Mittwoch, 3. September 2014

Barrierefrei umbauen in der Mietwohnung: Was ältere Mieter beachten müssen, wo es Förderungen gibt

Das Treppensteigen strengt an, der Einstieg in die Dusche fällt schwer, die Türen sind zu eng für den Rollator: Mieter, die trotz eingeschränkter Beweglichkeit im Alter in ihrer Mietwohnung bleiben möchten, kommen deshalb um Umbaumaßnahmen oft nicht herum.

Doch um Türschwellen zu senken oder Rampen zu bauen, benötigen sie die Zustimmung ihres Vermieters. Und oft auch finanzielle Unterstützung, denn Umbaumaßnahmen kosten meist viel Geld. Welche Rechte ältere Mieter haben und welche Fördermöglichkeiten es für die Umrüstung zu altersgerechten und barrierefreien Wohnungen gibt, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Hälfte der heutigen Generation 50plus würde ihr Zuhause lieber altersgerecht umbauen als umziehen. Umso wichtiger ist es gerade für Bewohner von Mietwohnungen oder -häusern, sich frühzeitig darüber zu informieren. Denn als Mieter, auch wenn man lange Jahre einen Vertrag hat, ist man immer dem Risiko einer Kündigung ausgesetzt.

Vermieter muss Umbaumaßnahmen zustimmen

Das Recht, eine Mietwohnung altersgerecht umzubauen, ist in Paragraph 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt: “Wenn ein Mieter seine Wohnung behindertengerecht nutzen möchte, kann er vom Vermieter die Zustimmung zu den notwendigen Umbaumaßnahmen verlangen – sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies hängt von der Schwere und Art seiner körperlichen Beeinträchtigungen und den Verhältnissen in der Wohnung ab“, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. “Da er für bauliche Veränderungen in der Mietwohnung jedoch in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters braucht, muss er diesen rechtzeitig vor Beginn des Umbaus kontaktieren.“ 



Barrierefrei umbauen: Immer mit dem Vermieter im Dialog bleiben

Allerdings kann der Vermieter seine Zustimmung auch verweigern. Das gilt vor allem, wenn sein Interesse an einer unveränderten Erhaltung des Gebäudes das Interesse des Mieters am Umbau überwiegt. Auch die Belange der anderen Mieter spielen eine Rolle. Verengt beispielsweise ein Treppenlift das Treppenhaus so sehr, dass andere Bewohner kaum noch in die oberen Stockwerke kommen, kann der Vermieter die Umbaumaßnahmen verweigern.

Zudem kann er den Mieter auch verpflichten, die Umbauten nach dem Auszug wieder rückgängig zu machen. Daher empfiehlt die D.A.S.-Expertin, das persönliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen: “Vielleicht ist er auch bereit, sich an dem Umbau finanziell zu beteiligen.“ Schließlich stoßen bei mehr als 70 Prozent der Wohnungssuchenden altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen auf großes Interesse. Konkret: ein altersgerechtes Mietobjekt lässt sich jetzt und in Zukunft schneller und teurer vermieten. Der Vermieter sichert durch einen Umbauzuschuss den Werterhalt seiner Immobilie.

Sicherheit für Mieter: Modernisierungsvereinbarung

Einigen sich Mieter und Vermieter auf eine Modernisierung der Wohnung zur altersgerechten Nutzung, ist eine Modernisierungsvereinbarung empfehlenswert. In ihr können die Vertragspartner beispielsweise festlegen, dass der Mieter nach dem Umbau nicht mit einer Mieterhöhung rechnen muss oder der Mietvertrag für eine bestimmte Zeit auf jeden Fall bestehen bleibt. Das gibt dem Mieter die Sicherheit, wirklich bis ins hohe Alter in der Wohnung bleiben zu können. Auch ein teurer Rückbau im Falle eines Auszuges kann vertraglich ausgeschlossen werden.

Finanzielle Unterstützung

Selbst wenn der Vermieter die barrierefreie Gestaltung der Wohnung finanziell unterstützt, bleiben noch genügend Kosten für den Mieter. Erfreulicherweise bieten die landeseigenen Förderbanken sowie die KfW-Bankengruppe verschiedene Fördermöglichkeiten. Mieter mit einer Pflegestufe I-III können außerdem eine finanzielle Unterstützung für die Umbauten bei der Pflegekasse beantragen. Die Höhe ist dabei abhängig von der Einkommenssituation und den geplanten Aufwendungen für die Sanierung.


Rat und Hilfe einholen
Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen und die gesetzliche Rentenversicherung (diese insbesondere bei Berufstätigen mit einer Behinderung) finanzielle Hilfen. Weitere Anlaufstellen sind die Sozialämter (für einkommensschwache Mieter). Für Bewohner einer Genossenschaftswohnung ist die Genossenschaftsverwaltung der richtige Ansprechpartner bei Fragen zur Barrierefreiheit. Wichtig: Mieter müssen die Fördermöglichkeiten vor dem Bauvorhaben beantragen! Tauschen die Handwerker bereits die Badewanne durch eine Sitzdusche aus, ist es für einen Förderantrag zu spät.

September 2014. Redaktion pflegeinfos.net

Copyright Foto: PR/ERGO Versicherungsgruppe

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