immer wieder hält Leire Pagalday auch Vorträge, bei denen die Zuhörer erstaunt sind, mit welch einfachen Mitteln eine vorhandene Immobilie altersgerecht umgebaut werden kann und wie schnell eine Barrierefreiheit hergestellt ist.

Tipp der Architektin von AltersTraum: "Aufgrund der Kosten und kontingierten Fördermittel für den altersgerechten Umbau sollten vor allem Hausbesitzer nicht erst mit 80 entsprechende Maßnahmen planen, sondern je früher, desto besser." Leire Pagalday rät allen jungen Bauherren dazu, die Immobilie so zu gestalten, dass sie später ohne große Mühen altersgerecht umgerüstet werden kann. Auch aus einem weiteren Grund: In Zukunft werden in Deutschland Wohnobjekte mit Barrierefreiheit und altersgerechter Nutzungsmöglichkeit an Wert gewinnen und stark nachgefragt werden.

August 2011. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: AltersTraum Stuttgart