Dienstag, 1. September 2015

Pflegestärkungsgesetz: Internet-Portal informiert Betroffene und pflegende Angehörige über die neue Leistungen

Die gesetzlichen Leistungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sind mit in Kraft treten des neuen Pflegestärkungsgesetztes I Anfang 2015 verbessert worden. Doch was ist neu? Was müssen pflegende Angehörige und Antragssteller wissen? Wo gibt es mehr Zuschüsse für Demenz-Patienten und Hilfe für Betreuer?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen neuen Internetauftritt konzipiert, der alle Fragen rund um das Pflegestärkungsgesetz in Deutschland beantwortet.

Unter www.pflegestaerkungsgesetz.de sind Informationen rund um die Leistungsbeziehung und Antragsstellung zusammengefasst. Bei „Informationsmaterial“ können schnell und direkt neue Broschüren heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Empfehlenswert sind die folgende Flyer: „Informationen für die häusliche Pflege“ und „Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen“.


Wie schon bekannt, wird es in Kürze das Pflegestärkungsgesetz II geben. Hier ist u.a. vorgesehen, dass ab 2017 fünf neue Stufen/Definitionen für Pflegebedürftigkeit in Deutschland festgelegt werden – verbunden mit einer differenzierteren und individuelleren Förderung durch die staatliche Pflegekasse. Auch über dieses Gesetz finden sich schon Details auf dem Internetportal für Senioren und pflegende Angehörige.

www.pflegestaerkungsgesetz.de

September 2015. Redaktion pflegeinfos.net

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen