Freitag, 16. August 2013

Pflegebedürftige sollen sich Leistungen nicht entgehen lassen. DVK Versicherung gibt Tipps für pflegende Angehörige und zum Pflegenausrichtungs-Gesetz

Seit 2013 gibt es mehr Kassenleistungen für Demenzkranke

Der steigende Altersdurchschnitt in Deutschland wirft drängende Fragen auf: Wie soll die Gesellschaft die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in Zukunft noch bewältigen? Seit Anfang 2013 können gesetzlich Versicherte von einigen zusätzlichen Leistungen profitieren. Was genau Betroffenen und Angehörigen zusteht und wo sie sich Rat holen können, erklärt Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung: 


Für viele ältere Menschen kommt irgendwann der Moment, an dem sie alleine nicht mehr zurechtkommen. Die demographische Entwicklung lässt die Zahl der Betroffenen rapide ansteigen: Heute sind bereits 2,5 Millionen Deutsche auf fremde Hilfe angewiesen. Bis 2030 sollen es über drei Millionen sein. „Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz hat sich für die Betroffenen seit Januar 2013 einiges geändert“, weiß Gabriele Thomaßen. „Zwar stehen vielen Versicherten jetzt mehr Leistungen zu. Allerdings ist ihnen nach den jüngsten Reformen oft nicht klar, welche Hilfen sie überhaupt in Anspruch nehmen können.“

Betroffene sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können. Ein erster Gang kann zum Haus- oder Facharzt führen. Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Website www.bmfsfj.de umfassende Informationen zum Thema zusammengestellt und ein Service-Telefon eingerichtet.

Kostenfreie Pflege-Beratung telefonisch und persönlich vor Ort bietet auch „Compass“ an, die Pflegeberatungsstelle des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Ansprechpartner gibt es zudem bei den Pflegekassen, die Ratsuchenden innerhalb von zwei Wochen einen Termin vorschlagen müssen – bei sich zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. 

Beratung und Beschleunigung garantiert: Falls die Kasse nicht in der Lage sein sollte, diese Frist einzuhalten, muss sie dem Versicherten einen Gutschein für eine Pflege-Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle ausstellen. Die Beratung steht jedem Ratsuchenden zu, unabhängig von den übrigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. „Damit Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, müssen sie zuvor bei der Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen“, erklärt die DKV-Expertin. Auch diesen Vorgang soll das Gesetz beschleunigen: Von der Antragstellung bis zur Mitteilung der Pflegekasse über eine anerkannte Pflegestufe dürfen nun höchstens noch fünf Wochen vergehen. 

Vorteile des Pflegeneuausrichtungs-Gesetzes (PNG):

1. Mehr Geld für Demenzkranke: Bisher wurde Patienten mit einer Demenzerkrankung, die körperlich noch fit waren, keine Einstufung in eine Pflegestufe gewährt. Sie verfügten lediglich – je nach Schwere der dementiellen Erkrankung – über einen Anspruch auf Leistungen in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat.

Für solche Fälle gibt es jetzt zusätzliche Sachleistungen oder ein Pflegegeld für pflegende Angehörige („Pflegestufe 0“). Insgesamt sind so Leistungen von bis zu 425 Euro im Monat möglich. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 sind die Leistungen für Demenzkranke deutlich aufgestockt worden. 

2. Ambulante Pflege: Außerdem sorgt das neue Gesetz bei der ambulanten Pflege für mehr Flexibilität. Bisher deckten die Kassenleistungen nur die Kosten der Grundpflege der Versicherten ab. Seit Januar 2013 können Versicherte auch häusliche Betreuungshilfen, wie beispielsweise Begleitung beim Spazierengehen oder Vorlesen, in Anspruch nehmen.

3. Pflegende Angehörige: „Auch für pflegende Angehörige hat sich die Situation verbessert“, betont die DKV-Expertin. „Sie können, wie bisher, insgesamt vier Wochen im Jahr die Pflegetätigkeit abgeben (Verhinderungspflege beantragen!). Dass die Pflege des Angehörigen trotzdem weitergeht, gewährleistet die Kurzzeitpflege, also die vorübergehende Unterbringung in einem Heim, oder die Verhinderungspflege. Hier übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege zu Hause. Neu ist, dass in dieser Zeit zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird“.

4. Der Pflege-Bahr – staatlich geförderte Privatversicherung: „Trotz vieler Verbesserungen: Die Pflegekassen übernehmen auch künftig nur einen geringen Teil der Kosten. Daran haben die Reformen nichts geändert“, bedauert Gabriele Thomaßen. Das heißt: Ohne eigene Vorsorge drohen den Betroffenen und ihren Familien im Pflegefall enorme Belastungen. Diese lassen sich am besten mit einer privaten Zusatzversicherung auffangen. Deshalb bezuschusst der Staat seit Anfang 2013 den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit 60 Euro jährlich, wenn die Beiträge bei mindestens 120 Euro im Jahr liegen.

„Diese Absicherung lohnt sich eigentlich für jeden, vor allem aber für junge Menschen. Sie zahlen selbst nur 10 Euro im Monat und sichern sich im Pflegefall je nach Tarif Leistungen von bis zu 1.918 Euro im Monat.“ Eine Gesundheitsprüfung erfolgt in den geförderten Tarifen nicht. Sie haben daher auch für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, einen hohen Nutzen.
 

August 2013. Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: PR/ERGO Versicherungsgruppe

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