Samstag, 10. Dezember 2011

Land Baden-Württemberg fördert Tagespflege – ältere Menschen sollen möglichst lange in vertrauter Umgebung bleiben

Das Land Baden-Württemberg hat 2011 ein Programm zur Förderung von Tagespflegeprojekten aufgelegt. Ziel ist es, insbesondere im ländlichen Raum mehr Kapazitäten zu schaffen, damit ältere Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. "Für diese Förderlinie sind mehr als eine Million Euro vorgesehen", sagt Landes-Sozialministerin Katrin Altpeter. "Damit soll die ambulante Pflege gestärkt, die pflegenden Angehörigen entlastet und die familiäre Pflegebereitschaft erhalten werden."

Besonders der letzte Aspekt spielt eine immer wichtiger Rolle in der Betreuung von Pflegebedürftigen. Immer mehr Familien können keine Vollzeitpflege zu Hause mehr leisten und sind froh, wenn die Pflegeperson an bestimmten Tagen in einer Tagespflegeeinrichtung von Profis versorgt wird. So können Angehörige an diesen Tagen einer Arbeit nachgehen, liegen gebliebene Besorgungen erledigen oder auch nur mal selbst zur Ruhe kommen, entspannen und neue Kraft tanken.

Mit Hilfe der Fördergelder werden rund 80 neue Tagespflegeplätze in Baden-Württemberg geschaffen. Folgende Altenpflegeeinrichtungen profitieren von dem Programm der Landesregierung:
•  Seniorenzentrum St. Elisabeth, 72800 Ehningen unter Achalm:
Umbau, 10 Plätze
•  Haus am Hofgarten, 74613 Öhringen: Neubau, 12 Plätze
•  Gerontopsychiatrische Tagespflege, 74722 Buchen-Hainstadt: Neubau, 20 Plätze
•  Sozialstation Oberer Hegau, 78234 Engen: Neubau, 9 Plätze
•  St. Martin Seniorenzentrum, 78655 Dunningen: Erweiterung, 15 Plätze
•  Erich-Burger-Heim, 77815 Bühl: Umbau, 16 Plätze

Von den Projekten ist SPD-Ministerin Katrin Altpeter überzeugt: "Das ist gut angelegtes Geld. Wir wollen eine wohnortnahe Betreuung sicherstellen und Einrichtungen fördern, die in das Gemeindeleben integriert sind. Das erhöht die Lebensqualität für die pflegebedürftigen Menschen."

Dezember 2011/Redaktion pflegeinfos.net

Freitag, 9. Dezember 2011

Pflegestützpunkt Sigmaringen - Infostelle für Pflege und Betreuung im Landkreis Sigmaringen

Wer als Pflegefall oder pflegender Angehöriger im Landkreis Sigmaringen Beratung und Hilfe sucht, dem hilft der Pflegestützpunkt Sigmaringen. Die unabhängige und kostenfreie Beratungsstelle befindet sich im Landratsamt bei Dezernat Jugend und Soziales: Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Telefon( 07571) 102-0, pflegestuetzpunkt@lrasig.de

Informationen zum Pflegestützpunkt Sigmaringen: Im 2008 erlassenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist festgelegt, dass es wohnortnah eine neutrale Beratung geben soll. Seitdem sind im ganzen Land die Pflegestützpunkte entstanden. Die Einrichtungen gehören zum Konzept der wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung (§92c Sozialgesetzbuch SGB XI). Die Träger sind die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen sowie die kommunalen Verbände Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag.

Vorteil für ratsuchende Bürger, zum Beispiel pflegende Angehörige in Mengen, Sigmaringendorf, Veringenstadt oder Hohentengen: Sie erhalten vor Ort eine unabhängige Beratung rund um die Pflege, Pflegeversicherung, stationäre oder häusliche Pflege oder 24-Stunden-Betreuung. Die Berater, meist Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit Erfahrung in der Altenarbeit, helfen auch mit lokalen Adressen und Tipps weiter.

Die Mitarbeiter im Pflegestützpunkt Sigmaringen:
beraten unabhängig und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen
• sind komplett kostenfrei für Sie als Bürgerin oder Bürger
• sind offen für alle Bürger, egal wo er versichert ist und egal, wo er wohnt
• bieten viele lokale Informationen zur häuslichen und stationären Pflege
• koordinieren für Sie verschiedene Hilfsangebote
• bleiben auf Wunsch auch langfristig Ihr Ansprechpartner in der Pflegephase

Neben dem Pflegestützpunkt in Sigmaringen gibt es noch rund 50 weitere Anlaufstelle in ganz Baden-Württemberg. Wo sich diese befinden, erfahren Sie hier: Auf der Internetseite www.bw-pflegestuetzpunkt.de der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte e.V. in Baden-Württemberg. Oder telefonisch unter 0711 - 123 36 40.

Tipp: Sie erfahren im Pflegestützpunkt auch, ob es bei Ihnen vor Ort eine 24-Stunden-Betreuung gibt. Im Raum Sigmaringen und Oberschwaben ist auf jeden Fall die Betreuungsfirma riva-care aktiv, die Betreuerinnen und Haushaltshilfen in Pflegehaushalte vermittelt. Kontakt: Telefon 0171 - 533 33 69.

November 2011. Redaktion pflegeinfos.net 
Copyright Foto: Landratsamt Sigmaringen

Demenz und eingeschränkte Alltagskompetenz – mehr Geld von der Pflegekasse

Demenzkranke oder Personen mit einer anderen pychischen Störung, die von einem Arzt festgestellt wurde, erhalten von der Pflegekasse auf Antrag zusätzliche Zuschüsse. Das Kriterium lautet: Lässt sich bei der Person eine sogenannte "eingeschränkte Alltagskompetenz" feststellen?

Falls ja, werden seit 2008 im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes monatlich 100 Euro als Grundbetrag oder 200 Euro als erhöhter Betreuungsbetrag von der Pflegekasse gewährt. Ebenso wie bei der Einstufung in die Pflegestufen wird der Demenzkranke vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht. Die Einstufung ist übrigens unabhängig davon, ob eine Pflegestufe besteht oder die Pflegestufe trotz Demenz abgelehnt wurde. So kann es also sein, dass Senioren mit leichter bis mittelschwerer Demenz das "Demenzgeld" erhalten, auch wenn Sie noch in keiner Pflegestufe erfasst sind. 

Auszahlung nicht in bar – nur Betreuungsangebote werden bezuschusst
Ganz wichtig: Die Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz werden nicht als Geldleistungen ausgezahlt. Versicherte erhalten die Zuschüsse nur auf qualitätsgesicherte Betreuungsangebote, die sie nutzen und die mit der Pflegekasse abrechenbar sind oder für eine Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege. Die Leistungen umfassen meistens eine stundenweise Betreuung in Gruppen (z.B. in einer Tagespflegeeinrichtung) oder direkt in der Wohnung des Demenzkranken. Da diese Leistungen pro Monat oft teurer als die 100 oder 200 Euro Zuschuss sind, bleibt auch hier wieder ein Anteil vom Versicherten oder den Angehörigen zu leisten. Und ganz schlecht ist natürlich auch, dass pflegende Angehörige oder Nachbarn, die Zeit für den Demenzkranken aufwenden, in keinster Weise berücksichtigt werden.

Wer erhält die Leistung? Wie wird der Bedarf bei dementen Personen ermittelt? Der MDK hat einen Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten erstellt. Anhand dieser Kriterien wird vor Ort ermittelt, ob ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt. Die Kriterien sind:
1. Weglauftendenz
2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten
5. in der Situation nicht angemessenes Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle oder
Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zur Kooperation aufgrund einer Depression oder
Angststörung
8. Beeinträchtigung des Gedächtnisses und herabgesetztes Urteilsvermögen,
die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führen
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, den Tagesablauf eigenständig zu planen
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in
Alltagssituationen
12. ausgeprägt labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten
13. Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit aufgrund einer nicht
therapierbaren Depression
 

Um Anspruch auf den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro zu haben, müssen
zwei verschiedene Kriterien mit „Ja“ beantwortet werden. Mindestens ein Kriterium muss aus den Feldern 1 bis 9 positiv beantwortet werden.
 

Den erhöhten Betreuungsbedarf in Höhe von 200 Euro gibt es von der Pflegekasse nur, wenn zusätzlich zu den genannten Kriterien mindestens einmal bei den Feldern 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein „Ja“ angegeben wird.

Auskünfte zu den Zuschüssen und Terminvereinbarungen mit dem MDK erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.


Dezember 2011. Redaktion pflegeinfos.net