Mittwoch, 31. Dezember 2014

Mehr Geld für barrierefreien Umbau von Seniorenwohnungen: bis 4000 Euro für neues Bad oder Rollstuhlrampe im Haus

Das neue Pflegestärkungsgesetz, das ab Januar 2015 in Kraft tritt, bringt pflegebedürftigen Senioren und pflegenden Angehörigen in Deutschland deutlich mehr Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel.

Konkret: Wer in den eigenen vier Wänden bleiben will, eventuell mit Hilfe einer 24h-Betreuerin aus Osteuropa und Hilfe durch ambulante Dienste, muss Wohnung oder Haus barrierefrei gestalten – mit Maßnahmen wie etwa Rollstuhlrampen, begehbare flache Duschen oder neue, flache Badewannen mit Zusteighilfe oder Verbreiterung von Türen und Anbringen von Haltegriffen im Haus. Stichwort Barrierefreiheit im Seniorenhaushalt.

Bislang konnten pflegebedürftige Personen hierfür bei ihrer Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Gezahlt wurden höchstens 2557 Euro pro Wohneinheit. Ab 2015 erhöht sich dieser Umbau-Zuschuss auf 4000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten.

Auch die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, die im Alltag verbraucht werden, werden deutlich angehoben: von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat. Das Pflegestärkungsgesetz bringt außerdem weitere Vorteile für pflegende Angehörige und Patienten, die zu Hause betreut werden. Sehr hilfreich und längst überfällig sind die jetzt bewilligten Entlastungsleistungen: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags sowie Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen.

Neu ist: Wer seine Pflegesachleistungen in einem Monat nicht ausschöpft, kann ab sofort bis zu 40 Prozent dieser Summe für diese niedrigschwelligen Entlastungsangebote verwenden. 

Alle Änderungen und Hintergründe zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie auf der offizielle Seite des Bundesgesundheitsministeriums: HIER.

Über eine 24h-Betreuung durch osteuropäische Hilfskräfte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen informiert Sie unverbindlich die Agentur riva-care, Telefon 0171 - 533 33 69.

Dezember 2014. Redaktion pflegeinfos.net 





24 Stunden Pflege von Senioren in Weil der Stadt, Merklingen, Simmozheim und Ostelsheim. Betreuung daheim durch osteuropäische Betreuerinnen

Die Zahl der pflegebedürftigen Senioren steigt, die zu Hause professionell betreut werden müssen. Auch rund um Weil der Stadt und im Landkreis Calw kommt es deshalb zu Betreuungsengpässen, wenn Angehörige die Pflege daheim nicht übernehmen können und eine Einweisung in ein Alten- und Pflegeheim nicht in Frage kommt.

Welche Alternativen gibt es konkret in den Gemeinden Weil der Stadt, Merklingen, Hausen, Simmozheim und Ostelsheim für pflegende Angehörige? Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, 24 Stunden am Tag.

Für diese Dienstleistung können sie osteuropäische Betreuerinnen engagieren, die 24 Stunden im Pflegehaushalt bleiben und eine Alltagsbetreuung (mit Hauswirtschaft) gewährleisten und Angehörige entlasten.

In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der osteuropäischen Betreuerin und der Pflegeperson sehr gut. Die meisten Kräfte sprechen gut deutsch und sind hauswirtschaftlich versiert. Im Verbund mit den ambulanten Diensten, Ärzten und Angehörigen schaffen die 24-Stunden-Betreuerinnen ein gutes Versorgungsnetz und geben den Familienangehörigen Sicherheit.

Die 24h Betreuerin aus Polen, Tschechien, Rumänien oder der Slowakei bleibt in aller Regel zwei bis vier Monate in Deutschland, macht dann Urlaub, um anschließend wieder nach Weil der Stadt, Grafenau, Malmsheim oder andere Orte im Heckengäu.

Gut zu wissen: Seit Dezember 2011 gehört die Region zum Betreuungsgebiet von riva-care. Das private Beratungs- und Betreuungsbüro aus Stuttgart vermittelt kurzfristig osteuropäische 24-Stunden-Haushaltshilfen bzw. 24h Betreuerinnen.

Gemeinsam mit osteuropäischen Partnerfirmen konnte riva-care bereits älteren Menschen und ihren Angehörigen in Weil der Stadt, Merklingen, Heimsheim und Ostelsheim helfen.

Weitere Informationen zur privaten 24h-Stunden-Betreuung erhalten Angehörige unter Telefon (0171) 533 33 69 oder im Internet unter www.riva-care.de

Dezember 2014. Redaktion pflegeinfos.net

Dienstag, 30. Dezember 2014

Flugfeld Böblingen-Sindelfingen: Bis 2015 entsteht hier eine Pflegeimmobilie. Träger wird das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg

Das Flugfeld Böblingen-Sindelfingen zwischen den beiden Kreisstädten ist eines der größen Entwicklungsgebiete für Wohnen und Gewerbe in Baden-Württemberg. Neben diesen Nutzern wird dort außerdem ein Gebäude für Betreutes Wohnen und ein Pflegezentrum mit 50 stationären Pflegeplätzen entstehen. Investor ist die Kiag Grundbesitz von Peter Kemmer. Als Bezugstermin ist Sommer 2015 angepeilt.

Für den Entwurf konnte Kemmer das Büro Willwersch Architekten aus Stuttgart gewinnen. Idee der Planer: Zwei U-förmige, fünfgeschossige Gebäudekörper bilden ein Quaree mit 15.000 Quadratmetern Gesamtfläche. In einem Trakt ensteht das Pflegezentrum, errichtet von der Kiag-Tochter Seniorenresidenzen Württemberg.

Es besteht aus einer 50 Einzelpflegezimmern nach dem neuen Hausgemeinschaftskonzept, 24 barrierefreien Stiftwohnungen für Angehörige sowie ambulanten Versorgungseinrichtungen. Betreiber des Zentrums wird das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg sein, ein sehr erfahrener Träger der Altenhilfe im Lande. 

Barrierefreie Wohneinheiten mit Pflegeservice
Betreutes Wohnen. Parallel entsteht mit dem „Domizil am See“ ein Wohnprojekt mit 60 barrierefreien Wohnungen, Laubengängen mit zusätzlichen Kommunikationsflächen sowie eigenen Gemeinschaftsräumen. Diese Einheiten werden einzeln an Eigennutzer oder Kapitalanleger verkauft. Den Vertrieb übernehmen HdB Haus der Berater, die Kreissparkassse Böblingen und die Vereinte Volksbank.

Betreuungsvertrag mit Wohlfahrtswerk

Die Wohnungen sind zwischen 56 und 96 Quadratmeter groß und kosten zwischen 175.000 und 369.500 Euro. Ein wichtiger Punkt hierbei: Den Bewohnern stehen im Betreuungsfall Personal und Leistungen des benachbarten Pflegeheims zur Verfügung – durch einen garantierten Service- und Betreuungsvertrag mit dem Betreiber des Pflegezentrums, dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.

Breite Türen, barrierefreie Duschen
Die Wohnungen im "Domizil am See" werden auf Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten: barrierefreie und kurze Wege in den Wohnräumen, großzügige Bewegungsflächen, breite Türen, rutschhemmende Bodenbeläge sowie eine bodenebene Dusche sind Standard. Insgesamt verteilen sich die 60 Eigentumswohnungen über fünf Etagen. Jede Wohnung hat eine Loggia, die Wohnungen im Dachgeschoss verfügen über großflächige Dachterrassen. 

Gute Infrastruktur nebenan
Das neue Senioren- und Pflegezentrum auf dem Flugfeld entsteht direkt neben dem Ärztehaus Medicum. Zudem gibt es ebenerdige Zugänge zu den Naherholungsflächen am Langen See und zur Bahnunterführung, die in die Böblinger Innenstadt führt, wo 2014 das neue große Einkaufscentrum Mercaden eröffnet hat. Hier gibt es auch Grundversorger wie Rewe und Edeka. 

Projektentwickler mit Erfahrung 
Peter Kemmer gehört zu den wenigen Projektentwicklern, die sich auf Pflegezentren spezialisiert haben. In rund zehn Jahren hat er in der Region Stuttgart etwa 1000 Pflegebetten selbst gebaut oder entwickelt, so beispielsweise in Stuttgart das Pflegezentrum im Roser-Areal, das Haus Martin auf dem Pragsattel und das Pflegeheim mit Seniorenwohnungen auf dem Ludwigsburger Walcker-Areal.
 
Dezember 2014. Frank Bantle/Redaktion pflegeinfos.net
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Mehr Geld von Pflegeversicherung ab 2015. Was pflegende Angehörige an Pflegegeld und Pflegesachleistungen abrufen können


Ab 2015 steigen die Sätze vom Pflegegeld und für die Pflegesachleistungen. Auch lassen sich die beiden staatlichen Hilfen besser kombinieren. Und es gibt ein paar attraktive Zusatzangebote, die vor allem pflegende Angehörige besser entlasten.


Häusliche Pflege 2015 von älteren Menschen – was ist neu?

So viel Pflegegeld gibt es ab 1. Januar 2015 pro Monat:

Pflegestufe 0: 123 Euro

Pflegestufe 1: 244 Euro
Pflegestufe 1 mit Demenz: 366 Euro

Pflegestufe 2: 458 Euro
Pflegestufe 2 mit Demenz: 545 Euro

Pflegestufe 3: 728 Euro
Pflegestufe 3 mit Demenz: 728 Euro

Dieses Pflegegeld wird jedem Pflegebedürftigen pro Monat bezahlt, sofern die Pflegestufe durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) amtlich bestätigt ist. Das Geld dient dazu, "pflegebedingte Mehrkosten" aufzufangen kann. Außerdem können damit Menschen bezahlt werden, die bei der häuslichen Pflege und Betreuung helfen – also Angehörige, Nachbarn, eine 450-Euro-Aushilfe oder eine 24-Stunden-Betreuerin aus Osteuropa. Wie und ob der Patient und seine Angehörigen das Geld verwenden, ist Privatsache.


So viel Geld gibt es ab 1. Januar 2015 für Pflegesachleistungen pro Monat:
Pflegestufe 0: 231 Euro

Pflegestufe 1: 468 Euro
Pflegestufe 1 mit Demenz: 689 Euro

Pflegestufe 2: 1144 Euro
Pflegestufe 2 mit Demenz: 1289 Euro

Pflegestufe 3: 1612 Euro
Pflegestufe 3 mit Demenz: 1612 Euro

Härtefälle ohne oder mit Demenz: 1995 Euro 

Pflegestärkungsgesetz 2015: mehr Geld und Leistungen für Pflegebedürftige in Deutschland

Pflegesachleistungen sind eine pflegerische und betreuerische Hilfe, die durch Profis erbracht wird: ambulante Pflegedienste, Gemeindeschwestern, freiberufliche Pfleger. Diese Personen helfen bei der sogenannten "Grundpflege": zum Beispiel Waschen, Anziehen, Körperpflege, Kochen, Putzen, Mobilisierung. Die Profis rechnen ihre Leistung nach Nachweis direkt mit der Pflegekasse ab. Angehörige erhalten hier nicht direkt Geld. Wenn die Höchstsumme der monatlichen Pflegesachleistung verbraucht ist, aber noch Hilfe benötigt wird, dann muss diese von der Familie aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei finanzieller Bedürftigkeit sind ergänzende Leistungen durch das Sozialamt möglich.

Lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja, die häusliche Pflege können sich Angehörige und ambulante Dienste auch teilen. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist mindestens eine weitere Person – beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter – tätig, kann gleichzeitig ein anteiliges Pflegegeld bezogen werden. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Höchstbetrag und der tatsächlich in Anspruch genommen Pflegesachleistung.

Zum Beispiel so: Eine Frau (84) mit Pflegestufe II nimmt Sachleistungen in Höhe von 800,80 Euro in Anspruch. Der ihr zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 1.144 Euro, sie hat somit die Sachleistung zu 70 Prozent ausgeschöpft. Ihr stehen also noch 30 Prozent vom entsprechenden Pflegegeld (458 € in Pflegestufe II) zu, das heißt 137,40 Euro.


Neuerungen für die häusliche Pflege ab 2015 durch das Pflegestärkungsgesetz
Es bewegt sich langsam etwas hin zu mehr konkreter und sinnvoller Entlastung von pflegenden Angehörigen. Folgende Neuerungen sind in dem Pflegegesetz festgelegt: 

• Mehr Geld: Die Leistungen steigen um bis zu vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen (siehe oben). Mehr Hilfe auch für Umbauten, um beispielsweise ein Badezimmer barrierefrei zu machen. Hier zahlen die Pflegekassen ab Januar 2015 statt bisher 2557 Euro nun bis zu 4000 Euro.

• Mehr Leistungen in der Pflegestufe 0
. Der Anspruch für Menschen ohne Pflegestufe wird wie folgt erweitert: Zuschüsse für ambulante Betreuung in Wohngruppen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen.


• Mehr Betreuungsleistungen
. Ab 2015 haben alle Pflegebedürftigen, egal in welcher Pflegestufe, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, etwa Teilnahme an Alzheimergruppen. Bislang galt dies nur für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: also psychisch oder demenziell erkrankte Personen. 


• Entlastungsleistungen. Diese sollen pflegende Angehörige entlasten durch: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags sowie Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen. Tipp: Wer seine Pflegesachleistungen in einem Monat nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 Prozent davon für solche niedrigschwelligen Angebote verwenden.

• Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 50 Prozent der Ansprüche auf Kurzzeitpflege kann als Verhinderungspflege genommen werden, das bedeutet Verhinderungspflege kann auf bis zu 42 Tage verlängert werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Ansprüche auf Verhinderungspflege zu 100 Prozent in Kurzzeitpflege umgewandelt werden. 


• Tages- und Nachtpflege. Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ist ab 2015 gleichrangig mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Leistungen wurden bislang nämlich auf die Sachleistungen angerechnet.

Alle Änderungen und Hintergründe zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie auf der offizielle Seite des Bundesgesundheitsministeriums: HIER.


Dezember 2014. Redaktion pflegeinfos.net
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