Montag, 26. März 2018

Geliehenes Pflegebett für kurze Zeit: Muss Pflegekasse die Kosten übernehmen? Urteil des Sozialgerichts Dortmund ist eindeutig

Ein älterer Mensch mit Pflegegrad besitzt ein Pflegebett, das jedoch im ersten Obergeschoss steht. Aufgrund eines Sturzes kann er diese Zimmer für eine bestimmte Zeit nicht erreichen. Er leiht sich deshalb ein zusätzliches Pflegebett, das im Untergeschoss platziert wird. Wer trägt die Leihgebühr für dieses wichtige Hilfsmittel?

Über diese Frage hatte im Herbst 2017 das Sozialgericht Dortmund zu entscheiden (AZ. S 18 P 121/16). Das Ergebnis: Die Pflegekasse muss die Kosten tragen!

Die Hintergründe: 
Für das geliehene Pflegebett verweigerte die Pflegekasse zunächst die Zahlung. Als Grund wurde angegeben: Es gibt bereits ein Pflegebett, Hilfsmittel können aber nur in einfacher Stückzahl gewährt werden. Die besonderen Wohnverhältnisse sind nicht berücksichtigen, sondern nur der allgemeine Wohnbedarf, der ein Wohnen über mehrere Etagen nicht vorsieht.

Das Sozialgericht Dortmund folgte der Argumentation der Pflegekasse nicht. Aufgrund der besonderen Situation infolge des Sturzes sei der Versicherte nicht mehr in der Lage gewesen, das Bett im Obergeschoss zu erreichen. Er sei deshalb auf ein Pflegebett im Erdgeschoss angewiesen gewesen. Eine doppelte Versorgung habe nicht vorgelegen, da das Pflegebett im Obergeschoss nicht zu nutzen gewesen sei. 


Die zuständigen Richter betonten in diesem Fall auch, dass es alleine auf die pflegerische Situation ankommt. Ohne das geliehene Bett hätte der Versicherte nicht zu Hause versorgt werden können und das behandelnde Krankenhaus hätte ihn nicht länger stationär behandeln dürfen. Die Pflegekasse musste also die Leihgebühren für das Bett übernehmen. Fazit: Bei ähnlichen Fällen oder pauschalen Ablehnungen der Pflegekasse lohnt es sich, Einspruch einzulegen.
 

April 2018. Redaktion pflegeinfos.net

Samstag, 24. März 2018

Neuer Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung ab April 2018 ist Andreas Westerfellhaus. Bislang Präsident des Deutschen Pflegerats


Lange hat es gedauert, bis die neue Bundesregierung als neue "GroKo" ihre Arbeit aufnehmen kann. Im Zuge der neuen Legislaturperiode gibt es auch einen neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung.

Das Bundeskabinett hat Andreas Westerfellhaus auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum neuen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege bestellt. Er wird seine Tätigkeit Mitte April 2018 aufnehmen. 
 
Jens Spahn: „Pflege braucht eine starke und glaubwürdige Stimme! Dafür steht Andreas Westerfellhaus. Durch seine langjährige Tätigkeit in der Pflege und in der Berufspolitik hat er sich den Ruf eines leidenschaftlichen Verfechters für die Pflege erworben. Ich bin sicher, dass Andreas Westerfellhaus den Interessen der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch als neuer Pflegebevollmächtigter in der Politik engagiert Gehör verschaffen wird.“

Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Andreas Westerfellhaus (61) ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Er ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt. Von 2001 bis 2008 war er Vizepräsident und von 2009 bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerates.

April 2018. Redaktion pflegeinfos.net
Quelle: Bundesgesundheitsministerium