Dienstag, 9. August 2016

24h Betreuung /24 Stunden Pflege – was können Familien und pflegende Angehörige steuerlich absetzen?

Immer mehr ältere Menschen greifen auf die Hilfe einer 24h Betreuerin bzw. 24 Stunden Haushaltshilfe zurück. Sehr viele beschäftigen eine Helferin aus Osteuropa direkt, also ohne vernünftigen Arbeitsvertrag und ohne Abgabe von Sozialbeiträgen.

Wer aber rechtlich sauber agiert und eine 24h Betreuerin als Selbständige Betreuerin oder über ein Pflegeunternehmen (EU-Entsendung) verpflichtet, erhält eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Mit diesen Dokumenten und sofern die Rechnung ordentlich beglichen wurde durch Überweisung oder Barauszahlung, kann die persönliche Steuerlast reduziert werden.

24h Betreuung ist haushaltsnahe Dienstleistung Grund: Seit 2009 können sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der jährlichen Steuererklärung angezeigt werden. Dazu gehören etwa die Beschäftigung einer Putzfrau, einer Köchin, eines Gärtners oder einer Betreuungskraft, Haushaltshilfe.

Bis zu 4000 Euro pro Jahr Steuerabzug
Dazu heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums (Nr. 4/2010): "Die Finanzverwaltung hat neue Verwaltungsvorschriften herausgegeben, die bestehende Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien enfacher und unbürokratischer gestalten. Konkret geht es um den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen, der gestattet, 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten direkt von der Einkommensteuerschuld abzuzuiehen".
 
Um welche Zahlen geht es genau? Der Steuerbonus gilt für Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr, so dass maximal 4000 Euro pro Jahr abgezogen werden können. (Hinweis: alle Angaben ohne Gewähr, Stand Sommer 2016. Fragen Sie immer Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt nach den konkreten Steuervorteilen.) 

Weiter Möglichkeiten zur Finanzierung 24h Betreuung Pflege
Und noch ein Vorteil hat die ordenliche und rechtlich korrekte Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa: Im Zuge der Verhinderungspflege können seit 2015 bis zu sechs Wochen pro Jahr mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Das heißt in der Regel können Personen mit einer 24 Stunden Helferin einen Monat und ein paar Tage refinanzieren – sonst ist die Beschäftigung einer 24h Betreuerin in Deutschland eine rein private Investition. Mehr über Verhinderungs-/Urlaubs-Pflege lesen Sie in diesem Beitrag HIER (= Link folgt).

August 2016. Redaktion pflegeinfos.net

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen