Mittwoch, 18. September 2019

Kurzzeitpflege in BaWü: Land schwenkt auf FDP-Kurs ein - Doppelzimmer werden in Altenheimen weiter genutzt

Die Stuttgarter Zeitung titelte vom 31. August 2019:„Kurzzeitpflege wird erlaubt im Doppelzimmer“. Zur Berichterstattung, wonach das Sozialministerium entgegen der bisherigen Auffassung nun doch im Bereich der Kurzzeitpflege bereits vorhandene Doppelzimmer in Pflegeheimen weiterhin nutzbar machen möchte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass das Sozialministerium im Bereich der Kurzzeitpflege auf den Kurs der FDP einschwenkt. Ich fordere seit Jahren, dass es zur Vermeidung einer Pflegeplatzknappheit erforderlich ist, vorhandene Doppelzimmer weiterhin zu nutzen, vor allem im Bereich der Kurzzeitpflege".
 
Noch im April wurde dem FDP-MdB auf Initiative vom Amtschef des Ministeriums detailliert erklärt, warum meine Forderung nicht umgesetzt werden kann. "Heute bin ich froh, dass im Sinne der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen pragmatische Lösungen Platz greifen sollen. Es nützt nämlich niemandem, wenn man stur auf Vorschriften beharrt, die dann dazu führen, dass bewährte Angebote nicht mehr genutzt werden können. Die jetzt vom Sozialministerium gezeigte neue Flexibilität sollte nun auch beispielgebend für die Handhabung der Übergangsvorschriften für bestehende Pflegeheime sein.“ www.fdp-dvp.de
 
September 2019. Quelle: FDP-Landtagsfraktion BaWü

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