Donnerstag, 27. Juli 2017

Vorteile für Demenzpatienten mit neuer Pflegegrad-Einstufung: Sie erhalten mehr Unterstützung und finanzielle Hilfe, auch ohne körperliche Beschwerden

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Bewertungskriterien: die Pflegereform hat mit dem Jahr 2017 viele Veränderungen gebracht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.

Was hat sich für Senioren mit Demenz geändert?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit verbunden ist auch das erneuerte Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Maßstab ist nicht mehr wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit, die zur Pflege eines Patienten benötigt wird. Ausschlaggebend bei der Beurteilung ist nunmehr eine pflegefachlich begründete Einstufung, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit erfasst.


Anhand der Ergebnisse ergibt sich dann einer der fünf Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Ein medizinischer Gutachter legt den Pflegegrad letztlich fest. Dabei werden sechs Module anhand festgelegter Berechnungsregeln zusammengeführt. Je höher die Punktzahl, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und entsprechend höher der Pflegegrad. 

Familienministerin Katharina Barley: Ihr Ministerium unterstützt die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz
 

Das neue Instrument erfasst dabei nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen sowie die Gestaltung des Alltags, der Umgang mit Erkrankungen und Belastungen oder auch soziale Kontakte umfassend betrachtet werden. Entscheidend ist immer der Grad der Selbständigkeit einer Person. Vom neuen Gesetz profitieren nun auch Personen, die vorher keinen Pflegeanspruch hatten – wie demenziell erkrankte Menschen ohne körperliche Einschränkungen.

Warum war eine Veränderung notwendig?

Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 waren ca. 1,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Mittlerweile sind es knapp 2,9 Millionen. Die Einstufung, ab wann ein Mensch hilfebedürftig ist, waren längst überholt. Denn bis zur Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) galten laut Pflegeversicherungsgesetz diejenigen Menschen als pflegebedürftig, die bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. 


Hierdurch wurden in erster Line Menschen erfasst, die an körperlichen Einschränkungen litten. Viele demenziell erkrankte Menschen sind dahingehend nicht beeinträchtigt. Trotzdem können sie ihren Alltag nicht alleine bewältigen. Geistige oder psychische Probleme wurden bei der Bewertung jedoch bisher nicht berücksichtigt. Demenzerkrankte hatten daher in der Vergangenheit oft nicht einmal das Recht auf die niedrigste Pflegestufe.  

Auf der neuen Grundlage erhalten seit 2017 alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Wo können sich Betroffene und Angehörige informieren?
 

Bei den Servicebüros Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz. Mehr Infos zu den Projekten der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz unter: www.lokale-allianzen.de

Bis Ende 2016 entstanden 500 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz in ganz Deutschland. Über 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Unterstützung der an Demenz erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen gehört daher in den kommenden Jahren zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in ganz Deutschland Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz ins Leben gerufen. Das Ziel ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen in ihrer Umgebung bestmögliche Unterstützung zu bieten.


Juli 2017. Redaktion pflegeinfos.net
Foto: PR/Bundesregierung - Steffen Kugler





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