Dienstag, 8. August 2017

IHK Kassel-Marburg zertifiziert 24-Stunden-Betreuungskräfte. Qualifizierungsmaßnahme der Hausengel Akademie und Springer Pflege

Rund 700.000 Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen Ausland leben und arbeiten in deutschen Privathaushalten. Bisher gab es für diese Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) keinen einheitlichen Qualitätsstandard. Die von der Hausengel Akademie und Springer Pflege angebotene Schulung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ erhält nun ein Zertifikat der IHK Kassel-Marburg und setzt damit einen branchenweiten Qualitätsstandard.

Die Schulung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld (IHK)“ hat die Hausengel GmbH gemeinsam mit Springer Pflege initiiert und damit einen europaweiten Branchenstandard gesetzt. Beide Unternehmen bieten die Weiterbildung an, so dass Interessierte selbst entscheiden können, bei welchem Anbieter sie die Schulung absolvieren möchten. Für den Bereich der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ existiert keine weitere, vergleichbare Ausbildung.


Neue IHK-Zertifizierung für Betreuungskräfte im häuslichen Umfeld
 

Anschlussfähigkeit zur Fachpflege
Sie pflegen Menschen mit ganz unterschiedlichen Krankheitsbildern und betreuen alte Menschen zu Hause. Sie müssen wissen, wie sie sich Erkrankten gegenüber verhalten sollten und in Notsituationen eigenverantwortlich und richtig reagieren. Sie tragen eine hohe Verantwortung und sind eine unersetzbare Stütze im Gesundheitswesen: Betreuungskräfte aus Osteuropa. Als sinnvolle Ergänzung zur ambulanten Fachpflege ist eine intensive und einheitliche Qualifizierung dieser Kräfte jedoch unerlässlich.

„Deswegen bilden wir bereits seit Jahren unsere Betreuungskräfte an unserer hauseigenen, staatlich anerkannten und zertifizierten Akademie weiter“, sagt Simon Wenz, Gründer und Geschäftsführer der Hausengel Unternehmensgruppe. „Mit unserem hohen Qualitätsanspruch an Betreuungskräfte aus Osteuropa standen wir lange Zeit recht alleine dar. Doch die Reaktionen der Betreuungskräfte, der Familien aber auch der betroffenen Fachpflegekräfte und Institutionen bestätigen uns. Unser Ziel war es, für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte ‚24-Stunden-Betreuung‘) einen bundesweiten Qualitätsstandard zu setzen. Das haben wir nun erreicht.“


E-Learning geht an jedem Standort, zu jeder Zeit
Auch Falk Miekley, Director Professional Care von Springer Pflege, zeigt sich erfreut über die Zertifizierung der IHK: „Mit Hausengel haben wir einen Partner gefunden, der die Vorteile E-Learning-gestützter Weiterbildungsmaßnahmen sofort erkannt hat. Uns kam es besonders darauf an, dass der Kurs mit Blick auf den Bedarf der Zielgruppe umgesetzt wird. Gerade für Betreuungskräfte aus dem Ausland sind orts- und zeitunabhängige Lernmöglichkeiten sowie ein hoher Praxisbezug essentiell. Die IHK-Zertifizierung zeigt, dass wir ein modernes, ansprechendes und anschlussfähiges E-Learning geschaffen haben, dessen Curriculum alle notwendigen Themen der Pflege und Betreuung aktuell und fachlich korrekt abbildet.“

Das bestätigt auch ein Gutachten von Marie-Luise Müller, Pflege- und Qualitätsmanagerin sowie ehemalige Präsidentin des Deutschen Pflegerates e.V. Demnach ist das Curriculum des Zertifikatslehrgangs für Betreuungspersonen aus dem europäischen Ausland innovativ, umfassend und zielgerichtet auf Hilfe- und Betreuungsaufgaben ausgerichtet. Dabei sichert es ein fundiertes Pflegefachwissen für Betreuungskräfte ohne pflegerische Vorkenntnisse.

Die Weiterbildung auf einen Blick

Die IHK-zertifizierte Weiterbildung richtet sich an alle Interessierten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und ist in acht Sprachen verfügbar. Der Zertifikatskurs „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld (IHK)“ umfasst 23 Module und 230 Unterrichtseinheiten. Ein vielfältiger Medienmix und praxistaugliche Inhalte animieren die Kursteilnehmer, das Gelernte zu verknüpfen und praktisch anzuwenden. Die Anmeldung kann sowohl bei der Hausengel Akademie, als auch bei Springer Pflege erfolgen: www.springerpflege.de.
 
