Sonntag, 31. März 2013

Fallpauschalvertrag für Rollstühle - warum Sie als Senior Rollatoren und Rollstühle nur leihweise erhalten

Kurt B., 86 Jahre alt, kommt in ein Altersheim. Da er sich noch alleine bewegen kann und gerne die einzelnen Wohngruppen besucht oder im Foyer des Hauses Zeitung liest, beantragen seine Angehörigen über die Hausärztin einen persönlichen Rollstuhl und Rollator für mehr Mobilität im Alter. Eigentlich dachte Kurt B., er müsse das Hilfsmittel selbst kaufen und bekommt dann einen Zuschuss von seiner Pflegeversicherung.

In der Praxis allerdings läuft das Verfahren anders. Grund: Etliche Kranken- und Pflegeversicherungen sowie deren Vertragspartnerunternehmen wie örtliche Sanitätshäuser haben für Rollstühle und Rollatoren einen Fallpauschalvertrag vereinbart. Das heißt:


• Dem Kassenmitglied wird im Sanitätshaus ein geeigneter Rollstuhl für einen definierten Zeitraum – mindestens 2 Jahre, maximal 5 Jahre – von der Krankenkasse gemietet, sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.


• Die Lieferung des Rollstuhls, die Einweisung und der Fallpauschalvertrag werden mit Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten vor Ort vereinbart. Die Vertreter kommen nach Hause oder direkt ins Pflegeheim. Für den Kunden und pflegende Angehörige entsteht kein großer Aufwand.

• Rollstühle gelten als Hilfsmittel im Sinne von § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Damit die Kosten für den Rollstuhl oder Rollator von der Krankenkasse übernommen werden, müssen die Antragsteller immer ein ärztliches Attest vorlegen.


• Das Vertragsunternehmen der Krankenkasse liefert dann einen wieder einzusetzenden Rollstuhl als Fallpauschalhilfsmittel (Sachleistung). 

• Wünscht der Versicherte Ausstattungen, die nicht medizinisch erforderlich sind, so hat er die Kosten dafür selbst zu tragen. Das können besondere Sitzkissen sein oder leichtere Räder.

• Wichtig: Der Rollstuhl oder Rollator bleibt als "Fallpauschalrollstuhl" im Besitz des Vertragspartners der Krankenkasse. Bei Vertragsende oder Tod geht das Gerät wieder zurück.

• Was muss der Versicherte selbst bezahlen? Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Prozent des Vertragspreises für den Rollstuhl, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, sofern der Versicherte nicht von der Zuzahlung befreit ist.

• Pflichten: Natürlich muss der Nutzer den Rollstuhl oder Rollator ordnungsgemäß verwenden, gut aufbewahren und sich um Wartung und Reinigung kümmern. Fallen notwendige Reparaturen an, so trägt die Kosten hierfür in aller Regel die Krankenkasse.
Grund: In der Fallpauschale sind für den Vertragszeitraum alle durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungen und Verschleißreparaturen enthalten.

• Selbst bezahlen müssen Senioren und ihre Angehörigen aber, wenn Reparaturen anfallen, die auf unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege oder Schäden durch falsche Lagerung zurückzuführen sind. Oder für den Fall, dass Dritte den Rollstuhl nutzen oder beschädigen.

Fazit: Fallpauschalverträge für Rollstühle und Rollatoren haben sich bewährt und werden schnell und unbürokratisch von Sanitätshäusern oder Healthcare-Unternehmen an Ihrem Ort abgewickelt. Auch die Lieferung erfolgt frei Haus oder in ein Alten- und Pflegeheim.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Pflegestützpunkten in Ihrer Region und direkt bei Ihrer zuständigen Kranken- und Pflegekasse.

März 2013. Redaktion pflegeinfos.net 


Donnerstag, 21. März 2013

Beckenboden-Training: So beugen Sie mit einfachen Übungen daheim der Inkontinenz vor

Inkontinenz darf kein Tabu-Thema sein
Ältere Frauen leiden besonders häufig an Blasenschwäche. Beim Niesen, Husten oder Heben schwerer Lasten verlieren sie dann unwillkürlich Urin. Das ist unangenehm und beeinträchtigt die Lebensqualität enorm. Das muss allerdings nicht sein, berichtet das neutrale Internetportal Infozentrum Inkontinenz. Oft ist nur ein schwacher Beckenboden die Ursache dafür.

Der Tipp der Experten lautet: Regelmäßiges Beckenbodentraining hilft den meisten Frauen ab 50, das Problem in den Griff zu bekommen. Am besten ist es, den Beckenboden regelmäßig unter professioneller Anleitung zu trainieren – in speziellen Kursen in Fitness-Studios, Altenhilfeeinrichtungen, Vereinen oder der Volkshochschule. Erkundigen Sie sich am besten vor Ort, wer Beckenboden-Kurse anbietet.


Die Übungen zur Festigung des Beckenbodens können aber auch zu Hause und alleine ausgeführt werden. Hilfreich für das Training in den eigenen vier Wänden ist beispielsweise folgende Basisübung:


• Auf die Knie gehen und sich mit den ausgestreckten Armen abstützen. Der Rücken ist gerade und bildet eine Parallele zum Boden. Jetzt den Beckenboden anspannen und langsam den linken Arm nach vorne und das rechte Bein nach hinten ausstrecken. 


• Das gestreckte Bein, Rücken und gestreckter Arm sollten dabei eine gerade Linie bilden.

• Arm und Bein langsam wieder senken und mit dem jeweils anderen Bein und Arm dasselbe machen. 

• Zehn bis zwölf Mal wiederholen. Dazwischen den Beckenboden entspannen.

 

Wie lässt sich der Erfolg kontrollieren? Ganz einfach und mit Hilfe eines leichten Küchenstuhls: 

• Vor den Stuhl stellen, Beine hüftbreit nebeneinander. Beckenboden anspannen, Spannung halten und dabei husten. 

• Anschließend wieder entspannen. 

• Geht beim Husten kein Urin mehr verloren, zeigt das Training erste Erfolge. 

• Nun das Ganze noch einmal und dabei den Stuhl hochheben. Das richtige Heben des Stuhles vorher üben: Dazu nahe an den Stuhl herangehen. Die Knie und Hüfte beugen, der Rücken bleibt gerade. Beckenboden anspannen und Stuhl anheben, indem die Beine gestreckt werden. Kurz halten, wieder absetzen und entspannen: Wer die Hebetechnik gut beherrscht, der sollte versuchen, dabei zu husten. Klappt das ohne Urinverlust, ist der Beckenboden top! 

Inkontinenz - raus aus der Tabu-Zone: Jeder zehnte Bundesbürger ist davon betroffen: Alte, Junge, Männer und Frauen. Die meisten Menschen leiden im Stillen, dabei könnte ihnen geholfen werden. Auch offen darüber reden und mit anderen Betroffene sprechen, hilft weiter. Das Infozentrum Inkontinenz hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Schweigen zu brechen und über das Thema Inkontinenz zu informieren. Hier finden Sie ausführliche Informationen: www.infozentrum-inkontinenz.de

März 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Archiv

Dienstag, 19. März 2013

Tübinger Neurologin ist neue Vorsitzende der Deutschen Parkinson Gesellschaft: Prof. Dr. Daniela Berg

Die Deutschen Parkinson Gesellschaft (DPG) hat eine neue erste Vorsitzende: Die Tübinger Neurologin und Hirnforscherin Daniela Berg wird in den nächsten zwei Jahren bis 2015 die Geschicke der Fachgesellschaft leiten. Berg, die in den letzten Jahren bereits im Vorstand war, wurde jetzt auf der Mitgliederversammlung gewählt. 

Zeitenwende: Daniela Berg die erste Frau an der Spitze der Fachgesellschaft DPG. Sie übernimmt das Amt von Wolfgang Jost, Rhön-Klinikum, Wiesbaden. 

Zur Person: Daniela Berg studierte von 1988 bis 1994 Medizin an der Universität Würzburg. Sie 1995 promoviert summa cum laude, ihre fachärztliche Prüfung legte sie 2002 ab. Seit August 2003 ist die Neurologin am Hertie-Institut für klinische Hirnforschung in Tübingen tätig. Sie forscht in diesem Institut unter anderem an der Parkinson-Erkrankung, ihren Ursachen und Therapiemöglichkeiten.

Ihr besonderes Interesse gilt der Früherkennung: Mit der TREND-Studie (Tübinger Erhebung von Risikofaktoren zur Erkennung von Neurodegeneration), deren Studienleiterin Berg ist, sollen frühzeitig Symptome durch nicht-invasive Untersuchungen zur Früherkennung für Parkinson und Alzheimer entdeckt werden. 

Prof. Dr. Daniela Berg: Vorsitzende der Deutschen Parkinson Gesellschaft (DPG)

Die auf 20 Jahre angelegte Studie untersucht dafür, im Abstand von zwei Jahren, 1.200 Menschen aus Tübingen und Stuttgart. In diesem Zusammenhang interessant: Stuttgarts legendärer Alt-Oberbürgermeister Manfred Rommel sowie der populäre SWR-1-Moderator Matthias Holtmann sind Betroffene aus der Region und sprechen in der Öffentlichkeit über "Leben mit Parkinson".

Außerdem entwickelte Daniela Berg eine Ultraschalluntersuchung des Gehirns, die sogenannte transkranielle Sonografie. Diese kann frühzeitig eine Veränderung der Substantia nigra darstellen. Dies ist ein Bereich im Gehirn, der für die motorischen Symptome der Parkinsonerkrankung verantwortlich ist.

Professor Dr. med. Daniela Berg ist bereits seit mehreren Jahren in der Deutschen Parkinson Gesellschaft DPG aktiv. Ein Schwerpunkt ihrer Amtszeit soll die weitere Förderung von fundierter Grundlagen- und klinischer Forschung zu Parkinson sein. Darüber hinaus möchte die Neurologin den schnellen Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis – und damit zu allen am Behandlungsprozess beteiligten Fachdisziplinen – voran treiben. www.parkinson-gesellschaft.de

März 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Universität Tübingen