Mittwoch, 31. Dezember 2014

Mehr Geld für barrierefreien Umbau von Seniorenwohnungen: bis 4000 Euro für neues Bad oder Rollstuhlrampe im Haus

Das neue Pflegestärkungsgesetz, das ab Januar 2015 in Kraft tritt, bringt pflegebedürftigen Senioren und pflegenden Angehörigen in Deutschland deutlich mehr Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel.

Konkret: Wer in den eigenen vier Wänden bleiben will, eventuell mit Hilfe einer 24h-Betreuerin aus Osteuropa und Hilfe durch ambulante Dienste, muss Wohnung oder Haus barrierefrei gestalten – mit Maßnahmen wie etwa Rollstuhlrampen, begehbare flache Duschen oder neue, flache Badewannen mit Zusteighilfe oder Verbreiterung von Türen und Anbringen von Haltegriffen im Haus. Stichwort Barrierefreiheit im Seniorenhaushalt.

Bislang konnten pflegebedürftige Personen hierfür bei ihrer Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Gezahlt wurden höchstens 2557 Euro pro Wohneinheit. Ab 2015 erhöht sich dieser Umbau-Zuschuss auf 4000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten.

Auch die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, die im Alltag verbraucht werden, werden deutlich angehoben: von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat. Das Pflegestärkungsgesetz bringt außerdem weitere Vorteile für pflegende Angehörige und Patienten, die zu Hause betreut werden. Sehr hilfreich und längst überfällig sind die jetzt bewilligten Entlastungsleistungen: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags sowie Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen.

Neu ist: Wer seine Pflegesachleistungen in einem Monat nicht ausschöpft, kann ab sofort bis zu 40 Prozent dieser Summe für diese niedrigschwelligen Entlastungsangebote verwenden. 

Alle Änderungen und Hintergründe zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie auf der offizielle Seite des Bundesgesundheitsministeriums: HIER.

Über eine 24h-Betreuung durch osteuropäische Hilfskräfte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen informiert Sie unverbindlich die Agentur riva-care, Telefon 0171 - 533 33 69.

Dezember 2014. Redaktion pflegeinfos.net 





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