August 2017. Redaktion pflegeinfos.net
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Montag, 7. August 2017

Initiative Demenz Partner zu Gast im Bundesfamilienministerium. Schon über 15.000 Partner deutschlandweit aktiv

Dr. Ralf Kleindiek mit Saskia Weiß und Anna Gausmann (rechts) von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Berührungsängste abbauen, Empathie fördern und so die Lebensbedingungen von Demenzerkrankten und ihren Familien verbessern: Die Initiative "Demenz Partner" klärt Interessierte über die Krankheit auf und gibt Tipps für Begegnungen im Alltag. In Berlin begrüßte Dr. Ralf Kleindiek Beschäftigte des Bundesfamilienministeriums zu einem Basiskurs der Initiative.

"Demenz braucht Dich", lautet der Slogan der Initiative, die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft durchgeführt wird. "Demenz Partner" sind Personen, die sich mit dem Krankheitsbild Demenz auskennen und wissen, wie sie Menschen mit Demenz im Alltag begegnen und sie ins soziale Leben einbeziehen können. Dank ihres Wissens über die Krankheit sollen mehr Menschen dazu beitragen, die Lebensbedingungen für Demenzerkrankte zu verbessern.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesfamilienministeriums hatten die Möglichkeit, "Demenz Partner" zu werden. Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, begrüßte sie im Juli 2017 zur Teilnahme am Basiskurs: "Mit der Initiative 'Demenz Partner' setzen wir uns für eine neue Kultur des Zusammenlebens ein, ein soziales Miteinander von Menschen mit und ohne Demenzerkrankung. Das ist keine leichte Aufgabe, denn das Wissen um die Krankheit ist noch nicht allzu verbreitet und zudem bestehen teilweise Berührungsängste, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern Kenntnisse zu diesem Krankheitsbild zu vermitteln."
 

Mit der Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft werden in bundesweit stattfindenden Kursen neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den 90-minütigen kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker, der ihn als "Demenz Partner" ausweist.
 

Schon 15.000 Menschen sind in Deutschland "Demenz Partner" geworden. Wer ebenfalls dazu gehören möchte, kann auf der Website der Initiative nach Kursanbietern in seiner Nähe suchen: demenz-partner.de.


August 2017. Redaktion pflegeinfos.net
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Mittwoch, 2. August 2017

Ist 24h Betreuung von Senioren Ausbeutung? Wie sehen Betroffene ihren Job und die Arbeitsumstände? Umfrage des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege

Sie arbeiten schwarz, 24 Stunden am Tag, fühlen sich ausgebeutet, verdienen einen Hungerlohn, sind rechts- und versicherungslos, sprechen kaum Deutsch und sind schlecht ausgebildet – dieses Bild haben viele von osteuropäischen Betreuungspersonen, die in deutschen Privathaushalten in der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) tätig sind. Doch die Realität sieht völlig anders aus: Die Betreuungspersonen betrachten sich selbst als fair behandelt und empfinden ihre Entlohnung meist als angemessen.

Erstmals wurden die Tätigkeiten, die polnische Betreuungspersonen in deutschen Privathaushalten erbringen, sowie deren persönlichen, beruflichen und finanziellen Hintergründe wissenschaftlich untersucht – mit überraschenden Ergebnissen. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) und die Hausengel PflegeAllianz e.V. haben die breit angelegte Studie bei der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BAGSS) in Auftrag gegeben.


Insgesamt wurden 904 polnische Betreuungspersonen, 94 Familienangehörige pflegebedürftiger Senioren und 65 Dienstleistungsunternehmen der Branche befragt, sowie elf Tagesablaufprotokolle ausgewertet.


24h Seniorenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft
 

Fair und autonomes Arbeiten
Die Erkenntnisse der Studie überraschen: Die überwiegende Mehrheit der Betreuungspersonen bewertet ihr Beschäftigungsverhältnis als fair und durch einen hohen Grad an Autonomie gekennzeichnet. Knapp 98% der Befragten verfügen über umfassende Erfahrung als Betreuungsperson, 78% von ihnen besitzen mindestens Abitur.

Der Studie zufolge sind die Hauptaufgaben dieser Personen die klassische Hauswirtschaft (2:42 Stunden/Tag), Betreuung (2:15 Stunden/Tag) und Grundpflege (1:41 Stunden am Tag). Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft beträgt laut der Studie sechs Stunden und 47 Minuten, was rund 45 Stunden in der Woche ausmacht. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen dieser Betreuungspersonen beträgt rund 1200 Euro bei freier Kost und Logis. Dies ist in etwa mit einem Bruttoeinkommen von 2000 bis 2200 Euro gleichzusetzen. Für deutsche Verhältnisse mag der Lohn gering sein, er ist aber höher als in vielen Ländern, aus denen die Betreuungskräfte kommen. Oft ist hier das Durchschnittseinkommen nur rund 300 Euro.

„Für mich steht bei meiner Arbeit die Unterstützung absolut aller im Pflegeprozess beteiligten Personen im Vordergrund. Dazu gehören ganz klar auch Betreuungspersonen aus Osteuropa. Wir können nicht immer so tun, als wären diese Kräfte nicht da und als wären sie alle nicht qualifiziert und würden ausgebeutet. Die Studie zeigt ein klares Bild der Tätigkeiten dieser Kräfte. Wir sollten sie endlich anerkennen und offiziell in Pflegesettings integrieren“, so Markus Oppel, Vorstandsvorsitzender der Hausengel PflegeAllianz e.V.

Integration in das deutsche Pflegeversicherungssystem
Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert: „Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist zur selbstverständlichen und unverzichtbaren Versorgungsform alter und kranker Menschen geworden. Der VHBP setzt sich dafür ein, dass sie nach der Bundestagswahl Eingang in das reguläre Pflegeversicherungssystem findet.“

Der vollständige Forschungsbericht steht unter folgendem Link zum Download bereit: HIER!

August 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR/Fotolia

Dienstag, 1. August 2017

Heimkosten, Heimentgeld in Nordrhein-Westfalen. Ratgeberbroschüre für Angehörige zu Pflegeheimkosten. Herausgeber ist die BIVA

Was kostet ein Platz im Pflegeheim und welche staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Auswirkungen haben die Pflegereformen auf die Heimkosten? Aktuelle Informationen hierzu bietet die vollständig überarbeitete Neuauflage der Broschüre „Das Heimentgelt in NRW“ der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Der 40-seitige Ratgeber wurde im Rahmen eines vom NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten Projektes erstellt und ist kostenfrei erhältlich.

Seit Beginn des Jahres 2017 hat sich das Heimentgelt für alle Pflegeheimbewohner verändert. Mehrere Gesetzesänderungen führten zu vielfältigen Neuerungen, die für den Laien kaum verständlich sind. Die Broschüre hilft den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörigen, besser zu verstehen und zu kontrollieren, welche Auswirkungen die Änderungen auf sie haben. Die Autoren erklären, wie sich die Kosten errechnen und zeigen finanzielle Hilfen auf. Neben der Sozialhilfe gibt es in Nordrhein-Westfalen außerdem die Möglichkeit, die Investitionskosten über das Pflegewohngeld abzudecken.

Zurzeit wird vielen Bewohnerinnen und Bewohnern von ihren Einrichtungen angekündigt, dass sich ihr Anteil an den Heimkosten ändert. „Die Broschüre soll dem einzelnen Verbraucher das notwendige Wissen an die Hand geben, damit er diese Schreiben nachvollziehen und beurteilen kann. Bei eventuellen Unstimmigkeiten kann er seine Verbraucherrechte wahrnehmen“, sagt Iris Anagnostopoulou von der BIVA, Mitautorin der Broschüre.

Die Juristin Anagnostopoulou betreut bei der BIVA den kostenlosen Beratungsdienst zum Heimentgelt in NRW. Montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr steht sie zusammen mit ihren Kolleginnen unter der Telefonhotline 0228-909048-48 für Einzelfragen zur Verfügung. In der Broschüre werden die häufigsten Fragen aus dieser Beratungsarbeit gebündelt sowie kompakt und anschaulich beantwortet.


Die Broschüre kann als PDF-Dokument abgerufen oder über den Shop der BIVAbestellt werden.  

August 2017. Redaktion pflegeinfos.net

HelloCare Hamburg schlüpft unter das Dach von pflegix.de – Vermittlung von Alltagshelfern für Senioren und Familien als Geschäftsmodell

Pflegix stärkt mit der Übernahme des Hamburger Start-ups HelloCare seine Marktpräsenz, insbesondere im Großraum Hamburg. HelloCare ging 2014 als eines der ersten Startups in der Pflegebranche an den Markt. Das Unternehmen vermittelte Senioren und Familien zuverlässige und qualifizierte Alltagshelfer. Die Plattform war insbesondere in der Stadt Hamburg aktiv.

häusliche Betreuung von Senioren
Pflegix vermittelt Alltagshelfer für Familien und Senioren

Für die weitere Marktdurchdringung war das Unternehmen zuletzt auf der Suche nach einem Zusammenschluss und fand in Pflegix den geeigneten Partner. „Wir freuen uns, dass wir unsere Kräfte nun gemeinsam unter dem Dach von Pflegix bündeln und unsere Kunden und Helfer dort ein neues Zuhause finden“, so HelloCare-Geschäftsführerin Katrin Pietschmann.

