Montag, 18. April 2016

Rheuma: Broschüre mit aktuellen Tipps zu Rechten, Beihilfen und Therapien in Deutschland

Von A wie Arbeit bis Z wie Zuzahlung: Die Deutsche Rheuma-Liga führt Rheumabetroffene durch ihre Rechte im Sozialsystem. Der aktualisierte Wegweiser „Ihre Rechte im Sozialsystem" erläutert Gesetze und Hilfsangebote. Dabei wird klar: Es gibt im Alltag viele Unterstützungsmöglichkeiten – man muss seine Rechte nur kennen. Die Broschüre wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert und kann bei den Verbänden der Rheuma-Liga bestellt werden.

20 Millionen Menschen leiden in Deutschland an rheumatischen Erkrankungen. Viele von ihnen sind in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Damit sie die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht, hat die Rheuma-Liga deshalb den Wegweiser auf den neuesten Stand
Aktuelle Tipps für Rheumatiker
gebracht.

„Von Fall zu Fall kann es nötig sein, dass man sein Recht als Patient, als Arbeitnehmer oder einfach als Bürger erkämpfen muss. In dieser Broschüre finden Sie Rechtshilfen und Perspektiven“, betont Prof. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.

Was etwa tun, wenn der Arzt die benötigte Physiotherapie nicht verordnet, weil er fürchtet, dass sie sein Budget übersteigt? „Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen werden solche Heilmittel als Praxisbesonderheiten anerkannt, so dass dem verordnenden Arzt kein Regress droht", erläutert Meike Schoeler, Fachanwältin für Sozialrecht und Koautorin der Broschüre. Sie nennt nicht nur die gesetzliche Grundlage, auf die Betroffene sich berufen, sondern auch konkrete Ansprechpartner, mit deren Hilfe sie sich ihr Recht verschaffen können.


Tipps für den Umgang mit Ärzten und Krankenkassen
 Dasselbe gilt für Fragen rund um den Arztbesuch, zum Beispiel zu Medikamentenkosten, Therapiemöglichkeiten oder einer fachlichen Zweitmeinung. Wer beispielsweise innerhalb einer Frist von vier Wochen keinen Termin beim Facharzt bekommt, kann sich seit Januar 2016 an eine Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese muss innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln.

Rheumakranke können arbeiten, wenn Sie Hilfe vom Arbeitgeber bekommen
Auch die Arbeitswelt nimmt in der Broschüre einigen Raum ein. „Gesetzlich vorgesehene Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, wie automatische Türen oder barrierefreie Sanitäranlagen, sind oft ebenso wenig bekannt, wie Möglichkeiten, Arbeitsabläufe für Rheumabetroffene zu erleichtern“, betont Meike Schoeler. „Wer beispielsweise morgens eine Stunde später mit der Arbeit beginnen kann, wenn die Gelenke beweglicher sind, oder auch wer abwechselnd sitzend, stehend oder gehend wirkt, dem ist schon viel geholfen - und das Sozialrecht sieht eine Unterstützung durch den Arbeitgeber ausdrücklich vor.“

Der Sozialratgeber gibt zudem einen Einblick in Umschulung, Weiterbildung, Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung. Auf den neuesten gesetzlichen Stand gebracht sind außerdem die Kapitel zum Thema persönliches Budget, Rechte schwerbehinderter Menschen sowie Pflegeleistungen und Pflegestufen.

Der Ratgeber kann kostenlos bestellt werden unter:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., Maximilianstr. 14, 53111 Bonn (bitte 1,45 € Rücksendeporto beilegen), per Fax: 0228-766 06 20, per E-Mail: bv@rheuma-liga.de oder per Info-Telefon: 01804-600 000 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, bei Mobiltelefon max. 42 Cent). www.rheuma-liga.de

April 2016. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/Rheuma-Liga

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