Donnerstag, 10. November 2011

Ausländische Pflegekräfte - seit Mai 2011 können Personen aus Osteuropa direkt und legal angestellt werden

Osteuropäische Betreuerin mit Kundin
Die Pflege kranker und hilfsbedürftiger Angehöriger wird in den kommenden Jahrzehnten aufgrund des demografischen Wandels für immer mehr Bundesbürger zum Alltag gehören. Viele können und wollen diese aufreibende Aufgabe nicht leisten und stellen deshalb eine Pflegekraft ein. Schätzungen zufolge werden rund 50.000 Menschen derzeit zu Hause legal in Vollzeit gepflegt. 

Viele dieser Betreuerinnen sind ausländische Frauen. Hinzu kommen rund 100.000 "Schwarzarbeiterinnen" – vor allem aus Osteuropa. Ein Grund für diese hohe Quote: Bisher durften diese Kräfte keinen direkten Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen abschließen. 

Viele Bundesbürger würden ausländische Pflegekraft beschäftigen
Dabei hätten sehr viele Familien schon längst eine Pflegekraft beschäftigt. Eine repräsentative Umfrage des Immobilienportals immowelt.de kam zum Ergebnis: 43 Prozent der Bundesbürger sind bereit, für die Pflege ihrer Angehörigen eine ausländische Pflegekraft einzustellen und sie auch dort wohnen zu lassen. 21 Prozent der Befragten sehen finanzielle Vorteile: Sie halten die Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft für kostengünstiger als einen hiesigen Pflegedienst. Nur 18 Prozent der Befragten äußerten die Sorge, dass ausländische Pflegekräfte nicht vertrauenswürdig sein könnten.

Neue Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa, raus aus der Grauzone 

Seit 1. Mai 2011 gibt es durch die Einführung der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine neue Rechtslage in Deutschland: Pflegekräfte oder Haushaltshilfen aus den neuen osteuropäischen EU-Ländern können nun direkte Arbeitsverträge mit den Pflegebedürftigen oder den Familien abschließen. Eine gesonderte Arbeitsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. 

Für welche Staaten gilt diese neue Regelung?
• Seit 1. Mail 2011 für Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien. 
• Ab 2014 dann auch für Staatsangehörige aus den EU-Beitrittsländern  Rumänien und Bulgarien.

Wo können sich Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige informieren und Personal suchen? Annsprechpartner in Zulassungsfragen ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesarbeitsagentur in Bonn. Unter www.zav.de gibt es alle weiteren Informationen zum Thema. Aber auch bei der örtlichen Arbeitsagentur oder den Pflegestützpunken erhalten Interessiert Informationen. 

Wie gut ist die Lösung mit den angestellten Pflegekräften oder Betreuerinnen aus Osteuropa? Zunächst handelt es sich nicht um Schwarzarbeit oder Ausbeutung, weil die Pflegerinnen legal hier tätig sind und über die Qualitätskontrolle der ZAV und der Arbeitsbehörden in den entsprechenden Ländern nach Deutschland kommen. Sie erhalten außerdem einen Mindestlohn (variiert je nach Bundesland), haben Anspruch auf Urlaub und eine 40-Stunden-Arbeitswoche. Auch Sozial- und Rentenabgaben entrichtet die Familie für ihre Angestellte. Oft entstehen enge Bindungen zwischen der Pflegeperson und seiner "persönlichen Betreuerin". 

Osteuropäische Betreuerin selbst anstellen oder Pflegeagentur bauftragen
Als Nachteil ist zu sehen, dass die Familie zum Arbeitgeber wird – mit allen Rechten und Pflichten, wie zum Beispiel Personalverwaltung, Arbeitgeberanteilen und der Organisation und Fürsorge der Pflegerin. Es muss eine Urlaubsvertretung organisiert werden oder auch eine Betreuung, wenn die osteuropäische Angestellte "frei" hat. Das überfordert viele pflegende Angehörige - sie wollen nicht wie eine Firma agieren bzw. können das nicht. 

Deshalb etabliert sich neben der direkten Beschäftigung einer Pflegekraft auch der 24-Stunden-Service durch osteuropäische Pflegeagenturen und deutsche Partner, die Betreuerinnen nach Deutschland entsenden und automatisch eine Urlaubsvertretung stellen. Hier schließt die Pflegeperson nur einen Dienstleistungsvertrag und bezahlt eine Rechnung. Die Betreuerin bleibt bei der Agentur angestellt, alle Sozial- und Rentenbeiträge werden korrekt im jeweiligen Heimatland abgeführt.
 

Pflege zu Hause muss nicht illegal sein
So oder so – rechtzeitig für die Pflege daheim vorsorgen
Unabhängig davon, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause von den Angehörigen beziehungsweise einer Pflegekraft oder im Heim betreut wird: Von der gesetzlichen Pflegeversicherung wird stets nur ein Teil der Pflegekosten getragen, der Rest muss über die Rente und das Vermögen des zu Pflegenden erbracht werden. 

Die persönlichen Ressourcen sind dann oft schnell verbraucht. Danach müssen die Kinder für ihre Eltern aufkommen. Susanne Besold von den Ergo Direkt Versicherungen: "Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann das finanzielle Risiko der Pflege für die Familie erheblich gemindert werden." Beim Fürther Direktversicherer gibt es beispielsweise den Tarif "Pflege-Premium", der alle drei Pflegestufen absichert.

November 2011. djd/pt/Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Fotos: djd/Ergo Direkt Versicherungen

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