Pflegix wurde im Herbst 2016 im Entrepreneurship Zentrum Witten an der Universität Witten/Herdecke gegründet und verfolgt die Vision einer umfangreichen Produkt-, Informations- und Dienstleistungsplattform in den Bereichen Pflege, Betreuung und Alltagshilfe. „Der Zusammenschluss mit HelloCare hilft uns, unsere Marktpräsenz insbesondere im Raum Hamburg zu stärken und unseren Kunden- und Helferstamm auszubauen“, so Geschäftsführer Tim Kahrmann.

Mit mehr als 6.500 Helfern in mehr als 30 deutschen Städten ist das Unternehmen auf starkem Expansionskurs und öffnete vor Kurzem seinen Marktplatz auch für Unternehmen aus dem Gesundheitswesen. Dabei profitiert das Team von Pflegix von einer engen Kooperation mit dem Department für Pflegewissenschaften der Universität Witten/Herdecke sowie dem Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz der Technischen Universität Dortmund.


www.pflegix.de

August 2017. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Fotos: PR/Pflegix

Zentrale von Pflegix: Aufbereitung von Daten





Montag, 31. Juli 2017

Urlaubspflege 2017 und 2018: Wenn Angehörige Urlaub von der Pflege brauchen hilft die Pflegekasse mit Pflegeferien und Verhinderungspflege

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch viele der etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland wissen nicht, wie sie ihre Pflegeaufgabe und Erholungsbedürfnisse miteinander vereinbaren sollen. Grundsätzlich gilt: Nur wer gut für sich selbst sorgt, hat langfristig die Kraft, auch für andere gut zu sorgen. Pflegende Angehörige sollten daher ganz offen vermitteln, dass sie die Auszeit zur Regeneration benötigen, um neue Kraft zu tanken und so die Pflege anschließend weiter leisten zu können. Welche Angebote gibt es aktuell in Deutschland?

1. Pflegeurlaub gemeinsam verbringen
Für pflegende und pflegebedürftige Angehörige, die ihren Urlaub gemeinsam verbringen möchten, stehen zunehmend spezialisierte Urlaubsangebote zur Verfügung. Bei der Suche danach können gemeinnützige Reiseberater helfen. Denn einige Pensionen, Ferienanlagen sowie Pflegehotels sind auf diese Art der „Pflegeferien“ spezialisiert. Die Pflege kann dann am Urlaubsort entweder vollständig oder teilweise abgegeben werden. „So können Pflegende Freizeitaktivitäten genießen und gleichzeitig im Blick haben, wie es ihrem Angehörigen geht. Es bietet sich Freiraum und trotzdem können schöne Erlebnisse geteilt werden“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Manche Angebote sind zudem auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zugeschnitten. Viele Pflegeberatungsstellen und teilweise auch Betroffenenverbände informieren, wie sich ein passender Urlaub realisieren lässt und welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.


2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige
Ist ein gemeinsamer Urlaub nicht möglich, stellt sich für den Angehörigen oftmals die Frage, wer die Pflege in der Zeit übernimmt. Dafür sieht die Pflegeversicherung zwei Möglichkeiten vor: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. 


Wenn Pflegebedürftige weiterhin zu Hause gepflegt werden wollen, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflege wird dann durch eine andere Person übernommen. Wird diese etwa von einem ambulanten Pflegedienst oder dem Nachbarn oder einer Vertrauensperson geleistet, beläuft sich die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf bis zu 1.612 Euro – für sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen der Pflegerade 2 bis 5 erreicht. Zudem muss der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein.

Verhinderungs-/Urlaubspflege wird von der Kasse bezahlt
Oftmals springen Kinder, Schwiegerkinder, Enkel oder Personen ein, die mit im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen. Dann richtet sich die Leistung nach der Höhe des Pflegegelds. Sie können teilweise auch anfallende Kosten geltend machen. Dazu zählen Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Entsprechende Belege sollten gesammelt und die Kostenübernahme bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung beantragt werden. Der Höchstbetrag darf insgesamt 1.612 Euro nicht überschreiten. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Demenz kann dies hilfreich sein, wenn Angehörige einmal beruhigt das Haus verlassen wollen.

„Wichtig ist auf jeden Fall, den Pflegebedürftigen möglichst weitgehend in alle Entscheidungen, die ihn betreffen, einzubeziehen. Was sind dessen Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die Pflegevertretung? Welche Sorgen gibt es, welche Ängste?“, so Suhr. Zu den Möglichkeiten und finanziellen Zuschüssen im Einzelfall sollten sich pflegende Angehörige professionell beraten lassen. 


Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung; diese kann teilweise auf Wunsch auch zu Hause stattfinden. Damit die Suche nach einer Beratung leichter fällt, bietet das ZQP unter www.zqp.de/beratungsdatenbank eine deutschlandweite Übersicht mit mehr als 4.500 nicht-kommerziellen Beratungsangeboten zur Pflege an.

Weitere Informationen zur Urlaubsvertretung
 

Alternativ zur Verhinderungspflege besteht auch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung mit Kurzzeitpflege-Angebot unterzubringen. Allerdings ist das Angebot in Deutschland regional unterschiedlich gut ausgeprägt. Der Antrag auf Kurzzeitpflege kann bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gestellt werden. Wird diese bewilligt, werden die Kosten bis zu 1.612 Euro für maximal acht Wochen im Jahr – u. a. für pflegebedingte Aufwendungen oder soziale Betreuung – übernommen. Generell gilt: Anspruch auf eine Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. 

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen zu 50 Prozent weiterbezahlt. Allerdings: Die Kosten – zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung – die während der Kurzzeitpflege in der Einrichtung entstehen, muss der Pflegebedürftige, soweit er das kann, selbst tragen. 

Es gibt noch weitere flexible Möglichkeiten, Entlastungsangebote zu finanzieren. Zum Beispiel durch Verschieben von Mitteln aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege und der Kombination von Kurzzeit- mit Verhinderungspflege. Personen im Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Hier besteht die Möglichkeit, entsprechende Leistungen aus dem sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro – der auch aufgespart werden kann – teilweise zu finanzieren.

August 2017. Redaktion pflegeinfos.net










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Professionelle Betreuung daheim von Senioren und Pflegebedürftigen in der Region Stuttgart – riva-care Seniorenbetreuung vermittelt 24h Kräfte aus Ungarn, Polen und der Slowakei. www.riva.care.de


Hoher Besuch aus Berlin: Dr. Katarina Barley besucht in Bremen das Mehrgenerationenhaus "Familien- und Quartiers-Zentrum Neue Vahr-Nord"

Sommerzeit ist für Bundespolitiker immer auch Reisezeit durchs Land. Sich zeigen, mit den Menschen sprechen, interessante Projekte besuchen. Am 24. Juli 2017 hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley gemeinsam mit der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Dr. Claudia Bogedan, und der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Anja Stahmann, das Mehrgenerationenhaus Familien- und Quartiers-Zentrum Neue Vahr-Nord in Bremen besucht. 

Im Anschluss an ein Treffen mit Akteuren und lokalen Kooperationspartnern stand ein Rundgang durch das Mehrgenerationenhaus auf dem Programm. Den Schwerpunkt bildeten die zentralen Angebot des Hauses, insbesondere für Familien und Senioren.

Dr. Katarina Barley betonte: "Jedes Mehrgenerationenhaus arbeitet so, wie es vor Ort nötig und sinnvoll ist. Besondere Herausforderungen in der Großwohnsiedlung 'Neue Vahr' sind Kinderarmut und die Integration von Zugewanderten. Wenn ich 'Neue Vahr' höre, denke ich aber auch an Sven Regener, den Musiker und Schriftsteller, der hier aufgewachsen ist. In einem Lied seiner Band 'Element of Crime' heißt es: 'Frag mich nicht, woher ich komme, sag, du freust dich, mich zu sehn.' Das passt gut für die Mehrgenerationenhäuser. Alle Menschen sind dort willkommen."


Dr. Katharina Barley (2.v.l.) informiert sich über ein Bremer Generationenhaus

550 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland aktiv
Das Mehrgenerationenhaus "Familien- und Quartiers-Zentrum Neue Vahr-Nord" in Bremen ist eines von etwa 100 neuen Häusern, die im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus gefördert werden. Die insgesamt rund 550 Mehrgenerationenhäuser können durch die flexible Ausrichtung des Programms auf die verschiedenen demografischen Herausforderungen vor Ort reagieren. Mit vielseitigen Angeboten für alle Menschen - unabhängig von Alter und Herkunft - reagieren sie passgenau auf die Bedürfnisse im jeweiligen Sozialraum und unterstützen ihre Kommunen damit bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 

Unter dem Motto "Wir leben Zukunft vor" ist das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus im Januar 2017 gestartet. Mit einem Budget von 17,5 Millionen Euro hat es eine Laufzeit von vier Jahren. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen – einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Juli 2017. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: PR/Bundesfamilienministerium